Bundestagswahl 2025: Auf geht es zum Wählen in den Wahllokalen

Bundestagswahl 2025: Auf geht es zum Wählen in den Wahllokalen

Fürth / Bayern – Wahlsonntag: Seit 8 Uhr haben die Wahllokale geöffnet. Bis 18 Uhr abends kann man seine Stimme für die Bundestagswahl 2025 abgeben. Das gibt es dabei zu beachten.

Wie bei jeder Wahl sollten die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung mitnehmen und den Personalausweis oder Reisepass bereithalten. Im Wahllokal bekommt man dann den Stimmzettel ausgehändigt. Gewählt werden darf ausschließlich in der Wahlkabine.
Sofern vorher ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt wurde, aber anstelle der Briefwahl doch eine Stimmabgabe im Wahllokal gewünscht wird, ist unbedingt der (gültige) Wahlschein beim Wahlvorstand abzugeben. Wählerinnen und Wähler mit Wahlschein können ihre Stimme in einem beliebigen Wahlbezirk des eigenen Wahlkreises abgeben.
Das Stimmrecht darf und kann nur einmal und persönlich ausgeübt werden. Für eine gültige Stimmabgabe ist darauf zu achten, dass die Erst- und Zweitstimme so vergeben wird, dass das jeweilige Kreuz eindeutig zugunsten des jeweils gewünschten Wahlkreisbewerbers (Erststimme) bzw. der Partei (Zweitstimme) gesetzt wird. Ein selbst mitgebrachter Stift kann dabei verwendet werden. Dabei darf das Wahlgeheimnis nicht verletzt und die allgemeine Ruhe und Ordnung im Wahlraum nicht gestört werden.

Was tun, wenn ich heute erkrankt bin?

In besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei nachgewiesener kurzfristiger Erkrankung, kann am Wahltag noch bis 15 Uhr ein Wahlschein bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Der Antrag kann durch eine bevollmächtigte Person oder persönlich im Wahlamt der Gemeinde abgegeben werden. Damit die Wahlbriefe noch für die Auszählung durch die Briefwahlvorstände berücksichtigt werden können, gilt jedoch in allen Fällen: „Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 18 Uhr dem zuständigen Wahlamt der Gemeinde oder Stadt vorliegen.“, hebt der Landeswahlleiter Dr. Thomas Gößl hervor.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. „Das Engagement der vielen ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände, ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und vor allem der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl schaffen den Rahmen für eine sichere Wahl.“, so der Landeswahlleiter Dr. Thomas Gößl.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Statistik / Beitragsbild: Symbolfoto re)

„Christkinder“ in Bayern

„Christkinder“ in Bayern

Fürth / Bayern – Heiligabend im Kreißsaal: Es ist etwas Besonderes, wenn Kinder genau an diesem Tag das Licht der Welt erblicken. Wie viele „Christkinder“ gab es in Bayern im Jahr 232? Ein Blick in die Zahlen des Bayerischen Landesamt für Statistik verrät es.

Unter den 116 505 lebend geborenen Kindern in Bayern im Jahr 2023 gab es 232 „Christkinder“ (112 Buben und 120 Mädchen). Damit belegte der 24. Dezember bei der täglichen Anzahl an Geburten im gesamten Jahr 2023 Platz 361 von 365. Die Neugeborenenzahlen an Heiligabend, an den beiden Weihnachtsfeiertagen und am letzten Tag des Jahres liegen in der Regel auf niedrigem Niveau relativ nah beieinander. Am 25. Dezember 2023 wurden 215, am 26. Dezember 218 und am 31. Dezember 272 Kinder geboren.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, wurden im gesamten Dezember 2023 in Bayern 9 056 Lebendgeborene verzeichnet, im Durchschnitt also 292 Kinder pro Tag. Der Dezember gilt als ein Monat mit vergleichsweise niedrigen Geburtenzahlen, während die Sommermonate regelmäßig zu den geburtenstärksten Monaten zählen. Die meisten Lebendgeburten des Jahres 2023 wurden im Juli mit insgesamt 10 572 neuen Erdenbürgern verzeichnet, das entsprach 341 Geburten pro Tag. Der geburtenstärkste Tag war 2023 der 11. August, an dem 424 Kinder das Licht der Welt erblickten.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Statistik / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Neuer Geh- und Radweg im nördlichen Landkreis Rosenheim

Neuer Geh- und Radweg im nördlichen Landkreis Rosenheim

Albaching / Landkreis Rosenheim – Entlang der Kreisstraße RO 41 zwischen den Ortschaften Berg östlich von Albaching und Furth an der Landkreisgrenze zum Landkreis Mühldorf gibt es ab sofort einen neuen Geh- und Radweg im Landkreis Rosenheim.  Dieser ist im Rahmen der Straßensanierung auf dieser Strecke entstanden und soll die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer verbessern. 

Die Arbeiten an dem Streckenabschnitt umfassten neben dem Neubau des Radwegs die Abfräsung der alten Straßendecke sowie den Einbau einer neuen Asphalttragschicht und einer neuen Deckschicht. Dank der zügigen Arbeit eines regionalen Unternehmens konnten die Bauarbeiten wie geplant zum 1. Juni abgeschlossen werden. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich, nach Auskunft des Landratsamts Rosenheim, auf rund 900.000 Euro.

Trotz der notwendigen Umleitungen und der damit verbundenen Beeinträchtigungen habe sich die Bevölkerung verständnisvoll und kooperativ gezeigt. Rosenheims Landrat Otto Lederer betont: „Die erfolgreiche Sanierung der Kreisstraße RO 41 und der Bau des neuen Geh- und Radweges sind ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Infrastruktur und Verkehrssicherheit in unserem Landkreis. Wir sind stolz auf die zügige und effiziente Umsetzung dieses Projekts und danken allen Beteiligten für ihre hervorragende Arbeit.“
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)