Mit neuer Identität zur Grenzkontrolle – für längere Zeit ins Gefängnis

Mit neuer Identität zur Grenzkontrolle – für längere Zeit ins Gefängnis

Kiefersfelden / Landkreis Rosenheim – Fingerabdrücke lügen nicht: Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen bei Kiefersfelden (Landkreis Rosenheim) mehrere Personen hinter Schloss und Riegel gebracht.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Manche Personen, die nach Deutschland reisen, denken sich neue Identitäten aus – wohl aus „guten Gründen“. Vermutlich ahnen sie schon, dass ihnen in der Bundesrepublik ein längerer Haftaufenthalt bevorsteht. So hat die Rosenheimer Bundespolizei zwei Männer ins Gefängnis gebracht, nachdem sie sich im Rahmen der Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze mit Papieren anderer Ausländer ausgewiesen hatten. Insgesamt sind am Wochenende (25./26 Januar) fünf Männer, die nahe Kiefersfelden eingereist waren, in Haftanstalten eingeliefert worden.

Mit einem georgischen Reisepass wies sich ein Insasse eines slowakischen Reisebusses an der A93 aus. Sein Pass war echt und gültig, die Bundespolizisten hatten allerdings Zweifel an den Angaben des Mannes zum beabsichtigten Aufenthalt in Deutschland. Bei einer eingehenden Überprüfung stellte sich am Samstagmorgen mithilfe seiner Fingerabdrücke heraus, dass der Georgier bereits unter einem anderen Namen registriert ist. Der 34-Jährige wird im Zusammenhang mit acht Verfahren wegen Diebstahls und Bandendiebstahls gesucht. Außerdem hatte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen eines Diebstahlsfalls die Untersuchungshaft gegen ihn angeordnet. Ebenfalls wegen Diebstahls war vom Amtsgericht Frankfurt / Oder eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro oder ersatzweise 40 Tage Freiheitsentzug festgesetzt worden. Auf Anordnung des Rosenheimer Amtsgerichts hin wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim gebracht.

Gegen Slowaken lagen zwei Strafbefehle vor

Hinter „schwedischen Gardinen“ fand sich auch ein Slowake wieder. Er wies sich den Kontrollbeamten gegenüber zunächst mit einem österreichischen Reisepass aus. Bei seiner Durchsuchung entdeckten die Bundespolizisten dann ein türkisches Dokument und eine österreichische Aufenthaltserlaubnis. Seine Fingerabdrücke belegten allerdings zweifelsfrei, dass es sich bei dem 40-Jährigen um einen slowakischen Staatsangehörigen handelt, gegen den zwei Strafbefehle vorlagen. Demnach hatten die Amtsgerichte in Rosenheim und Laufen Strafbefehle über 300 Euro und 400 Euro jeweils wegen Leistungserschleichung erlassen. Mangels finanzieller Möglichkeiten muss der Mann ersatzweise für insgesamt 100 Tage in Haft. Er wurde ins Bernauer Gefängnis gebracht, nachdem er von der Bundespolizei wegen Missbrauchs von Ausweispapieren angezeigt worden war.
In der Bernauer Hafteinrichtung musste sich Sonntagabend auch ein 61-jähriger Rumäne einfinden. Bei der Überprüfung der Personalien des Pkw-Fahrers auf Höhe Kiefersfelden stellte sich zuvor heraus, dass er noch eine 41-tägige Restfreiheitsstrafe zu verbüßen hat. Die Haft hatte ursprünglich das Amtsgericht Kempten wegen Einschleusens von Ausländern festgelegt.

Beinahe doppelt so lang muss ein Tscheche ins Bernauer Gefängnis. Die Bundespolizei kontrollierte den 31-Jährigen an der Inntalautobahn in einem italienischen Reisebus. Der Polizeicomputer zeigte an, dass er wegen Leistungserschleichung noch Justizschulden in Höhe von 1.200 Euro hatte. Für den Fall seiner Zahlungsunfähigkeit war vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten eine Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen angeordnet worden. Diese musste er am Samstagmorgen antreten.
Wegen gleich mehrerer Diebstahlsvorwürfe hätte sich ein Italiener bereits 2022 vor dem Nürnberger Amtsgericht verantworten sollen. Der Vorgeladene erschien jedoch nicht zum Gerichtstermin und setzte sich offenbar ins Ausland ab. In einem Reisebus mit polnischer Zulassung fanden ihn die Bundespolizisten am frühen Sonntagmorgen an der A93 bei Kiefersfelden wieder. Aufgrund eines gerichtlich erlassenen Sicherungshaftbefehls wurde der 43-Jährige vorerst in die Justizvollzugsanstalt Bernau gebracht. Dort wird voraussichtlich schon bald alles in die Wege geleitet, dass er in Nürnberg seinen versäumten Gerichtstermin nachholen kann.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Bei Grenzkontrollen 44 Personen ohne Papiere gestoppt

Bei Grenzkontrollen 44 Personen ohne Papiere gestoppt

Kiefersfelden / Rosenheim – Die Bundespolizei hat über das Wochenende  verteilt zwischen Kufstein und Rosenheim 44 Personen festgestellt, die ohne die erforderlichen Papiere unterwegs waren. Rund 30 Migranten wurde jeweils die Einreise verweigert. Unter ihnen befanden sich auch neun Personen, die offenkundig eingeschleust werden sollten. Der Versuch, illegal in die Bundesrepublik zu gelangen, scheiterte auf Höhe Kiefersfelden an den Grenzkontrollen.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
In der Kontrollstelle an der A93 überprüften die Bundespolizisten die Personalien der Insassen eines Autos mit Kennzeichen des Märkischen Kreises (Nordrhein-Westfalen). Der 57-jährige Fahrer konnte sich mit einem türkischen Pass und einer deutschen Niederlassungserlaubnis ausweisen. Seine vier Begleiter gaben an, in Italien gearbeitet zu haben und in Nordrhein-Westfalen gemeldet zu sein. Der angegebene Wohnsitz fand bei der Überprüfung durch die Bundespolizei keine behördliche Bestätigung. Papiere für den vorgesehenen Aufenthalt in der Bundesrepublik konnte das Quartett nicht vorweisen. Ersten Erkenntnissen zufolge handelt es sich um drei Afghanen und einen Pakistaner, die in der Vergangenheit in Rumänien registriert worden waren. Alle vier wurden in der Rosenheimer Bundespolizeiinspektion wegen illegalen Einreiseversuchs angezeigt und anschließend nach Österreich zurückgewiesen. Der im Sauerland gemeldete Fahrer trat, nachdem er eine Strafanzeige wegen Einschleusens von Ausländern entgegengenommen hatte, die Heimfahrt an.

Mit einem Strafverfahren wegen Schleuserei muss voraussichtlich auch eine 26-jährige Türkin rechnen. Der in Berlin gemeldeten Frau wird ersten Ermittlungen der Rosenheimer Bundespolizei zufolge vorgeworfen, die illegalen Einreisen von fünf Landsleuten über die deutsch-österreichische Grenze organisiert zu haben. Hierfür sprechen unter anderem die offenbar von ihr beschafften und online zugespielten elektronischen Zugfahrkarten der fünfköpfige Migrantengruppe. Die Bundespolizisten trafen die fünf in einem Regionalzug auf Höhe Kiefersfelden an. Über Pässe, Ausweise, Visa oder Aufenthaltserlaubnisse verfügten sie nicht. Eigenen Angaben zufolge waren sie mit dem Zug auf dem Weg in die Bundeshauptstadt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden sie von Rosenheim aus zurückgewiesen und der österreichischen Polizei überstellt. Die Ermittlungen wegen Einschleusens von Ausländern gegen die Ticket-Beschafferin im Hintergrund dauern an.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

Von Rosenheim aus in die Justizvollzugsanstalt Bernau

Von Rosenheim aus in die Justizvollzugsanstalt Bernau

Rosenheim / Bernau – Für einen Jordanier und einen Polen haben die Kontrollen der Bundespolizei in Rosenheim jeweils zum Reiseende geführt. Beide Männer mussten sich am gestrigen Montag damit abfinden, die kommenden Monate hinter Gittern zu verbringen. Von Rosenheim aus sind sie in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert worden.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Auf den polnischen Staatsangehörigen machte ein Zugbegleiter die Bundespolizisten am Rosenheimer Bahnhof aufmerksam. Der aggressiv auftretende Fahrgast hatte keinen Fahrschein und war daher von der Weiterfahrt mit einer Regionalbahn ausgeschlossen worden. Die Beamten überprüften seine Personalien und fanden heraus, dass der 34-Jährige mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Demnach war er vom Amtsgericht Augsburg wegen einer in der Vergangenheit begangenen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verurteilt worden. Da der Mann seine Justizschulden nicht begleichen konnte, kam die gerichtlich festgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht. Er musste im Bernauer Gefängnis einen 125-tägigen Haftaufenthalt antreten. In dieser Zeit wird auf ihn aufgrund seiner vorausgegangenen Zugreise ohne Fahrkarte voraussichtlich noch das Strafverfahren wegen Leistungserschleichung zukommen.

Einjährige Freiheitsstrafe für Jordanier

Ein Jordanier muss in Bernau sogar eine einjährige Freiheitsstrafe „absitzen“. Der 43-Jährige war mit einem in der Slowakei zugelassenen Reisebus in Richtung Rosenheim unterwegs. Bei der Bundespolizei-Kontrolle auf der Inntalautobahn gab er an, seine Papiere vergessen zu haben und sich eigentlich in Österreich aufhalten zu wollen. Zur Klärung seiner Identität wurde er von der A93 zur Dienststelle der Bundespolizei nach Rosenheim gebracht. Die Beamten fanden heraus, dass der Mann in einer niederländischen Flüchtlingsunterkunft gemeldet ist und in Deutschland von der Justiz gesucht wurde. Das Amtsgericht Rostock hatte ihn im Jahr 2021 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Offenbar hatte sich der Jordanier angesichts des bevorstehenden zwölfmonatigen Freiheitsentzugs ins Ausland abgesetzt. Die Bundespolizisten brachten ihn, nachdem sie ihn wegen illegaler Einreise angezeigt hatten, in die Bernauer Justizvollzugsanstalt.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

60 Migranten in Gewahrsam genommen

60 Migranten in Gewahrsam genommen

Oberaudorf / Kiefersfelden / Rosenheim – Über das lange Pfingstwochenende ist die Rosenheimer Bundespolizei mit 60 illegalen Einreiseversuchen befasst gewesen. Unterwegs waren die Migranten insbesondere in Reisebussen und Fernreisezügen.

Die in Gewahrsam genommenen Personen stammen, nach den Angaben der Bundespolizei, unter anderem aus dem Kongo, Nigeria, Syrien, Pakistan, Albanien und der Türkei. Mehrere Moldauer und Kosovaren wollten offenbar mithilfe von Schleusern aus Rumänien beziehungsweise dem Kosovo in der Bundesrepublik Fuß fassen. Sie wurden bei Grenzkontrollen an der A93 nahe Kiefersfelden (Landkreis Rosenheim) sowie einem nur wenige Kilometer entfernten kleineren Grenzübergang gestoppt.

Die vier moldauischen Staatsangehörigen fuhren in einem in Rumänien zugelassenen Kleinbus mit. Im Gegensatz zu Ihrem rumänischen Fahrer konnten die Moldauer den Beamten bei der Kontrolle kurz vor dem Oberaudorfer Ortseingang keine Pässe vorzeigen. Recherchen der Bundespolizei zufolge hatten sie in den Jahren 2018 und 2022 in Deutschland Asyl beantragt. Ihre Anträge waren jedoch abgelehnt worden. Zwischenzeitlich hatten sie auch in Belgien und Österreich versucht, Asyl zu erlangen. Ihr in Rumänien gemeldeter Fahrer erhielt eine Strafanzeige wegen Einschleusens von Ausländern. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft musste der 43-Jährige vorab als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren 600 Euro hinterlegen, ehe er seine Fahrt allein fortsetzen konnte.

Strafverfahren wegen Schleuserei

Bei der Autobahnrastanlage Inntal-Ost unterzogen die Bundespolizisten die Insassen eines Pkw mit deutschen Kennzeichen einer Kontrolle. Der Kosovare am Steuer des Wagens wies sich mit seinem Reisepass und einer italienischen Aufenthaltsgenehmigung aus. Die drei Landsleute, die der 27-Jährige nach eigenen Angaben in Richtung Nordrhein-Westfalen befördern wollte, konnten die erforderlichen Einreisedokumente nicht vorweisen. Wie sich herausstellte, waren sie in der Vergangenheit bereits in Italien registriert worden. Der kosovarische Fahrer, der nachweislich in Italien eine Wohnung unterhält, konnte ohne die drei Begleiter weiterfahren. Er muss voraussichtlich schon bald mit einem Strafverfahren wegen Schleuserei rechnen.
Die Bundespolizei zeigte die insgesamt sieben Geschleusten jeweils wegen versuchter illegaler Einreise an. Anschließend hatten sie das Land wieder zu verlassen. Von den über das verlängerte Wochenende festgestellten 60 Personen, die ohne die erforderlichen Einreisepapiere unterwegs waren, wies die Bundespolizeiinspektion Rosenheim etwa die Hälfte zurück. Sie wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen der österreichischen Polizei überstellt. Die andere Hälfte ist zwischenzeitlich einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge zugeleitet worden.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

Mehrfach gesuchter Tunesier gefasst

Mehrfach gesuchter Tunesier gefasst

Kiefersfelden / Rosenheim  – Für den tunesischen Fahrgast eines in Italien zugelassenen Reisebusses haben die Grenzkontrollen der Bundespolizei am heutigen Mittwoch auf der A93 bei Kiefersfelden (Landkreis Rosenheim) Konsequenzen nach sich gezogen: Auf richterliche Anordnung hin musste er ins Gefängnis. Der 27-Jährige führte zwar keine Papiere mit, seine Fingerabdrücke brachten jedoch ans Licht, dass er gleich mehrfach gesucht wurde.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

Am frühen Morgen stoppten die Beamten den Bus in der Kontrollstelle und überprüften die Personalien der Insassen. Ein Mann konnte den Bundespolizisten keine Dokumente aushändigen. Er gab an, tunesischer Staatsangehöriger zu sein. Mithilfe seiner Fingerabdrücke gelang es, den Unbekannten zweifelsfrei zu identifizieren. Dabei stellte sich heraus, dass er vom Amtsgericht Freiburg (Breisgau) aufgrund von Fluchtgefahr mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Demnach werden dem dringend Tatverdächtigen mehrere Vergehen zur Last gelegt: Illegaler Aufenthalt, Diebstahl und gewerbsmäßiger Diebstahl in fünf Fällen sowie Hausfriedensbruch. Wegen des Vorwurfs des unerlaubten Aufenthalts in Deutschland hatte das Freiburger Gericht zudem angeordnet, dass der Tunesier als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren vorab 300 Euro zu zahlen habe. Ferner war das Regierungspräsidium in Freiburg wegen eines Verstoßes gegen das Asylgesetz an dem Aufenthaltsort des Migranten interessiert, der sich in der Vergangenheit offenbar nicht nur in Deutschland, sondern auch in Frankreich, der Schweiz und Italien aufgehalten hatte. Vom Regierungspräsidium war darüber hinaus im Rahmen seiner Überstellung an die italienischen Behörden ein Einreiseverbot gegen ihn verhängt worden.

Da der Mann mit seiner erneuten Rückkehr in die Bundesrepublik gegen dieses Verbot verstoßen hatte, zeigte die Rosenheimer Bundespolizei den in Italien als Asylbewerber registrierten Wohnsitzlosen wegen illegaler Einreise an. Die geforderte Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro konnte er nicht zahlen. Er verfügte lediglich über 4,10 Euro. Die Bundespolizei führte den Tunesier beim Amtsgericht in Rosenheim vor. Dort wurde seine Untersuchungshaft bestätigt, die er noch am selben Tag in der Justizvollzugsanstalt Bernau antreten musste.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

Belgierin bei Grenzkontrolle festgenommen

Belgierin bei Grenzkontrolle festgenommen

Kiefersfelden / Rosenheim – Die Bundespolizei beschuldigt eine Belgierin, vier Ägypter eingeschleust zu haben. Die Frau wurde am gestrigen Dienstag auf richterliche Anordnung hin in eine Haftanstalt eingeliefert. Nur einige Stunden zuvor haben Beamte der Rosenheimer Bundespolizei die 32-Jährige auf der A93 festgenommen.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

Die Frau händigte den Beamten im Rahmen der Grenzkontrollen auf Höhe Kiefersfelden einem belgischen Ausweis aus. Ihre vier Begleiter hatten hingegen keine Papiere für den beabsichtigten Aufenthalt in der Bundesrepublik dabei. Eigenen Angaben zufolge wollten die ägyptischen Staatsangehörigen im Alter zwischen 22 und 27 Jahren in Deutschland arbeiten und Geld verdienen. Zuvor hätten sie sich in Italien aufgehalten, wo sie ersten Erkenntnissen zufolge bereits registriert worden waren. Für die vorausgegangenen Schleusungsetappen, einschließlich der lebensgefährlichen Bootsüberfahrt über das Mittelmeer, hätten Hintermänner mehrere tausend Euro verlangt. Die belgische Fahrzeugführerin sollte für den letzten Beförderungsabschnitt von jedem der vier Ägypter nach Ankunft in Deutschland nochmals 500 Euro pro Person erhalten.

Die Kontrollbeamten fanden bei der Durchsuchung der mutmaßlichen Schleuserin rund 600 Euro. Geld, Smartphone und Auto wurden sichergestellt. Das Traunsteiner Amtsgericht entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete ihre Untersuchungshaft an. Sie wurde in die Justizvollzugsanstalt Aichach gebracht. Ihren vier ägyptischen Begleitern verweigerte die Rosenheimer Bundespolizei die Einreise. Sie wurden, nachdem sie jeweils wegen eines illegalen Einreiseversuchs angezeigt worden waren, zurückgewiesen und der österreichischen Polizei überstellt.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)