Illegaler Welpenhandel in Bernau: 2 Hunde sterben, Bewährungsstrafe für Händler

Illegaler Welpenhandel in Bernau: 2 Hunde sterben, Bewährungsstrafe für Händler

Bernau / Rosenheim – Zwei rumänische Staatsangehörige handelten in Bernau am Chiemsee illegal mit Welpen. Zwei de Tiere starben kurz nach ihrem Verkauf über diverse Internetkanäle. Nun wurden die Händler im Amtsgericht Rosenheim zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt: 

Bei den Angeklagten handelt es sich um einen 41-jährigen Mann und eine 30-jährige Frau. Von November 2021 bis Februar 2022 sollen sie, laut gemeinsamer Pressemitteilung des Amtsgerichts Rosenheim und der Staatsanwaltschaft Traunstien, insgesamt 22 Hundwelpen der Rassen Malteser, Malteser-Bichon oder Maltipoo, teilweise unter acht Wochen alt, aus dem Ausland importiert und in ihre Wohnung in Bernau am Chiemsee gebracht haben. 
Von dort aus boten sie die Hundebabys dann in diversen Verkaufsportalen im Internet an – als angeblich zwölf Wochen alte, geimpfte, gechippte und entwurmte Tiere, die bei dem Muttertier in der Wohnung in Bernau aufgewachsen seien.
„Mit diesen falschen Angaben täuschten sie die Käufer bewusst“, so der Wortlaut in der Pressemitteilung. Auf diese Weise verkaufte das Paar 14 Welpen zu Kaufpreisen zwischen 1.300 Euro und 1.400 Euro. Betrügerischer Verkaufserlös damit insgesamt: 19.300 Euro. 
Zwei der Welpen waren bereits bei der Übergabe an die Käufer schwer erkrankt und verstarben jeweils wenige Tage später, obwohl sich die Käufer sofort zum Tierarzt begeben hatten. In diesen Fällen wurden die Angeklagten auch wegen quälerischer Tiermisshandlung verurteilt, da sie die erheblichen und über mehrere Tage andauernden Leiden und Schmerzen der beiden Tiere, die durch die verzögerte Behandlung, den Halterwechsel und den Transport verursacht wurden, jedenfalls billigend in Kauf genommen haben.

Zu Gunsten der Angeklagten wurde bei der Strafzumessung gewertet, dass sie nicht vorbestraft waren, ein vollumfängliches Geständnis ablegten und zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung den Schaden bereits teilweise wiedergutgemacht hatten. Daher wurde die Vollstreckung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafen auf Bewährung ausgesetzt. Hinsichtlich des nach Abzug der bereits geleisteten Schadenswidergutmachung und der Aufwendungen der Angeklagten verbleibenden Schadens in Höhe von rund 7.000 Euro wurde die Einziehung von Wertersatz angeordnet.
(Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung Amtsgericht  Rosenheim und Staatsanwaltschaft Traunstein / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Hundewelpen-Händler gefasst

Hundewelpen-Händler gefasst

Garmisch-Partenkirchen / München  – Ein polizeibekannter Hundewelpen-Händler konnte am gestrigen Dienstag von der Garmisch-Partenkirchner Bundespolizei gefasst werden. Der Russe erhielt ein mehrjähriges Einreiseverbot. 

Reiseziel der 37-jährigen Russen war, laut Pressebericht der Bundespolizei, München. Der Mann führte zwei Welpen der Hunderasse Pomerian Spitz mit. Er verfügte auch über Dokumente, die zum Verkauf der Tiere erforderlich gewesen wäre. Diese offenkundliche Absicht zum Verkauft der Welpen in Deutschland, stand im Widerspruch zu dem in Spanien für touristische Zwecke erteilten Visum.
Bei ersten Recherchen stellte sich zudem heraus, dass der Mann bereits polizeilich registriert worden war. Die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen hatten den Russen erst am Oktober bei dessen Einreise mit Hundewelpen im Gepäck erwischt. Dort war er unter anderem beschuldigt worden, illegalen Welpenhandel zu betreiben.
Er wies die Vorwürfe von sich. Als die Beamten die Dokumente aber dann genauer unter die Lupe nahmen, erkannten sie, dass es bei einem Tierausweis beziehungsweise einer Veterinärbescheinigung für die Einfuhr in die EU Unregelmäßigkeiten gab. In den Papieren waren laut Bundespolizei Veränderungen vorgenommen worden, die klar auf nachträgliche Verfälschungen hindeuteten. 

Der aus Moskau stammende Mann erhielt Strafanzeigen wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise und Visumerschleichung. Sein Touristenvisum erklärte die Bundespolizei für ungültig, zeigte ihn wegen illegaler Einreise an und setzte für die kommenden vier Jahre ein Einreiseverbot fest. Nachdem er 750 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren hinterlegt hatte, wurde er zurückgeschoben und der österreichischen Polizei überstellt. Die zwei Welpen, die sich laut Veterinäramt zufolge in einem guten Zustand befinden, wurden dem Tierheim übergeben.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto re)