Familie mit Kindern an Autobahn ausgesetzt

Familie mit Kindern an Autobahn ausgesetzt

Frasdorf / Landkreis Rosenheim – Eine sechsköpfige Familie mit Kindern wurde an der Autobahn bei Frasdorf (Landkreis Rosenheim) ausgesetzt. Die Bundespolizei ermittelt nun gegen den noch unbekannten Lkw-Fahrer und Schleuserorganisation.

Die Pressemitteilung der Bundespolizei im Wortlaut:
Die Bundespolizei ermittelt gegen einen bislang unbekannten Lkw-Fahrer, der am Montagnachmittag (24. Juli) eine sechsköpfige Familie offenkundig an der A8 ausgesetzt hatte. Die ortsunkundigen Migranten, darunter drei Minderjährige, liefen nach ersten Erkenntnissen schon etwa eine Stunde entlang der Autobahn Salzburg – Rosenheim. Nahe Frasdorf hat die von einem Bürger verständigte Verkehrspolizei die Gruppe auf dem Standstreifen gestoppt.

Familie wurde in Gewahrsam genommen

Die hinzugezogene Bundespolizei nahm die Familie in Gewahrsam und fuhr sie zur Rosenheimer Dienststelle, wo sie zunächst versorgt werden konnte. Alle sechs Personen verfügten über türkische Identitätskarten. Der 43-jährige Vater und die 41-jährige Mutter gaben an, dass sie als Kurden in der Türkei unterdrückt und verfolgt werden würden. Daher wären sie aus ihrer Heimat geflohen. Zusammen mit ihrer 18-jährigen Tochter und den anderen Kindern im Alter von 16, 14 und 12 Jahren hätten sie sich Schleusern anvertraut. Diese sollen sie dann auf unverschämte Weise abkassiert haben: Die Schlepper verlangten für die etappenweise Beförderung insgesamt rund 20.000 Euro. Um das Geld aufbringen zu können hätten die Eltern ihr Haus verkauft. Später habe der Vater sogar noch illegal arbeiten müssen.

Die letzte Etappe nach Deutschland erfolgte den Angaben zufolge von Bosnien aus. Dort musste die Familie nachts in einen mit großen Eisenteilen beladenen Lkw-Auflieger steigen. Dabei könnte es sich um einen Anhänger mit einer grauen Plane und einen roten Sattelschlepper gehandelt haben. Irgendwann habe der Fahrer des Gespanns den Auflieger geöffnet und sie aufgefordert, schnell abzusteigen. Unvermittelt sei er dann davongefahren und habe sie an der Autobahn einfach zurückgelassen.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Familie am Dienstag einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge in München zugeleitet. Die Rosenheimer Bundespolizei hat die Ermittlungen gegen den Lkw-Fahrer und die im Hintergrund tätige Schleuserorganisation aufgenommen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

 

„Kinder ungesichert in Auto gepfercht“

„Kinder ungesichert in Auto gepfercht“

Kiefersfelden / Landkreis Rosenheim – Die Bundespolizei hat an der A93 bei Kiefersfelden (Landkreis Rosenheim) einen überbesetzten Pkw gestoppt. An Bord 9 Personen aus Syrien, 3 Kinder ungesichert. Gegen den Fahrer wird nun wegen Schleuserei ermittelt.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

Die Bundespolizei hat am Montag (17. Juli) bei Grenzkontrollen an der A93 ein überbesetztes Fahrzeug gestoppt. Insgesamt waren neun Personen in dem in Frankreich zugelassenen Pkw. Drei Kinder fuhren ungesichert im Auto mit, zwei im Kofferraum und eines auf dem Schoß einer Erwachsenen. Gegen den Fahrer wird wegen Einschleusens von syrischen Staatsangehörigen ermittelt.

In der Kontrollstelle auf Höhe Kiefersfelden zählten die Bundespolizisten in dem Siebensitzer neun Insassen. Papiere für die Einreise in die Bundesrepublik führten sie nicht mit. Der aus Syrien stammende Fahrer verfügte lediglich über einen französischen Führerschein. Ersten Erkenntnissen zufolge ist der 46-Jährige in Südfrankreich gemeldet. Nach eigenen Angaben handelt es sich bei seinen Mitfahrern ebenfalls um Syrer. Der Fahrzeugführer erklärte, dass er sich mit den anderen Personen im Urlaub befinden würde. Nach einem Aufenthalt an der französischen Südküste hätten sie noch einen eintägigen Abstecher nach Italien gemacht und wollten nun zurück nach Frankreich. An der deutsch-österreichischen Grenze beendeten die Kontrollbeamten die hoch gefährliche Fahrt in dem überbesetzten Wagen. Aufgrund der zahlreichen Gepäckstücke konnte sich ein Mädchen auf einem der beiden Notsitze im Kofferraum nicht angurten. Ein Junge fand dort überhaupt keine Sitzmöglichkeit mehr und quetschte sich zwischen Notsitz und Fahrzeuginnenseite. Ein weiteres Mädchen musste während der stundenlangen Fahrt teils auf dem Schoß der Mutter sitzen, teils vor der Rückbank kauern.

Bei weitergehenden Recherchen der Bundespolizei stellte sich heraus, dass zumindest fünf der acht offenkundig Geschleusten in der Vergangenheit in Frankreich registriert worden waren. Ferner wird nicht ausgeschlossen, dass einige der Pkw-Insassen miteinander verwandt sind. Der Fahrer, dessen Wohnort im Département Aveyron nachvollzogen werden konnte, wurde wegen Schleuserei angezeigt. Er hatte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in Begleitung von fünf seiner mutmaßlich geschleusten Landsleute Deutschland mit seinem Auto in Richtung Österreich zu verlassen. Eine erwachsene Frau und ihre zwei Kinder mussten mit dem Zug zurückreisen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Bundespolizei)

 

Gefälschte Aufenthaltsgenehmigung im Gepäck

Gefälschte Aufenthaltsgenehmigung im Gepäck

Kiefersfelden / Landkreis Rosenheim  – Ohne Führerschein unterwegs – Drogen und gefälschte Aufenthaltserlaubnis im Gepäck – Bundespolizei ermittelt gegen Usbeken und Kasachen wegen des Verdachts der Schleuserei. Das Quartett wurde auf der Autobahn bei Kiefersfelden im Landkreis Rosenheim festgenommen.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

Ein Usbeke und ein Kasache haben angeblich zwei Türken ganz zufällig in Österreich kennengelernt und im Auto nach Deutschland mitgenommen. Die Rosenheimer Bundespolizei hingegen geht nach ersten Erkenntnissen von einer organisierten Schleusung aus. Im Rahmen der Grenzkontrollen auf der A 93 hat die Bundespolizei das Quartett festgenommen. Am Freitag (10. März) hat sich letztlich jeder der vier Männer in Haft befunden. Neben den Verfahren wegen Einschleusens von Ausländern laufen Ermittlungen wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise, illegaler Einreiseversuche, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Einfuhr von Betäubungsmitteln.

Droge Crystal Meth
mit an Bord

Nahe Kiefersfelden kontrollierten die Bundespolizisten die Insassen eines Fahrzeugs mit litauischen Kennzeichen. Am Steuer des Wagens saß ein usbekischer Staatsangehöriger. Einen Führerschein hatte er nicht. Er konnte sich lediglich mit einer bereits abgelaufenen deutschen Duldung ausweisen. Ebenso wenig verfügte der kasachische Beifahrer über die erforderlichen Einreisepapiere. Es stellte sich heraus, dass er sich in Deutschland im Asylverfahren befindet. Auch die beiden Männer auf der Rückbank des Pkw konnten sich nicht ausweisen. Eigenen Angaben zufolge handelt es sich um Türken im Alter von 20 und 28 Jahren. Im Rucksack des Älteren fanden die Beamten eine italienische Aufenthaltserlaubnis. Das Dokument konnte rasch als Fälschung entlarvt werden. In einem weiteren Rucksack, der im Kofferraum lag, aber keinem der vier Männer mehr gehören wollte, entdeckten die Bundespolizisten außerdem eine kleine Menge einer kristallartigen Substanz. Die Nachforschungen deuten darauf hin, dass es ich um die Droge Crystal Meth handelt. Der Fahrer erklärte noch in der Kontrollstelle, dass er und sein Bekannter auf dem Beifahrersitz sich als Touristen in Österreich aufgehalten hätten. Dort wären sie rein zufällig auf die beiden türkischen Männer getroffen. Diese hätten sie dann aus Gefälligkeit mitgenommen. Das Auto hätte er für den Ausflug von einem Freund geliehen. Der Rucksack soll schon vor Reiseantritt im Pkw gelegen haben.

Bundespolizei geht von
organisierter Schleusung aus

Die Bundespolizei geht den ersten Ermittlungen zufolge von einer organisierten Schleusung aus. Offenkundig wurden die zwei Türken in Kroatien gezielt abgeholt, um sie illegal in die Bundesrepublik bringen. Laut einem der beiden hätte allein die Fahrt von Kroatien nach Deutschland 1.200 Euro gekostet. Die Geschleusten wurden auf richterliche Anordnung hin in Hafteinrichtungen in Eichstätt und am Münchner Flughafen gebracht um ihre Rückkehr nach Kroatien sicherzustellen. Sie waren, wie die bundespolizeilichen Recherchen ergaben, in der Vergangenheit bereits von kroatischen Behörden im Rahmen der jeweiligen Asylantragsstellung registriert worden. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprechend ordnete das Rosenheimer Amtsgericht ferner für den Usbeken sowie den Kasachen die Untersuchungshaft an. Die mutmaßlichen Schleuser wurden in die Justizvollzugsanstalten in Traunstein beziehungsweise Bad Reichenhall eingeliefert.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)