Softair-Pistole löst Polizeieinsatz aus

Softair-Pistole löst Polizeieinsatz aus

Miesbach –  Ein 15-jähriger Miesbacher bekam zum Geburtstag von seinen österreichischen Gästen eine Softair-Pistole geschenkt und löste damit einen Polizeieinsatz aus.

Der Jugendliche zückte die Softair-Pistole in Begleitung seiner Freunde am Nachmittag auf einem Miesbacher Spielplatz und ging damit, nach den Angaben der Polizei, in eine entsprechende Pose, offensichtlich um damit anzugeben. Eine Nachbarin beobachtete ihn dabei und rief die Polizei.
Diese rückte mit mehreren Streifen aus dem Umland und aus Rosenheim an und nahm dem 15-jährige die Softair-Waffe ab.
Bei dem Jugendlichen daheim fanden die Polizeibeamten dann weitere Spielzeugwaffen und Anscheinswaffen. Diese wurden im Einverständnis der Eltern sichergestellt und verwertet. Den Jugendlichen erwarten nun rechtliche Konsequenzen.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Miesbach / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Geladene Softair-Pistole im Handschuhfach

Geladene Softair-Pistole im Handschuhfach

Kiefersfelden / Rosenheim – Bundespolizisten haben am gestrigen Sonntagabend bei Grenzkontrollen an der Inntalautobahn bei Kiefersfelden im Handschuhfach eines Pkw mit tschechischen Kennzeichen eine Waffe und Munition gefunden. Der slowakische Fahrzeugführer, dem die geladene Softair-Pistole sowie die 50 Patronen gehören, musste auf Anordnung der Staatsanwaltschaft 3.500 Euro abgeben.

Die Patronen mit Kaliber 9 mal 19 Millimeter sind als Munition für eine Handfeuerwaffe geeignet. Weder für die Munition noch für die zugriffsbereit abgelegte Waffe führte der Slowake die erforderlichen Nachweise mit. Der 23-Jährige gab an, in der Slowakei über entsprechende Berechtigungen zu verfügen. Er habe schlicht vergessen, die Softair-Pistole und die Patronen vor Fahrtantritt aus dem Auto zu nehmen. Die Rosenheimer Bundespolizei stellte die Waffe und die Munition sicher. Der Mann wurde wegen des Verdachts, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben, angezeigt. Die eingeschaltete Staatsanwaltschaft in Traunstein entschied, dass er als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren 3.500 Euro zu hinterlegen habe. Nachdem er den vierstelligen Betrag gezahlt hatte, durfte er seine Reise fortsetzen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)