Wolf-Schutzstatus verringert – BBV begrüßt Entscheidung, Kritik vom LBV

Wolf-Schutzstatus verringert – BBV begrüßt Entscheidung, Kritik vom LBV

Bayern / Deutschland – Das EU-Parlament hat den Schutzstatus des Wolfs in der EU von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Der Bayerische Bauernverband (BBV) begrüßt die Entscheidung.

„Für Bayerns Weidetierhalter ist das ein überfälliger Schritt in Richtung mehr
Handlungsspielraum – und ein klarer Appell an den Europäischen Rat, diesem Beschluss nun rasch zuzustimmen“, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung des BBV.
„Unsere Weidetierhalter tragen Tag für Tag Verantwortung für ihre Tiere – und stehen zunehmend im Konflikt mit dem wachsenden Wolfsbestand“, erklärt dazu BBV-Präsident Günther Felßner. „Wenn wir weiterhin wollen, dass Tiere auf unseren Wiesen weiden können, dann brauchen die Halter endlich verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen. Die Zeit für Symbolpolitik ist vorbei.“

„Weidewirtschaft nicht dem Wolf opfern“

Der BBV fordert daher auch Bund und Länder auf, parallel zur europäischen Entscheidung zügig ein wirksames Wolfsmanagement umzusetzen. „Die Tierhalter dürfen nicht länger mit Pauschallösungen und Bürokratie alleingelassen werden“, so Felßner. „Wir brauchen klare Regeln für den Umgang mit Problemwölfen, echte Unterstützung beim Herdenschutz und eine Strategie, die Weidewirtschaft nicht dem Wolf opfert.“
Felßner macht deutlich: „Wer ernsthaft von regionaler, tierwohlgerechter Landwirtschaft spricht, muss jetzt liefern. Die Entscheidung auf EU-Ebene ist ein Anfang – jetzt ist der Europäischer Rat gefordert dem zuzustimmen sowie Bund und Länder in der Pflicht, darauf aufbauend für praxistaugliche Lösungen zu sorgen.“

LBV: „Mit aller Kraft gegen jegliche illegale Aktivitäten gegen den Wolf stemmen“

Vom Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) kommt hingegen Kritik. LBV-Vorsitzender Dr. Norbert Schäffer zu der Entscheidung: „Teile der Politik versprechen, dass die Herabstufung des Schutzstatus den Umgang mit Wölfen erleichtern wird. In der Praxis ändert sich dadurch jedoch wenig. Wer behauptet, dass Wölfe durch diese Entscheidung einfacher abgeschossen werden dürfen, macht falsche Versprechungen. Besonders ärgerlich ist dieser symbolische Akt für Weidetierhaltende, denen damit der Eindruck vermittelt wird, dass sie bald keine Probleme mehr mit Wölfen haben werden. Fakt ist: Auch in Bayern müssen wir uns langfristig auf das Miteinander von Wolf und Weidetierhaltung einstellen. Mit dem bayerischen ‚Aktionsplan Wolf‘ haben wir schon seit Jahren ein gutes Instrument. Wir müssen ihn nur konsequent umsetzen. Dazu gehört, Landwirtinnen und Landwirte beim Herdenschutz zu unterstützen und sie fair zu entschädigen. Schon heute können so genannten ‚Problemwölfe‘ entnommen werden. Ungeachtet der Herabstufung des Schutzstatus wird sich der LBV auch weiterhin mit aller Kraft gegen jegliche illegale Aktivitäten gegen den Wolf stemmen.“
(Quelle: Pressemitteilungen EU / Bayerischer Bauernverband / LBV / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

Schutzstatus des Wolfs herabgesetzt

Schutzstatus des Wolfs herabgesetzt

München / Bayern – Deutschland – Die Unterzeichnerländer der Berner Konvention haben den Schutzstatus des Wolfs herabgesetzt. Ab sofort gilt der Wolf nicht mehr als „streng geschützte“, sondern als „geschützte“ Art. Der Bayerische Bauernverband begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. 

Stefan Köhler, Umweltpräsident des Bayerischen Bauernverbands und Mitglied des Europäischen Parlaments, erklärt dazu: „Die Herabsetzung des Schutzstatus ist ein wichtiger Meilenstein. Sie schafft endlich die Grundlage für schnellere und effektivere Maßnahmen, um die Weidetierhaltung zu schützen und Konflikte zwischen Mensch und Wolf zu reduzieren. Diese Entscheidung zeigt, dass die europäischen Staaten die berechtigten Sorgen der Landwirte ernst nehmen.“
Mit der Herabstufung des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ sei eine grundlegende Voraussetzung für die Anpassung der EU-Gesetze geschaffen. „Es ist nun entscheidend, dass die EU-Kommission schnell klare Vorschläge für praktikable und rechtssichere Regeln macht, die den Abschuss übergriffiger Wölfe erleichtern. Die derzeitigen Hürden, wie langwierige DNA-Analysen, sind für Weidetierhalter nicht hinnehmbar und müssen abgebaut werden,“ betont Köhler. Die EU-Kommission sei nun gefordert, konkrete Vorschläge zur Anpassung der Jagdregeln für Wölfe vorzulegen.. Bis neue Regeln tatsächlich in Kraft treten, könnten allerdings noch mehrere Monate vergehen. „Wir erwarten, dass die EU-Kommission zügig handelt und dabei auch die Expertise der Landnutzer und Jagdverbände einbindet“, fordert Köhler.
(Quelle: Pressemitteilung BBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Wolf-Schutzstatus verringert – BBV begrüßt Entscheidung, Kritik vom LBV

EU will Abschuss von Wölfen erleichtern – BBV begrüßt die Entscheidung

München / Bayern / Europa – Die EU-Kommission will den Abschuss von Wölfen erleichtern. Der Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention soll abgesenkt werden. Der Bayerische Bauernverband (BBV) begrüßt die Entscheidung: „Meilenstein für besseren Schutz von Weidetieren).

„Für ein praxistaugliches Wildtiermanagement in den Regionen Europas, in denen Wölfe die Weidehaltung und Biodiversität gefährden, ist dies ein bedeutender erster Schritt“, kommentiert Stefan Köhler, Umweltpräsident im BBV. Nach der formalen Bestätigung am heutigen Donnerstag (26.9.2024) durch den Wettbewerbsrat ebne dies den Weg für eine Anpassung der Berner Konvention im Dezember – und damit für die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene. Folgerichtig müsse dann auch die FFH-Richtlinie angepasst werden, fordert Köhler mit Blick auf die Situation in Deutschland.

Berner Konvention: „Erster Schritt zur Anpassung des Schutzstatus“

Die Berner Konvention regelt den Schutz von Wildtieren und Pflanzen in Europa und kann nur durch mit Zustimmung der Vertragsstaaten geändert werden. Den Antrag dafür wird die EU-Kommission im Namen ihrer 27 Mitgliedsstaaten nun einreichen. „Angesichts der steigenden Wolfspopulationen in weiten Teilen Europas und Deutschland ist eine Neubewertung des Schutzstatus längst überfällig“, betont Köhler.
Eine erfolgreiche Abstimmung würde es ermöglichen, den Wolf in eine weniger strenge Schutzkategorie zu überführen und die Grundlage für eine zukünftige Anpassung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der EU zu schaffen. In der gestrigen Entscheidung sieht Köhler ein starkes Signal dafür, dass der Schutzstatus des Wolfes an aktuelle Erfordernisse angepasst werden kann.

„Nationale Anpassungen müssen folgen“

Nach den Fortschritten auf europäischer Ebene liege die Verantwortung für die Umsetzung bei den nationalen Regierungen. „Entscheidend ist jetzt, dass die Bundesregierung den auf europäischer Ebene eingeschlagenen Weg mitgeht, um den Anforderungen der dann angepassten Berner Konvention gerecht zu werden“, so Köhler. Der Bayerische Bauernverband setzte sich intensiv dafür ein, dass die nationalen Regierungen die notwendigen Schritte ergreife. „Es geht jetzt darum, den Schutz der Weidetiere sicherzustellen und gleichzeitig die Anforderungen des Artenschutzes zu erfüllen“, schließt Köhler.
(Quelle. Pressemitteilung BBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird verlängert

Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird verlängert

Landkreis Rosenheim – Das Landratsamt Rosenheim informiert: Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat durch Rechtsverordnung festgelegt, dass der Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine um ein weiteres Jahr, bis März 2025, verlängert wird. Grundlage dieser Rechtsverordnung ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten.

Für die betroffenen Personen bedeutet dies, dass die Aufenthaltsgenehmigungen nach Paragraph 24 AufenthG, mit dem Ablaufdatum bis zum 4. März 2024, automatisch bis zum 4. März 2025 als verlängert gelten.
Ferner ist die Erwerbstätigkeit mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis weiterhin möglich. Auch der Bezug von Leistungen im bisherigen Umfang wird mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis weiterhin gewährt. Die betroffenen Personen müssen zudem keinen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis stellen. Ebenfalls ist keine Vorsprache bei der Ausländerbehörde notwendig.

Weitere Informationen gibt es auf auf der Homepage „Germany4Ukraine“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto Landratsamt Rosenheim)