Löschunterstützungsfahrzeug der Feuerwehr Traunstein erhält  Segen

Löschunterstützungsfahrzeug der Feuerwehr Traunstein erhält Segen

Traunstein – Erhält ein Feuerwehrfahrzeug den kirchlichen Segen, so hat man unweigerlich ein Bild von einem großen roten LKW mit Blaulichtern vor Augen. Mit Ausnahme der leuchtend roten Farbe erfüllt das neue Löschunterstützungsfahrzeug (LUF 60) der Feuerwehr Traunstein keines dieser „üblichen Kriterien“ eines Feuerwehrautos.

Dennoch ist dieses High-Tech Fahrzeug für die Feuerwehren im Landkreis Traunstein ein großer Gewinn und wurde nun im Rahmen einer kleinen Feierstunde auf dem Traunsteiner Stadtplatz seiner Bestimmung übergeben. Neben Traunsteins Oberbürgermeister Dr. Christian Hümmer traten der stellvertretende Landrat Josef Konhäuser sowie Kommandant Christian Schulz ans Rednerpult.
„Sechs Jahre intensive Planung und Vorbereitung liegen hinter den Beteiligten“, betonte Traunsteins Kommandant Christian Schulz in seiner Ansprache und fand dabei lobende Worte für alle Beteiligten. Auf den ersten Blick hat das neue Einsatzfahrzeug wenig mit einem klassischen Feuerwehrfahrzeug gemeinsam, ist es doch gerade einmal mannshoch und mit einem Raupenfahrwerk ausgestattet. Das markanteste Bauteil ist dabei sicherlich der große Lüfter sowie die Löschkanone „auf dem Rücken“ des Basisfahrzeuges, ein Blaulicht sucht man hingegen vergeblich.

„Es braucht Menschen, die anpacken“

Den kirchlichen Segen spendeten Diakon Tobias Raab der evangelische Stadtpfarrer Alois Vogl. „Die nachhaltigste Rettung von Menschen ist es, wenn wir alle mit offenen Augen durch die Welt gehen, stets nach nachhaltigen Lösungen suchen und für andere da sind“, so Tobias Raab in seiner Ansprache. „Dennoch braucht es im Glauben wie bei der Feuerwehr auch immer wieder Menschen, die anpacken und wenn nötig kreative Lösungen erarbeiten“, so der Diakon. Im Anschluss segneten Beide das neue Fahrzeug.
Traunsteins Oberbürgermeister Dr. Christian Hümmer lobte in seiner Ansprache insbesondere die konstruktive Zusammenarbeit während des Beschaffungsvorgangs. „Dieses Gerät dient jedem Einzelnen von uns und wird über die Grenzen der Stadt zum Einsatz kommen“, sagte Traunsteins Stadtoberhaupt. Lobende Worte fand er insbesondere für die Mitglieder der fünf Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt. „Sie sind Tag und Nacht für uns da, wenn wir Hilfe brauchen“, so Christian Hümmer.

Hohe Einsatzanforderungen in der Großen Kreisstadt

„Zwei Bombenfunde, ein verehrender Zugbrand, ein Felssturz und ein umgestürzter Kran auf einem Hausdach, all diese Großereignisse liegen noch keine zwölf Monate zurück und hat die Feuerwehren der Stadt gefordert. Daher ist es richtig und wichtig, die Ehrenamtlichen zur Bewältigung ihrer Einsätze bestmöglich auszustatten“, so Christian Hümmer. Gleichzeitig lobte er die überörtliche Hilfe vor wenigen Wochen. „Wenn wir wieder mit größeren Schäden zu kämpfen haben, dann sind wir auch froh, wenn Unterstützung von außen kommt. Daher danke ich allen, die von jetzt auf gleich bereit waren, um hunderte Kilometer von zu Hause entfernt zu helfen“.
„Speziell für Tiefgaragen, Tunnelanlagen, Lagerhallen oder große Gebäude“
Josef Konhäuser bezeichnete die Beschaffung als „Meilenstein für die Sicherheit aller Bürger in der Region“. Darüber hinaus betonte er, „dass sich der Landkreis mit 100.000 Euro an diesem Einsatzgerät beteiligt hat. Es ist allerdings eine gute Investition für den Landkreis, da das Geld in die Sicherheit von uns allen fließt“. Insgesamt haben die Anschaffungskosten rund eine Viertel Million Euro betragen. Mit seiner Aussage „der 60-ger von dem LUF kommt mir als alten Löwen Fan ganz leicht über die Lippen“, sorgte er für einen Lacher unter den Gästen.

Vorführungen beim Tag der Jugendfeuerwehr

Neben der Grundausstattung „Belüftung“ und „Wasserwerfer“ verfügt das LUF 60 über die Möglichkeit Mittelschaum- und Schwerschaum zu produzieren und ein zusätzliches Hohlstrahlrohr einzusetzen. Ein weiterer Lüfter, eine sogenannte Flachlunte und eine Seilwinde wurden ebenfalls geordert. Darüber hinaus kann das LUF 60 als Gabelstapler für eine Transportbox genutzt werden. Das Fahrzeug ist auf einem Tandemanhänger verlastet, auf dem es zur jeweiligen Einsatzstelle gebracht wird. „Eine Vorführung war auf dem Stadtplatz nicht möglich“, sagte Christian Schulz und ergänzt, „öffentliche Vorführungen sind beim Tag der Jugendfeuerwehr am 20. Juli in Seebruck geplant“.
(Quelle: Pressemitteilung Kreisfeuerwehrverband Traunstein / Beitragsbild: Copyright Kreisfeuerwehrverband Traunstein)

Nach dem Umwetter: Wer für Schäden am Fahrzeug haftet

Nach dem Umwetter: Wer für Schäden am Fahrzeug haftet

Rosenheim / Bayern / Deutschland –  Ob durch herunterfallende Äste, blockierte Straßen, Hochwasser oder Hagel – Unwetter können erhebliche Schäden am Auto verursachen. Häufig, aber nicht immer, kommt die Teilkaskoversicherung für den Schaden auf.

Entscheidend sind die individuellen Umstände. ACE Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Dr. Marc Herzog, informiert über Haftung und Regulierung bei Fahrzeugschäden nach einem Unwetter.

Sturmschaden: Der Einzelfall entscheidet

Verursacht ein Sturm einen Fahrzeugschaden, kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung dafür auf. Löst sich beispielsweise ein Ast oder wird ein Baum entwurzelt und trifft ein Fahrzeug, zahlt meist die Versicherung. Jedoch sind zwingend die individuellen Versicherungsbedingungen zu beachten: Teils wird der Schaden lediglich ab einer bestimmten Windgeschwindigkeit – meist Windstärke acht – übernommen. Rechtsanwalt Dr.- Herzog rät: „Am besten gleich mit dem Smartphone Fotos machen und Beweise sichern. Auskunft über Windgeschwindigkeiten gibt der Deutsche Wetterdienst auch nachträglich.“
Möglich ist bei einem umfallenden Baum auch die Haftung durch den Besitzer des Baumes. Denn Eigentümer haben eine Verkehrssicherungspflicht: „Das heißt, der jeweilige Eigentümer muss dafür sorgen, dass Dritte auf angrenzenden Grundstücken, Straßen und Wegen nicht zu Schaden kommen. Ist der Schaden beispielsweise auf einen kranken Baum zurückzuführen, den der Besitzer nicht ausreichend gesichert hat, haftet dieser beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung“, so der Anwalt. Bei einem gesunden Baum, der durch den Sturm umgestürzt ist, kann der Besitzer jedoch nicht verantwortlich gemacht werden – hier greift dann üblicherweise die Teilkasko. Handelt es sich um Gemeindebesitz, verhält es sich genauso: Morsche Bäume sind ebenso wie ungesicherte Bauzäune oder Verkehrsschilder, die während eines Sturms ein Fahrzeug beschädigen, ein Verschulden der Gemeinde oder der Stadt.

Achtung wenn Äste auf der Fahrbahn liegen

Anderes gilt, wenn nach einem Sturm Äste auf der Fahrbahn liegen. Wer mit dem Auto über einen Ast fährt, wodurch das Fahrzeug beschädigt wird, ist selbst verantwortlich und muss für die Reparatur aufkommen. Nur die Vollkaskoversicherung tritt für einen Blechschaden ein, den der Fahrende selbst verschuldet hat.
Achtung: Bei Gehölz und Gegenständen auf der Straße sollte im Sinne der Verkehrssicherheit niemals Slalom um die Gefahrenstelle gefahren werden. Stattdessen: 112 wählen und die blockierte Straße melden. Anschließend heißt es, einen Umweg fahren oder Wartezeit in Kauf nehmen.

Hagelschaden: Die Teilkaskoversicherung übernimmt

Hat Hagel das Fahrzeug beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Reparaturkosten – vorausgesetzt der Versicherung wird der Schaden möglichst zeitnah mit Angaben zum Standort des Fahrzeugs und dem Zeitpunkt des Unwetters gemeldet. Teils wird im Anschluss ein Gutachten vereinbart, um die Höhe des Schadens zu ermitteln. Eine Selbstbeteiligung ist je nach Versicherungspolice möglich.

 

Hochwasserschaden: Keine Kostenübernahme bei rechtzeitiger Hochwassermeldung

Bei einem geparkten Fahrzeug, das durch Hochwasser Schaden nimmt, haftet die Teilkaskoversicherung nur, wenn keine rechtzeitige Hochwasserwarnung für das Gebiet vorlag. Wer die Möglichkeit gehabt hätte, den Schaden zu vermeiden, bekommt weniger oder sogar gar nichts. Auch muss der Schaden unmittelbar durch die Überschwemmung verursacht worden sein. Kommt es zu einem Motorschaden durch den Betrieb des Fahrzeugs während der Überschwemmung, muss der Fahrende selbst für den Schaden aufkommen. Denn es gilt: Wird bei Hochwasser gefahren, ist der Defekt nicht unmittelbar durch die Überschwemmung, sondern durch den Fahrenden verursacht worden. Einzige Ausnahme wäre, dass die Überschwemmung dermaßen plötzlich kommt, dass der Motor nicht mehr rechtzeitig abgestellt werden kann.
Der Experte für Versicherungsrechrt rät: Egal ob Sturm-, Wasser- oder Hagelschaden: Wichtig ist es, bereits bei der Schadensmeldung möglichst genaue Angaben zum Schadensort, dem möglichen Zeitraum des Schadenseintritts und zum Wetterereignis zu machen. Die Versicherungen können durch ihre Dienstleister relativ genau nachvollziehen, wo wann welche Witterungsbedingungen herrschten und wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Schadens war. Hat die Versicherung erst einmal festgestellt, dass der Schaden anhand der Angaben unwahrscheinlich ist, lassen sich im Nachhinein nur noch schwer Angaben zu Ort und Zeit korrigieren.
(Quelle: Pressemitteilung  ACE Auto Club Europa / Beitragsbild Symbolfoto re)