Verkehrszeichen bei Roggersdorf verändert

Verkehrszeichen bei Roggersdorf verändert

Roggersdorf / Landkreis Miesbach – Mittels Klebeband wurden bei Roggersdorf (Landkreis Miesbach) acht Verkehrsschilder so verändert, dass sie 80 km/h statt eigentlich erlaubten 30 km/h anzeigten. Die Polizei ermittelt nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. 

Eine Frau aus Holzkirchen informierte die Polizei, nachdem sie sowohl in der Roggersdorfer Straße als auch in der Kohlstadtstraße Verkehrsschilder mit Aufschrift 80 km/ h sah. Dies kam ihr komisch vor, da in diesem Bereichen die Geschwindigkeit seit längerem auf 30 km / h beschränkt ist. 
Hinweise auf gefährliche Verkehrssituationen in besagten Bereich wurden der Polizei bisher nicht mitgeteilt. 
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den Veränderungen an den Verkehrsschildern geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Holzkirchen unter Telefon 08024 / 9074-0 zu melden.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Holzkirchen / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Radl, Pkw, Lkw, Bus, Motorrad: Wo sitzen die größten Blinkmuffel?

Radl, Pkw, Lkw, Bus, Motorrad: Wo sitzen die größten Blinkmuffel?

Rosenheim / Deutschland – Radl, Pkw, Lkw, Bus, Motorrad: Wo sitzen die größten Blinkmuffel? Der ACE  (Auto Club Europa) hat bei einer Verkehrszählung knapp 20.000 Verkehrsteilnehmer beim Abbiegen im Kreisverkehr überprüft. Es gibt es klares Ergebnis:

Der ACE will mit der Aktion „Sicher durch Blinken“ das Blinken als eines der zentralen Sicherheitsthemen im Straßenverkehr in den Fokus der Aufmerksamkeit rücken. Darum haben Ehrenamtliche des ACE bundesweit Verkehrszählungen vorgenommen zum Thema durchgeführt.
Insgesamt wurden 19785 Verkehrsteilnehmer im Auto, auf dem Fahrrad oder Motorrad und im Bus oder Lkw beim Herausfahren aus dem Kreisverkehr beobachtet (Der ACE hat im Zeitraum vom 10. bis 12. Juni 2024 insgesamt 30 Kreisverkehre bundesweit für je eine Stunde beobachtet; darunter 16.021 Pkw, 422 Fahrräder, 333 Motorräder und 3.009 Busse/ Lkw/ Sprinter).
Erschreckend aus Sicht des ACE: 26,6 Prozent – und damit mehr als ein Viertel – machten beim Ausfahren Fehler. Dabei gab es eine Gruppe, die besonders auffällig war:

Grafik der Ergebnisse der ACE-Verkehrszählung. Grafik: Copyright ACE

Fahrradfahrer machten mit Abstand die meisten Fehler beim Ausfahren aus den Kreisverkehren. Grafik: ACE

Die meisten Fehler machten, laut der ACE-Verkehrszählun, mit großem Abstand die Fahrradfahrer: 68,7 Prozent gaben kein entsprechendes Handzeichen. Mit 39,6 Prozent sind Motorradfahrende die zweitgrößten Blinkmuffel. Etwas besser schnitten in der Verkehrsbeobachtung Busse, Lkws und Sprinter ab, wobei in dieser Gruppe vor allem Sprinter Fehlverhalten an den Tag legten. Knapp ein Drittel gab kein Blinkzeichen zum Anzeigen der Fahrtrichtung. Pkws schnitten insgesamt am besten ab, auch wenn diese Gruppe nicht fehlerfrei unterwegs war:

Blinken verhindert Unfälle

Dabei ist Blinken ein wichtiges Werkzeug, um Unfälle zu verhindern. Der ACE dazu: „Inmitten des Geflechts von Verkehrsregeln spielt das Blinken eine entscheidende Rolle: Es hilft sowohl effizient als auch nachhaltig, Unfälle zu vermeiden. Der beabsichtigte Richtungs- oder Spurwechsel ist durch den Fahrtrichtungsanzeiger, den Blinker, problemlos anzukündigen. Auch abseits vom Pkw ist das Richtungszeichen auf dem Fahrrad mit der Hand unerlässlich.“

Auch Fahrräder könnten bald technische Blinker bekommen

Eine Neuregelung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung könnte übrigens bald auch Blinker an Fahrrädern erlauben. So könnte der Fahrtrichtungswechsel deutlich sichtbar auch auf dem Rad kommuniziert werden, ohne die Hand vom Lenker zu nehmen.

ACE Vertrauensanwalt: So fahren Sie richtig im Kreisverkehr

Der Rosenheimer Vertrauensanwalt des ACE Auto Club Europa, Dr. Marc Herzog informiert aus gegebenem Anlass zu den wichtigsten Regeln. „Gerade beim Kreisel ist das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme besonders wichtig. Regelmäßig bemerke ich beim Einfahren und Ausfahren in einen Kreisel Unsicherheit bei den Verkehrsteilnehmern. Erst neulich wäre es fast zu einem Unfall gekommen, weil ein Autofahrer beim Verlassen des Kreisels das Vorrecht eines Fußgängers nicht beachtet hatte“, so Dr. Herzog.

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht informiert daher nochmals über die wichtigsten Verkehrsregeln:

  • Einfahren in den Kreisverkehr: Für jeden Kreisverkehr gilt: Fahrzeuge fahren nach rechts ein und bewegen sich dann entgegen dem Uhrzeigersinn. Es ist wichtig, beim Einfahren in den Kreisverkehr auf den fließenden Verkehr zu achten und keine unnötigen Stopps oder Verzögerungen zu verursachen. Parken oder Anhalten im Kreisverkehr ist verboten, es sei denn, der Verkehr stockt. Fahrzeugführer auf den Zufahrtsästen müssen wegen des Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ bei Verkehr im Kreis zurückstehen und diesen immer durchfahren lassen. Die Nichtbeachtung ist eine Vorfahrtverletzung. Wird der Vorfahrtberechtigte behindert, können 25 € Verwarnungsgeld, bei einer Gefährdung 100 € Bußgeld und bei einem Unfall 120 € Bußgeld, sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister fällig werden.
  • Verhalten im Kreisverkehr: Die Mittelinsel des Kreisverkehrs darf nicht überfahren werden, auch wenn sie nur aufgemalt ist. Eine Ausnahme gilt hier für besonders lange Fahrzeuge, die möglicherweise mehr Platz benötigen.
  • Doppelspurige Zufahrt: Besonders viele Missverständnisse gibt es offenbar beim Einfahren und Ausfahren in einen doppelspurigen Kreisel. Bei einer doppelspurigen Zufahrt sollten sich die Fahrer, die an der nächsten oder übernächsten Ausfahrt den Kreisverkehr verlassen möchten, rechts einordnen. Wer erst später den Kreisverkehr verlassen möchte, kann die Innenspur nutzen. Dabei ist es jedoch wichtig, stets den rechts von ihm fahrenden Verkehr im Blick zu behalten.
  • Spurwechsel und Ausfahren:  Wer die innere Kreisbahn wählt, muss beim Verlassen des Kreisverkehrs den Vorrang der Außenfahrenden beachten. Wenn man von der inneren Spur ausfahren möchte, jedoch nicht rechtzeitig auf die rechte Spur wechseln kann, muss eine Extrarunde gedreht werden. Beim Spurwechsel im Kreisverkehr gelten besondere Sorgfaltspflichten, um Unfälle zu vermeiden.
  • Fußgänger im Kreisverkehr: Achtung Autofahrer: Bitte besonders auf Fußgänger beim Ausfahren aus dem Kreisel achten. Der Rosenheimer ACE Vertrauensanwalt Dr. Marc Herzog betont. „Fußgänger haben Vorrang vor Fahrzeugen, die aus dem Kreisverkehr ausfahren. Eine Ausnahme gilt, wenn sich unmittelbar vor dem Kreisverkehr ein Zebrastreifen befindet. In diesem Fall gilt der Vorrang der Fußgänger sowohl für Autofahrer, die in den Kreisverkehr einfahren, als auch für diejenigen, die ihn verlassen.“
    Durch Beachtung dieser Regeln und durch vorausschauendes Fahren können Unfälle im Kreisverkehr vermieden werden. Achten Sie stets auf den fließenden Verkehr und die Verkehrsschilder, um sicher und effizient durch den Kreisverkehr zu gelangen.
Verkehrsschild in Großholzhausen gestohlen

Verkehrsschild in Großholzhausen gestohlen

Großholzhausen / Landkreis Rosenheim – In Großholzhausen (Landkreis Rosenheim) stellte die Polizei am gestrigen Montag fest, dass im Ortsausgang Richtung Brannenburg das Verkehrszeichen 274 – „60km/h“ entwendet wurde. Zeugen werden gesucht.

Der genaue Tatzeitpunkt ist noch unklar. Zeugen, die sachdienliche Angaben zu dem Vorfall machen können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Brannenburg, Telefon 08034 / 9068-0 zu melden.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Brannenburg / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Verkehrszeichen bei Roggersdorf verändert

Verkehrszeichen gestohlen – Zeugen gesucht

Holzkirchen / Förching – Gleich drei gestohlene Verkehrsschilder wurden der Polizei Holzkirchen am gestrigen Donnerstag gemeldet. Aufgestellt waren diese im bewaldeten Bereich zwischen Ortsende Otterfing und der Autobahnunterführung. Es handelt sich um ein rundes, rot umrandetes Verkehrszeichen „zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h“ und zwei dreieckige „Wildwechsel“-Verkehrsschilder. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 450 Euro. 
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Holzkirchen unter Telefon 08024 / 9074-0 entgegen.
Die Polizei weist darauf hin, dass der Diebstahl von Verkehrszeichen kein Kavaliersdelikt ist und unter Paragraph 316 b des Strafgesetzbuchs ( „Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr“) fallen kann.  Er kann sehr ernste Folgen für andere Verkehrsteilnehmer haben.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Holzkirchen / Beitragsbild: Symbolfoto: re)