Vergiftet, beschossen bedroht: Traurige Jahresbilanz von „Tatort Natur“

Vergiftet, beschossen bedroht: Traurige Jahresbilanz von „Tatort Natur“

Hilpoltstein / München / Bayern – Vom vergifteten Seeadler bis hin zum beschossenen Weißstorch: Zahlreiche Fälle von Naturschutzkriminalität konnten der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) und die Gregor-Louisoder Umweltstiftung (GLUS) im Rahmen ihres gemeinsamen Projekts „Tatort Natur“ im Jahr 2023 dokumentieren. Die traurige Jahresbilanz beinhaltet neben 19 nachweislich vergifteten Eulen- und Greifvögeln auch sechs Fälle, in denen geschützte Vogelarten beschossen wurden. LBV und GLUS gehen darüber hinaus von einer hohen Dunkelziffer an Naturschutzdelikten aus. „Besonders betroffen macht uns, dass alle diese Fälle bisher folgenlos für die Täter blieben“, erklärt Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Landesfachbeauftragter für Naturschutz. Die Projektpartner setzen sich deshalb auch im kommenden Jahr weiterhin für die Strafverfolgung ein und bringen jeden Fall zur Anzeige.

Insgesamt 86 tote Vögel wurden im Laufe des Jahres 2023 vom LBV dokumentiert. Ist die Todesursache des Vogels bei einer Obduktion nicht ersichtlich, leitet der LBV für gewöhnlich eine toxikologische Untersuchung ein. In 19 Fällen ergab diese, dass der tote Vogel an einer Vergiftung verstorben war. Besonders häufig kam dabei das Nervengift Carbofuran zum Einsatz. „Dieses Nervengift ist bereits seit 2007 in der EU verboten und kann bereits bei Hautkontakt ernste gesundheitliche Folgen haben – besonders für Kinder und Haustiere“, so Andreas von Lindeiner. Die meisten vergifteten Greifvögel stammten aus der Oberpfalz, insbesondere aus dem Landkreis Regensburg. Auch in Niederbayern, Oberbayern, Mittel- und Oberfranken konnten die Naturschützerinnen und Naturschützer Vergiftungsfälle nachweisen.

Darüber hinaus kamen im Jahr 2023 mindestens sechs Mal Schusswaffen gegen streng geschützte Vogelarten zum Einsatz. Ein Weißstorch, ein Graureiher und ein Turmfalke konnten glücklicherweise rechtzeitig gefunden werden und überlebten deshalb. „Auch beim Beschuss auf Vögel ist die Oberpfalz trauriger Spitzenreiter, gefolgt von Oberbayern und Niederbayern“, erklärt von Lindeiner.

Uhu war am häufigsten betroffen

Am häufigsten von Naturschutzdelikten betroffen waren Uhu (sechs), Rotmilan (vier) und Mäusebussard (vier). Für Aufsehen hatte darüber hinaus im Sommer der Fall eines toten Seeadlers im Landkreis Amberg-Sulzbach gesorgt. Er starb an einer Vergiftung mit dem Rattengift Brodifacoum. Ob es sich dabei um eine vorsätzliche Vergiftung des Greifvogels handelt oder der Seeadler möglicherweise ein anderes Tier fraß, welches das Gift vorher aufgenommen hatte, ist schwer nachzuvollziehen. In anderen Fällen, wie beispielsweise dem eines toten Rotmilans im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, gehen die Naturschützerinnen und Naturschützen allerdings von einer gezielten Tötung aus: Dort fanden LBV-Aktive neben dem vergifteten Vogel auch eine vergiftete Hauskatze und mehrere präparierte Giftköder.
Im Rahmen des Projekts wurde auch 2023 eine Vielzahl an Schulungen rund um Naturschutzkriminalität, zum Beispiel an Landratsämtern, sowie eine Fachtagung, bei der auch Mitarbeitende der Polizei referierten, durchgeführt. Durch die wertvolle Aufklärungsarbeit ist das Thema in vielen Behörden mittlerweile bekannt und die nötigen Abläufe zur Meldung und Dokumentation haben sich etabliert. Zudem gibt es inzwischen einen Handlungsleitfaden für alle Polizeibehörden in Bayern. „Die Sensibilisierung von Gesellschaft, Polizei und Behörden ist entscheidend, um bei der Strafverfolgung tatsächlich Erfolge zu erzielen. Wir hoffen, dass so zukünftig viele der Delikte aufgeklärt werden können. Bisher konnten leider nur in wenigen Fällen Tatverdächtige ausfindig gemacht werden“, erklärt Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin für Naturschutz,
(Quelle: Pressemitteilung LBV-Tatort Natur / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Drama um Mauersegler und Haussperling

Drama um Mauersegler und Haussperling

Mallersdorf / Landkreis Straubing-Bogen – Mauersegler und Haussperlinge, die verzweifelt in der Luft kreisen. Jungvögel, die aus ihrem Nest fallen und unter Schutt begraben werden – zu diesen furchtbaren Szenen kam es bei einer Baustelle in Mallersdorf. Naturschützer haben Strafanzeige gestellt. Ehrenamtliche des LBV haben einen Baustopp erreicht.

Vergangenen Dienstag wurde Bettina Schröfl, 1. Vorsitzende der LBV-Kreisgruppe Straubing-Bogen, zu der betreffenden Baustelle gerufen, nachdem Anwohner beobachteten, wie etwa 50 Mauersegler über der Abbruchstelle in der Luft kreisten und versuchten, die noch nicht flüggen Jungvögel zu retten, die zahlreich zu Boden fielen und anschließend im Schutt begraben wurden. Durch den engagierten Einsatz der ehrenamtlichen LBV-Aktiven vor Ort wurde dann ein Baustopp erwirkt. „Es ist absolut unverständlich, wie die Tiere von Abbruchfirma und Bauleitung einfach ignoriert und mit den Bauarbeiten fortgefahren wurde. Ein behördlich angeordneter Baustopp war deshalb zwingend und mit sofortiger Wirkung notwendig, um die noch verbleibenden besetzten Nester zu schützen“, so Bettina Schröfl.

Mauersegler wären eh in
zwei Wochen in Richtung Afrika abgeflogen

Das Unverständnis ist umso größer, da die Mauersegler in etwa zwei Wochen ihr Brutgebiet bereits wieder in Richtung Afrika verlassen und der nun entstandene Konflikt leicht hätte vermieden werden können. „Grundsätzlich ist jeder Bauende dazu verpflichtet, die Einhaltung des Artenschutzes im Zuge von Abbruch- oder Bauarbeiten einzuhalten. Es ist die Pflicht der Verantwortlichen sich vorab zu erkundigen, ob ein möglicher Konflikt auf der Baustelle droht. Leider ist das wohl den wenigsten Architekten, Baufirmen oder Hauseigentümern bekannt“, erklärt Andreas von Lindeiner. Gebäudebrütende Vogelarten wie der Mauersegler und Fledermäuse sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz Paragraph 44 Absatz 1 besonders oder sogar streng geschützt, ebenso wie ihre Nist- und Zufluchtsstätten an Gebäuden.
Die Zerstörung der Quartiere oder Veränderungen daran sind zu jeder Jahreszeit untersagt. Den Tieren darf auch der Zugang zu ihren Nist- und Schlafplätzen nicht versperrt werden, beispielsweise durch Staubnetze oder Baugerüste. Sind Bauarbeiten notwendig, kann die Höhere Naturschutzbehörde Ausnahmen zulassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahmen mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Nester nicht mehr besetzt sind und wenn anschließend ein Ersatz für die zerstörten Nistplätze geschaffen wird.
(Quelle: LBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

 

Uhu mit Schrotgewehr erschossen

Uhu mit Schrotgewehr erschossen

Hilpoltstein / München / Bayern – Neuer Fall von Naturschutzkriminalität: Im Landkreis Rottal-Inn wurde ein Uhu mit einem Schrotgewehr erschossen. Der streng geschützte Vogel ist an seinen schweren Verletzungen verendet. LBV und GLUS fordern konsequentes Vorgehen gegen die illegale Tötung geschützter Arten, denn die Tat sei bei weitem kein Einzelfall.

Wie das aktuelle Ergebnis der pathologischen Untersuchung am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zeigt, erlitt die Eule mehrere Knochenbrüche sowie innere Blutungen. Der Vorfall reiht sich ein in eine nicht abreißende Serie von illegalen Tötungen geschützter Tierarten, die LBV und GLUS seit Jahren gemeinsam verfolgen und dokumentieren. „Die illegale Tötung streng geschützter Arten, wie aktuell des Uhus, ist kein Kavaliersdelikt. Diese Straftaten müssen endlich wirksam eingedämmt werden“, sagt Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Landesfachbeauftragter Naturschutz.
Obwohl das Bewusstsein für Naturschutzkriminalität in den letzten Jahren in der Bevölkerung wie auch bei der Polizei stark gewachsen ist, werden nach wie vor streng geschützte Arten illegal getötet. „Es wird höchste Zeit, den Handlungsleitfaden für den Umgang mit Fällen von Naturschutzkriminalität der Arbeitsgruppe Greifvögel nun rasch umzusetzen, um solche Straftaten künftig wirksam einzudämmen!“ so von Lindeiner. Die Arbeitsgruppe wurde vom bayerischen Innenministerium initiiert und setzt sich aus Vertreter*innen der Polizei, Fachverbänden und -behörden zusammen.
„Auch dieser Fall zeigt auf, wie wichtig es ist, künftig die Kräfte bei Behörden, Verbänden und Untersuchungslabors zu koordinieren, um gemeinsam Ermittlungserfolge und Verurteilungen zu erzielen, die wiederum abschreckende Wirkung gegen solche Straftaten zur Folge haben“, kommentiert Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin Naturschutz diesen neuerlichen Fall von Naturschutzkriminalität.

Tötung des Uhus
schlichtweg unerklärlich

„Uhus sind einzigartige und wunderschöne Vögel, die normalerweise Sympathie und Begeisterung bei den Menschen wecken“, erklärt von Lindeiner. „Es ist nicht nur gesetzlich verboten, es ist mir auch schlichtweg unerklärlich, warum man mit einem Gewehr auf diese streng geschützten Tiere schießt. Der LBV fordert, dass sich die örtliche Polizei mit allen Mitteln für eine Aufklärung des Falles einsetzt.“
28 untersuchte Vögel im 1. Quartal
Bereits im ersten Quartal 2022 wurden dem LBV und der GLUS im Rahmen des Projekts „Tatort Natur“ eine erschreckende Zahl illegal getöteter Wildtiere gemeldet. Von den 28 untersuchten Vögeln starben nachweislich sieben durch Carbofuran (verbotenes Kontaktgift), zwei durch Pentobarbital (Mittel zum Einschläfern von Tieren) und zwei durch Abschuss. Neben dem hier beschrieben Uhu war der zweite mit Schrot beschossene Vogel ein Gänsegeier, der am Starnberger See gefunden wurde. Dieser verendete Monate später an einer chronischen Bleivergiftung durch die bleihaltige Schrotmunition.
(Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von GLUS und LBV / Beitragsbild: Symbolfoto: re)