Steuerberater wünschen sich Vereinfachung des Steuersystems

Steuerberater wünschen sich Vereinfachung des Steuersystems

Bad Aibling / Landkreis Rosenheim – Das Steuersystem in Deutschland ist komplex. Man könnte meinen, das ist gut für Steuerberater. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. Manfred Meixner und Ralph Kammermeier, Gesellschafter der Kanzlei Haubner Schäfer & Partner in Bad Aibling (Landkreis Rosenheim) wünschen sich eine Vereinfachung des Steuersystems. Im Zuge seiner Unternehmensbesuche war Rosenheim Landrat Otto Lederer erstmals bei einem Dienstleister zu Gast.

1970 war die Kanzlei in Bad Aibling gegründet worden und entwickelte sich zu einer der größten Steuerkanzleien zwischen München und Salzburg. Sechs Steuerberater, ein Rechtsanwalt und rund 50 Mitarbeiter sind dort tätig. Das Personal ist Meixner und Kammermeier wichtig, dass betonen sie mehrfach. Fast 50 Prozent der Belegschaft wurde im Haus ausgebildet und ebenfalls fast die Hälfte ist seit mehr als 20 Jahren in der Kanzlei.
Der wertschätzende Umgang lohnt sich in mehrfacher Hinsicht. So gelingt es bisher nahezu ohne große Werbung, neues Personal zu gewinnen. Und auch die Mandanten der Kanzlei wissen die Kontinuität zu schätzen, denn es braucht gegenseitiges Vertrauen, weil viel Wissen über die Kundinnen und Kunden notwendig ist.
Die Chemie stimmt, denn rund drei Viertel ihres Umsatzes machen Haubner Schäfer & Partner in der Region. „Wir fühlen uns hier sehr wohl, weil wir, Kanzlei und Mandanten, die gleiche Sprache sprechen“, meinte dazu Manfred Meixner.
An dem Gespräch nahmen neben dem Landrat auch Bad Aiblings Bürgermeister Stephan Schlier, der Vorsitzende des IHK-Regionalausschusses Rosenheim Andreas Bensegger und Peter Heßner von der Wirtschaftsförderstelle im Landratsamt Rosenheim teil.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim, zeigt von links: Bad Aiblings Bürgermeister Stephan Schlier, Landrat Otto Lederer, die Gesellschafter Ralph Kammermeier und Manfred Meixner der Kanzlei Haubner Schäfer & Partner, der Vorsitzende des IHK-Regionalausschusses Rosenheim Andreas Bensegger und Peter Heßner von der Wirtschaftsförderstelle im Landratsamt Rosenheim)

Grundsteuerreform: Stadt Rosenheim hat Hebesätze angepasst

Grundsteuerreform: Stadt Rosenheim hat Hebesätze angepasst

Rosenheim – Nach der Grundsteuerreform hat die Stadt Rosenheim nun die Hebesätze angepasst. Die neue Grundsteuerbemessung gilt seit dem 1. Januar 2025, die rund 25.000 Bescheide werden ab sofort verschickt.

Die Stadt Rosenheim informiert: Die Grundsteuerreform wird in Rosenheim aufkommensneutral umgesetzt. Die Steuereinnahmen werden also gleich hoch sein wie vor der Reform. Der Rosenheimer Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 27. November 2024 die neuen Grundsteuerhebesätze wie folgt:

Grundsteuer A (landwirtschaftliche Fläche): 550 Prozent
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke): 600 Prozent
„Auch wenn die Aufkommensneutralität bei der Umsetzung nur eine Empfehlung war: Uns war es wichtig – trotz einer herausfordernden Finanzlage – sie auch wirklich umzusetzen. Zur Realität gehört aber auch, dass die Reform unterschiedliche Auswirkungen haben wird: Für manche wird der Bescheid höher ausfallen, für andere niedriger. Für die Stadt Rosenheim steht am Ende eine schwarze Null, wir werden uns nicht unter dem Vorwand der Grundsteuerreform bereichern“, so Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März.

Veränderungen beim Steuerbescheid sind möglich

Der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem örtlichen Hebesatz ergibt den zu zahlenden Grundsteuerbetrag. Die tatsächliche Höhe geht aus dem individuellen Steuerbescheid hervor. Aufgrund des neuen Grundsteuermodells kann es zu Veränderungen beim Steuerbescheid im Vergleich zum Vorjahr kommen. Weiterführende Informationen sind hier zu finden, schriftliche Rückfragen können an steuern@rosenheim.de gerichtet werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die bisherige Einheitsbewertung zur Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Nach dem Bundesgesetz zur Reform der Grundsteuer machte der Freistaat Bayern von einer Öffnungsklausel zur landesgesetzlichen Grundsteuerregelung Gebrauch und erließ das Bayerische Grundsteuergesetz, das nun einen flächenbezogenen Ansatz zur Bemessung der Grundsteuer beinhaltet.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)