Softair-Pistole löst Polizeieinsatz aus

Softair-Pistole löst Polizeieinsatz aus

Miesbach –  Ein 15-jähriger Miesbacher bekam zum Geburtstag von seinen österreichischen Gästen eine Softair-Pistole geschenkt und löste damit einen Polizeieinsatz aus.

Der Jugendliche zückte die Softair-Pistole in Begleitung seiner Freunde am Nachmittag auf einem Miesbacher Spielplatz und ging damit, nach den Angaben der Polizei, in eine entsprechende Pose, offensichtlich um damit anzugeben. Eine Nachbarin beobachtete ihn dabei und rief die Polizei.
Diese rückte mit mehreren Streifen aus dem Umland und aus Rosenheim an und nahm dem 15-jährige die Softair-Waffe ab.
Bei dem Jugendlichen daheim fanden die Polizeibeamten dann weitere Spielzeugwaffen und Anscheinswaffen. Diese wurden im Einverständnis der Eltern sichergestellt und verwertet. Den Jugendlichen erwarten nun rechtliche Konsequenzen.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Miesbach / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Bewaffnet am Mangfalldamm

Bewaffnet am Mangfalldamm

Rosenheim – Ein 17-jähriger war am gestrigen Abend am Mangfalldamm in Rosenheim in voller „Kampfmontur“ und augenscheinlich auch noch bewaffnet mit Faustfeuerwaffe und Kampfmesser unterwegs.

Ein besorgter Rosenheimer meldete der Polizei am gestrigen Donnerstagabend gegen 22.15 Uhr, dass sich ein junger, bewaffneter Mann in Kampfmontur am Inndamm im Bereich der Innsbrucker Straße aufhält.
Die Polizei nahm sich der Sache an und stieß tatsächlich am Mangfalldamm auf einen Mann, komplett in Flecktarnmuster gekleidet und ausgerüstet mit Schutzhelm, Sturmhaube und einer Weste, in deren Brustbereich in einem Holster steckend, eine Faustfeuerwaffe gesichtet wurde.
Auf Ansprache der Beamten reagierte der Mann sofort und leistete den Anweisungen der Polizei umgehend Folge. Der Mann wurde von den Polizisten zu Boden dirigiert und anschließend durchsucht. Dabei wurde in einer Seitentasche seiner Hose auch noch ein Kampfmesser gefunden.
Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem Mann um einen 17-jährigen in Rosenheim geborenen Würzburger handelte, der aktuell zu Besuch bei seiner Oma war. Die Pistole stellte sich als täuschend echte Softairwaffe mit geringer Geschossenergie heraus. Sie gilt demnach als „Spielzeugwaffe“. 
Solche Spielzeugwaffen sind nach Aussage der Polizei aber nicht von echten Pistolen zu unterscheiden und rufen, wie hier, brenzlige Situationen für die Beamten hervor. 
Daher gelten diese Spielzeugwaffen dem Waffengesetz, als Anscheinswaffen und unterliegen einem Führverbot in der Öffentlichkeit.
Das Führen von Anscheinswaffen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro bedroht.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)