Runder Tisch zu Biberschäden

Runder Tisch zu Biberschäden

Rosenheim – Kürzlich lud der Rosenheimer Landtagsabgeordnete Josef Lausch gemeinsam mit dem stellvertretenden Landrat Sepp Hofer (beide Freie Wähler) zu einem runden Tisch in sein Bürgerbüro ein. Thema war die Biberpopulation im Landkreis Rosenheim. Gekommen waren Behördenvertreter der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und ein Geschäftsführer eines Wasser- und Bodenverbandes aus der Region. Anlass für diesen gemeinsamen Termin waren die Zuschriften von fast vierzig Bürgern, Institutionen und sogar einer Landkreisgemeinde, die sich auf einen öffentlichen Aufruf hin wegen Problemen mit Bibern gemeldet hatten.

Nach Klärung des rechtlichen Rahmens des Themas zu Beginn des Gesprächsrunde stellte eine Mitarbeiterin des Abgeordnetenbüros anonymisiert die einzelnen Fälle vor, über die dann intensiv diskutiert wurde. Darunter waren auch dringliche Fälle, wie beispielsweise nasse Keller durch erhöhten Grundwasserstand nach Staudammbau, oder sogar ein gefährdeter Hochwasserschutz.
Die Vertreter der UNB stellten sich der Kritik, wiesen aber auf den Mangel an ehrenamtlichen Biberbeauftragten hin, was zu deutlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung der einzelnen Fälle führe. Auch mangelnde Schulungsmöglichkeiten für Biberbeauftragte und die nur geringe Aufwandsentschädigung wurde von Seiten der Behörde kritisiert.

Den Biber nicht ausrotten

Sepp Hofer wies deutlich darauf hin, dass niemand den Biber ausrotten möchte, aber ein Tier ohne natürlichen Feind sich nicht unreguliert ausbreiten dürfe. Auch Landtagsabgeordneter Sepp Lausch betonte, dass der Biber ein schützenswertes Lebewesen sei, wo aber privates Eigentum oder auch die Biodiversität wie beispielsweise im Feilnbacher Weitmoos gefährdet sei, müsse eingegriffen werden.

Mehr ehrenamtliche Biberbeauftragte gesucht

Auch die zu geringen Entschädigungen nach Biberschäden wurden thematisiert.
Nach gut zwei Stunden  Diskussion drängten die beiden Politiker auf die nochmalige Überprüfung der gemeldeten Härtefälle. Außerdem möchte Lausch darauf hinwirken, dass sich besonders aus dem Umfeld der Landwirtschaft mehr Personen bereit erklären ehrenamtliche Biberbeauftragte zu werden. Dann könnten auch die Wartezeiten bei auftretenden Problemen verkürzt werden, um illegale Entnahmen zu vermeiden.
Die Freien Wähler werden im April zu einer öffentlichen Infoveranstaltung zur Biberproblematik mit Fachleuten, Behörden und der Möglichkeit zu einem Austausch einladen. 
(Quelle: Pressemitteilung Abgeordnetenbüro Josef Lausch / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Sind die Biber schuld am Maulwurfsschwund?

Sind die Biber schuld am Maulwurfsschwund?

Halfing / Landkreis – Wo es normalerweise zu dieser Jahreszeit Hunderte von Maulwurfshügeln gibt, ist heuer alles platt. Dafür gibt es nun ein Grabkreuz an dieser Stelle: Der Verdacht: Die Tiere sind in ihren unterirdischen Gängen unter der Wiese im Halfinger Moos (Landkreis Rosenheim) ertrunken. Die Schuld dafür könnte bei den Bibern liegen. Sepp Lausch und Sepp Hofer von den Freien Wählern wollen sich darum mit der unteren Naturschutzbehörde und den Biberauftragen zum runden Tisch treffen.

Überschwemmte Fläche im Halfinger Moos. Foto: Freie Wähler

Wo der Biber einen Staudamm baut, wird auch schnell mal eine Fläche überschwemmt. Fotos: Freie Wähler

Lange Zeit galt der Biber als vom Aussterben bedroht und bekam deshalb einen hohen Schutzstatus. Nun hat sich seine Population aber wieder erholt und die Beschwerden über Schäden an privaten und öffentlichen Eigentum nehmen zu.
In der Gemeinde Halfing wurde beispielsweise jüngst eine landwirtschaftliche Nutzfläche überschwemmt. Ob das nun damit zu tun hat, dass es keine Maulwurfshügel mehr dort gibt, lässt sich nur mutmaßen.. Der Verdacht ist aber da und der Ärger bei einigen Anwohnern groß. Ein Unbekannter hat sogar ein Grabkreuz zum Gedenken an die ertrunkenen Maulwürfe aufgestellt.
Neben Halfing kommen Beschweren über den Biber aktuell auch noch aus Babensham und vom Happinger See in Rosenheim. Dabei geht es neben überschwemmten Flächen auch um die Zerstörung von Baumbestand und die Gefährdung von Hochwasserschutz.
„Es kann nicht sein, dass Kommunen Millionen für den Hochwasserschutz ausgeben, um Existenzen zu bewahren, ein Biber aber mit seinen Bauten wichtige Entwässerungsgräben lahmlegt“, meint stellvertretender Rosenheimer Landrat und Freie-Wähler-Bezirksrat Sepp Hofer.
Auch der Freie-Wähler Landtagsabgeordnete Josef Lausch spricht sich dafür aus, dass Entnahmen von Bibern schneller und unbürokratisch möglich gemacht werden müssen.
Ende Februar soll deshalb ein Runder Tisch mit der unteren Naturschutzbehörde und den Biberbeauftragten stattfinden, bei dem man die Problemfälle direkt den Verantwortlichen vorlegen will:

Biberschäden können den Freien Wählern gemeldet werden

Aus diesem Grund bitten die beiden Freien-Wähler-Politiker betroffene Bürger  sich bis zum 20. Februar im Bürgerbüro des Abgeordneten Sepp Lausch in der Kaiserstraße 12 in Rosenheim zu melden. Das Büro ist Montag von 9 bis 13 >Uhr, Dienstag von 10 bis 14 Uhr und Donnerstag von 16 bis 20 Uhr geöffnet. Telefonisch ist das Bürgerbüro unter Telefon 08031 /2210213 erreichbar. Auch per Mail können Biberschäden gemeldet werden: buergerbuero.lausch@fw-landtag.de.
(Quelle: Artikel Karin Wunsam / Info Freie Wähler / Beitragsbild: Fotomontage: re/Freie-Wähler, Foto: Freie Wähler)

Vergiftete Äpfel vor Biberbau ausgelegt

Vergiftete Äpfel vor Biberbau ausgelegt

Thansau / Landkreis Rosenheim – In der Nähe eines Biberbaus in Thansau (Landkreis Rosenheim) wurden vergiftete Äpfel ausgelegt. Die Polizeiinspektion Brannenburg hat die Ermittlungen aufgenommen.

Beim Spazierengehen entdeckte eine Frau in einem Waldgebiet zwischen Thansau und dem Weiler Unterimmelberg am Aichach.-Bach die Äpfel, die offensichtlich bewusst in der Nähe eines Biberbaus deponiert worden waren. Die Frau wurde misstrauisch und nahm die Äpfel deshalb genauer in Augenschein.
Dabei entdeckte sie künstliche Aushöhlungen im Fruchtfleisch, gefüllt mit einer unbekannten Substanz. 
Die Frau informierte das Landratsamt Rosenheim und daraufhin nahm sich die Polizeiinspektion Brannenburg der Sache an.
Die Untersuchung der  Äpfel bestätigte den Verdacht: Tatsächlich handelte es sich bei der Füllung um rosa Fraßköder in Flockenform.
Die Polizei sicherte Spuren. Diese ließen sich bislang aber noch keiner konkreten Person zuordnen. 

Der Biber ist eine streng geschützte Art. Diese Tat kann also eine Strafe von bis zu 5 Jahren nach sich ziehen. „Neben dem Gesetzesverstoß ist es jedoch auch eine zutiefst niederträchtige und versuchte tierquälerische Handlung“, so die Polizeiinspektion Brannenburg.
Für Hinweise aus der Bevölkerung bittet die Polizei um Kontaktaufnahme zur PI Brannenburg unter Telefon 08034 / 90680.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Brannenburg / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Runder Tisch zu Biberschäden

Biberdamm an Zillhamer Achen zerstört

Halfing / Landkreis Rosenheim – Unerlaubt wurde an der Zillhammer Achen im Halfinger Moos (Landkreis Rosenheim) ein Biberdamm zerstört. Verwendet wurde dafür wohl ein Rückewagen. Die Polizei sucht Zeugen.

Der Tatzeitraum wird von der Polizei eingegrenzt vom 2. Juni bis 4. Juni. Durch die Zerstörung lag der Eingang des Biberbau nahezu im im Trockenen.
Der sogenannte burgsichere Damm hat die Funktion, den Wasserstand zu erhöhen, damit der Eingang zum Biberbau unter Wasser steht und damit vor Feinden geschützt ist.
Der Biber zählt zu den streng geschützten Tierarten und genießt damit den höchsten Schutzstatus.
Nach dem Bundesnaturgesetz ist es verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzten oder zu töten. Außerdem ist es untersagt, seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Hinweise zu der nicht genehmigten Zerstörung des Biberdamm nimmt die Wasserschutzpolizei Prien unter Telefon 08051 / 9057-0 entgegen.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Prien / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Runder Tisch zu Biberschäden

Biberdamm illegal beseitigt

Feldkirchen – Westerham / Landkreis Rosenheim – Im Mühlbach in Feldkirchen-Westerham wurde ein Biberdamm illegal beseitigt. Das Landratsamt Rosenheim geht davon aus, dass dabei schweres Gerät zum Einsatz kam. Die Polizei sucht Zeugen.

Den Biberdamm im Sonnleitenweg gab es bereits seit mehreren Jahren. Um Überschwemmungen der umliegenden Felder zu vermeiden, hatte das Landratsamt Rosenheim mehrere Drainagerohe in den Damm des Nagers eingebracht, um so den Wasserstand zu regulieren.
Aufgrund der Ausmaße des Bauwerks sei davon auszugehen, dass dieser händisch nicht zu entfernen war. Laut Polizeiinspektion Bad Aibling muss schweres Gerät zum Einsatz gekommen sein, um den Damm zu beseitigen. Das Gehölz wurde am angrenzenden Ufer abgelegt. 
Die Polizeiinspektion Aibling hat die Ermittlungen zu einem Vergehen nach dem Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Unerlaubte Eingriffe in den Lebensraum des Bibers sind demnach strafbewährt. 

Der Tatzeitraum kann nur grob eingeschätzt werden. Zur Aufklärung des Vorgangs bittet die Polizei um Hinweise aus der Bevölkerung: 

  • Wer hat in der Zeit vom 9. November bis 9. Dezember verdächtige Wahrnehmungen im Bereich des Mühlbachs im Sonnleitenweg in Feldkirchen-Westerham gemacht?
  • Konnten größere Fahrzeuge oder beispielsweise ein Rückewagen festgestellt werden?
    Hinweise zu der Entfernung des Biberdamms nimmt die Polizeiinspektion Bad Aibling unter Telefon 08061 / 90730 entgegen.
    (Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Bad Aibling / Beitragsbild: Symbolfoto re)
Runder Tisch zu Biberschäden

Auszahlungssumme für Biberschäden erhöht

München / Bayern – Im Rahmen des Bibermanagements hat das Bayerische Umweltministerium den Fonds zum Ausgleich von durch Biber verursachten Schäden erhöht. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung  des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hervor.

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu am heutigen Montag in München: „Seit über 10 Jahren gibt es das Bayerische Bibermanagement. Ziel ist, die Bedürfnisse von Mensch und Natur in Einklang zu bringen. Das Bibermanagement beruht auf den vier Säulen Beratung, Prävention, Zugriffsmaßnahmen und Ausgleichszahlungen. Damit unterstützen wir besonders die Land-, Teich- und Forstwirtschaft. Die Ausgleichszahlungen tragen entscheidend zur Akzeptanz des Bibers bei. Deshalb haben wir den Entschädigungsfonds jetzt um 20 Prozent erhöht.“ Für den Ausgleich von Schäden aus dem Jahr 2021 würden somit insgesamt 660.000 Euro zur Verfügung stehen. Die Auszahlung der Entschädigungen erfolge ab sofort durch die Kreisverwaltungsbehörden.
Die Zuständigkeit für das Bibermanagement liege bei den Kreisverwaltungsbehörden, die Entscheidungen zeitnah und vor Ort treffen könnten. Unterstützt werden diese von einer Bibermanagerin für Nord- und einem Bibermanager für Südbayern sowie rund 400 lokalen ehrenamtlichen, fachlich geschulten Biberberatern, die individuell vor Ort tätig sind. Vielfach könnten an die Situation angepasste Präventionsmaßnahmen Schäden verhindern. Ein Arbeitskreis des Obersten Naturschutzbeirats gäbe zudem wichtige Hilfestellung bei der Lösung schwieriger Fallkonstellationen und der Weiterentwicklung des Managements.

Am häufigsten sind
Schäden in der Forstwirtschaft

Um durch Biber verursachte Konflikte und Schäden so gering wie möglich zu halten, habe das Umweltministerium vor mehr als zehn Jahren das Bayerische Bibermanagement etabliert. Wesentliche Grundlage hierfür seien die bayerischen „Richtlinien zum Bibermanagement“. Der Freistaat leiste im Rahmen des Bibermanagements freiwillige finanzielle Ausgleichszahlungen für von Bibern verursachte Schäden im Bereich der Land-, Teich- und Forstwirtschaft. Je nach Schadensaufkommen werde eine Ausgleichsquote berechnet und im Folgejahr ausgezahlt. Für das Jahr 2021 wurden laut Pressemitteilung im Rahmen des Bibermanagements Schäden in Höhe von insgesamt rund 935.000 Euro anerkannt. Am häufigsten würden Schäden im Bereich der Forstwirtschaft anfallen.

Rund 22.000 Tiere umfasst
der bayerische Biberbestand

Der Biber ist europa- und bundesrechtlich besonders und streng geschützt und hat sich wieder in ganz Bayern angesiedelt. Es ist nicht zulässig, Biber generell zu bejagen oder beispielsweise den Bestand auf eine feste Obergrenze zu regulieren. Lassen sich Konfliktfälle nicht anders lösen als durch eine Entnahme, sieht das Artenschutzrecht im Einzelfall hierfür Ausnahmen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der auf dem Bundesnaturschutzgesetz aufbauenden bayerischen Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung vor.
Der bayerische Biberbestand wird derzeit auf rund 22.000 Tiere in etwa 6.000 Revieren geschätzt.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz / Beitragsbild: Symbolfoto re)