Neubürgerempfang vor dem Rosenheimer Rathaus

Neubürgerempfang vor dem Rosenheimer Rathaus

Rosenheim – Beim Neubürgerempfang in Rosenheim gab es eine Premiere: Karolina Grzyb (links) und Esfahani Asadollahi (zweite von rechts) wurden von Zweitem Bürgermeister Daniel Artmann vor Ort eingebürgert. Danach standen Miteinander und Geselligkeit auf dem Programm.

Esfahani Asadollahi (links) und Karolina Grzyb wurden direkt auf der Bühne von dem Zweiten Bürgermeister Daniel Artmann eingebürgert. Fotos: Josefa Staudhammer

Esfahani Asadollahi (links) und Karolina Grzyb wurden direkt auf der Bühne von dem Zweiten Bürgermeister Daniel Artmann eingebürgert. Fotos: Josefa Staudhammer

Rund 80 Rosenheimer Neubürger folgten der Einladung auf den Vorplatz des Rosenheimer Rathauses. Auf die Kinder wartete eine Hüpfburg. Die Mitteroim Musi spielte auf und für das leibliche Wohl wurde mit einem Buffett und Getränken gesorgt.
Zweiter Bürgermeister Daniel Artmann ging in seiner Begrüßung auf die Rechte und Pflichten ein, die mit der Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft verbunden sind. „Sie sehen, es ist nicht nur schwierig Deutsche oder Deutscher zu werden, es ist herausfordernd Deutsche oder Deutscher zu sein. Und es verlangt die Auseinandersetzung mit ganz grundlegenden gesellschaftspolitischen Fragestellen“, meinte er dann. Außerdem forderte er die Neueingebürgerten dazu auf, sich in Parteien und Vereinen zu engagieren: „Überall da, wo sich Menschen zusammentun, um ihre Lebensumstände zu verbessern und unsere Demokratie zu stärken.“

Blick auf den Neubürgerempfang vor dem Rosenheimer Rathaus. Foto: Innpuls.me

Rund 80 Neubürger folgten der Einladung vor das Rosenheimer Rathaus.

Wie verschieden die Wege hin zur Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft sein können, zeigte sich in einer kurzen Interviewrunde, moderiert von Andreas Nickl. King Nelly Rivas aus Panama, Carl Carrier aus Großbritannien und Hoodo Ibrahim aus Somalia schilderten ihren Weg nach Deutschland und in die Stadt Rosenheim und die damit verbundenen Hürden.

Blick auf das Buffett. Foto: Innpuls.me

Für das leibliche wohl der Gäste war gut gesorgt.

Zwei Gäste wurden direkt beim Empfang von Bürgermeister Daniel Artmann eingebürgert: Karolina Grzyb aus Polen und Esfahani Asadollahi aus Iran. Die beiden Frauen unterschrieben auf der Bühne die Urkunden und legten vor aller Augen und Ohren den Schwur ab: „Ich bekenne feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“

Ludmilla Kindsvater mit Ehemann und Tochter beim Neubürgerempfang. Foto: Innpuls.me

Ludmilla Kindsvater zusammen mit Ehemann und Tochter beim Rosenheimer Neubürgerempfang.

Ludmilla Kindsvater hatte dieses Prozedere schon hinter sich. Im Jahr 2016 kam sie der Liebe wegen von der Ukraine nach Rosenheim. „Ich fühle mich hier sehr wohl, weil Rosenheim keine so große Stadt ist. Geschäfte und Seen sind nah. Man kommt sogar in wenigen Stunden an das Meer. Das ist toll“, schwärmte sie.
Auf den Neubürgerempfang der Stadt hat sie sich zusammen mit ihrer achtjährigen Tochter Nika  und ihren Ehemann schon sehr gefreut: „Nika hat sogar heute in der Schule ganz stolz erzählt, dass sie heute zum Neubürgerempfang darf und den Bürgermeister kennenlernt“:
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild, Fotos: Josefa Staudhammer)

Einbürgerungszahlen steigen- Landratsamt Rosenheim informiert über neue Einbürgerungsregelungen

Einbürgerungszahlen steigen- Landratsamt Rosenheim informiert über neue Einbürgerungsregelungen

Rosenheim / Landkreis – Das Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland wird modernisiert. Diese Änderungen treten am 27. Juni 2024 in Kraft und sollen den Einbürgerungsprozess erheblich vereinfachen. Das Landratsamt Rosenheim informiert über die neuen Regelungen und deren Auswirkungen.

Laut einem Bericht des Bayerischen Landesamtes für Statistik haben sich in Bayern im Jahre 2023 rund 36.000 Personen einbürgern lassen – Tendenz steigend. In Rosenheim wurden im vergangenen Jahr 284 Personen eingebürgert, hauptsächlich aus Rumänien, der Türkei und Syrien.

Gründe für steigende Einbürgerungszahlen

Bereits in den vergangenen Jahren ist die Zahl der Einbürgerungsanträge gestiegen. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass viele der zwischen 2015 und 2016 eingereisten Flüchtlinge und Asylbewerber mittlerweile die erforderliche Aufenthaltsdauer von bislang acht Jahren erfüllt haben. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen wird ein weiterer Anstieg der Antragszahlen erwartet.

Wesentliche Kernpunkte der Gesetzesänderungen
  1. Doppelte Staatsangehörigkeit:
    Mit dem neuen Gesetz wird der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben. Einbürgerungsbewerber können künftig generell bei der Einbürgerung ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten und somit mehrere Pässe besitzen. Auch die deutsche Staatsangehörigkeit geht beim Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit nicht mehr verloren.
  2. Kürzere Voraufenthaltsdauer:
    Die erforderliche Voraufenthaltszeit für eine Anspruchseinbürgerung wird von acht auf fünf Jahre verkürzt.
  3. Erleichterungen für die Gastarbeitergeneration:
    Einbürgerungsbewerber, die als Gastarbeiter bis zum 30. Juni 1974 oder als Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR bis zum 13. Juni 1990 nach Deutschland gekommen sind, müssen künftig nur mündliche Sprachkenntnisse nachweisen und sind vom Einbürgerungstest befreit.
  4. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern:
    Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Diese Kinder dürfen neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern beibehalten
  5. Weitere Voraussetzungen:
    Die bisherigen Voraussetzungen wie das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, die Sicherung des Lebensunterhalts ohne öffentliche Leistungen, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, Straffreiheit und der Einbürgerungstest bleiben bestehen.
Informationen des Landratsamtes Rosenheim zum Einbürgerungsverfahren

Das Landratsamt Rosenheim empfiehlt, sich vor der Antragstellung genau darüber zu informieren, ob alle Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen. Da mit der Antragstellung Gebühren verbunden sind, wird ein anonymer Quick-Check auf der Homepage des Landratsamtes zur unverbindlichen Vorabprüfung angeboten.

Sollte dennoch ein persönliches Beratungsgespräch notwendig sein, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, um ausreichend Zeit für die individuelle Beratung zu haben. Termine können telefonisch über die Hotline der Staatsangehörigkeitsbehörde unter 08031 392-5252 oder online vereinbart werden.

Bereits gestellte Einbürgerungsanträge müssen nicht neu eingereicht werden. Diese werden vom Landratsamt aktualisiert und fortgeführt. Antragsteller werden anschließend kontaktiert.

Aufgrund der Gesetzesänderung wird einen Anstieg der Antragszahlen erwartet. Das Landratsamt Rosenheim bittet daher um Verständnis, dass das Antragsverfahren länger als üblich dauern kann.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)