Diskobesucher verirrt sich in München im Gleisbereich

Diskobesucher verirrt sich in München im Gleisbereich

München – Ein Diskobesucher verirrte sich im Bereich der Hackerbrücke in München im Gleisbereich. Sein Glück. Aufgrund des Streiks fand zu der Zeit kein Zugverkehr statt. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut: 

In der Nacht von Freitag auf Samstag (27.1.2024) kam es zu einem Einsatz der Bundespolizei im Bereich der Hackerbrücke, nachdem sich dort eine männliche, stark alkoholisierte Person im Gleisbereich aufhielt. Sein Glück: Aufgrund des Streiks fand zu der Zeit kein Zugverkehr statt.

Gegen 2:30 Uhr verständigte ein Taxifahrer den Notruf, nachdem er von Passanten darauf aufmerksam gemacht wurde, dass sich eine Person in den Gleisen aufhält. Die Bundespolizei konnte nach veranlasster Gleissperrung einen 41-jährigen Münchner im Bereich einer Weiche in den Fernbahngleisen antreffen und aus dem Gefahrenbereich geleiten. Der Mann war unverletzt und mit einer Atemalkoholkonzentration von über 2 Promille stark alkoholisiert. Er gab an, zuvor eine nahe gelegene Diskothek besucht zu haben und sich nicht erinnern zu können, wie er in den Gleisbereich gelangte. Allein den äußeren Umständen ist es zu verdanken, dass der Münchner nicht zu Schaden gekommen ist. Aufgrund des anhaltenden Bahnstreiks fuhren zu dieser Zeit keine Züge und es wurden keine Umstellungen an der betreffenden Weiche vorgenommen.
Ein Einklemmen von Gliedmaßen des Mannes zwischen Schienenstrang und Weichenzunge wäre bei einer Weichenstellung wahrscheinlich gewesen. Nach Abschluss aller Maßnahmen konnte die Streckensperrung gegen 5:50 Uhr wieder aufgehoben werden. Der einsichtige und reuige Mann wurde durch eine Streife des Polizeipräsidium München nach Hause gebracht. Wegen unerlaubten Aufenthalt im Gleisbereich wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizeidirektion München / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

BDS äußert sich zu den Bahnstreiks

BDS äußert sich zu den Bahnstreiks

München / Rosenheim – Der BDS Bayern kritisiert die Art und Weise des Bahnstreiks und den Umfang der Forderungen auf das Schärfste. Hauptgeschäftsführer Michael Forster hat eine klare Einschätzung: „Das ist Missbrauch!“.

Weiter sagt er „Hier nutzt eine Gewerkschaft die besondere systemrelevante Stellung der Bahn aus, um überzogene Forderungen zu erpressen. Die Gewerkschaft nimmt nicht ihren Arbeitgeber, sondern unsere ganze Gesellschaft in den Schwitzkasten. Sowas übersteigt meiner Einschätzung nach den verfassungsgemäß geschützten Bereich des Streikrechtes und sollte künftig unter Strafe stehen.“
Die von Claus Weselsky geführte Lokführergewerkschaft GDL fordert unter anderem die Reduzierung der Arbeitszeit von 38 auf 35 Wochenarbeitsstunden. Gleichzeitig wird eine Entgelterhöhung von 555 € gefordert. Vor allem das Thema Wochenarbeitszeit ist seitens der Bahn sehr umstritten.
Nach Schätzungen des Instituts der deutschen Wirtschaft kostet ein Tag Streik die Volkswirtschaft 100 Mio. Euro am Tag. Nicht nur der wirtschaftliche Schaden ist enorm, auch die Wirkung auf die aufgeheizte Stimmung in der Bevölkerung ist nicht zu unterschätzen. Während viele Durchschnittsverdiener unter der nach wie vor hohen Inflation ächzen, ist nun noch zusätzlich der tägliche Weg zur Arbeit erschwert.
Auch BDS Präsidentin Gabriele Sehorz zeigt sich empört: „Während unser Staat und die Bevölkerung zu Sparmaßnahmen gezwungen werden, legt eine kleine Gewerkschaft das ganze Land lahm und das auch noch mit einem unmöglichen Anliegen. Bei den großen Problemen unseres Landes und der demografischen Entwicklung ist die Forderung nach einer verringerten Wochenarbeitszeit gesellschaftlich schlicht unverantwortlich. Ein Erfolg von Herrn Weselsky wäre eine Absage an die Leistungsgesellschaft. Wir fordern daher die GDL auf, an den Verhandlungstisch zurückzukommen. Ein weiterer Streik und der Schaden für die gesamte Gesellschaft sind nicht zu rechtfertigen!“
(Quelle: Pressemitteilung Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V. / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Für Privatbahnen gilt Streikaufruf weiterhin

Für Privatbahnen gilt Streikaufruf weiterhin

Rosenheim / Landkreis – Der geplante 50-Stunden-Warnstreik ist überraschend abgesagt worden. Für Privatbahnen wie die BRB, Meridian BOB, gilt der Streikaufruf aber weiter.

„Der Streikaufruf der EVB gilt weiterhin für Privatbahnen wie die BRB, unabhängig vom Verhandlungsergebnis zwischen EVB und DG und der daraus resultierenden Absage des Streiks bei der DB“, informiert die Bayerische Regiobahn (BRB) aktuell. man halte deshalb am Konzept ab Sonntagabend fest (wir berichteten). 
Über die Ausfälle können sich Reisende auf der BRB-Webseite (Seite derzeit leider nicht erreichbar, darum verlinken wir ausnahmsweise nicht) informieren. 
(Quelle: Pressemitteilung BRB / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

Für Privatbahnen gilt Streikaufruf weiterhin

Streikankündigung der EVG – auch BRB wieder betroffen

Rosenheim / Holzkirchen / Augsburg – Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG hat ihre Mitglieder von Sonntagabend bis Dienstagabend wieder zu bundesweiten Streiks aufgerufen. Es wird aller Voraussicht nach in den fünf Netzen der BRB in dieser Zeit kein Zugverkehr stattfinden können, informiert das Unternehmen.

Auch ein Ausweichen auf Schienenersatzverkehr mit Bussen ist nicht möglich, viele regionale Busunternehmen sind Tochtergesellschaften der DB und befinden sich deshalb voraussichtlich ebenfalls im Streik. Wie an den beiden vorausgegangenen Streiktagen sei wieder davon auszugehen, dass das Personal der DB, das für Infrastruktur und Bahnbetrieb unerlässlich ist, streiken wird.
Damit eine möglichst reibungslose Wiederaufnahme des Zugverkehrs am Mittwochmorgen erfolgen kann, müssen die Fahrzeuge der BRB teilweise schon vor dem offiziellen Streikbeginn am Sonntagabend um 22 Uhr in die Abstellungen, von denen aus sie am Mittwochmorgen den Regelbetrieb wieder aufnehmen. Die ersten Fahrzeuge werden deshalb schon nach 19 Uhr aus dem regulären Betrieb genommen.

Fahrgäste können sich auf der BRB-Webseite über den aktuellen Stand des Streiks und der Zugleistungen informieren.
(Quelle: Pressemitteilung BRB / Beitragsbild: BRB)