Abkochgebot in Teilen von Prutting aufgehoben

Abkochgebot in Teilen von Prutting aufgehoben

Prutting / Landkreis Rosenheim – Seit dem 25. Oktober musste in Teilen von Prutting (Landkreis Rosenheim) das Wasser abgekocht werden (wir berichteten). Ab sofort ist das Abkochgebot aufgehoben, informiert das Landratsamt Rosenheim aktuell.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Das Trinkwasser im Versorgungsgebiet des Gemeinnützigen Vereins für Wasserversorgung e.V. mit Sitz in Obernburg wird zwar weiter gechlort – das Abkochen des Leitungswassers ist jedoch nicht mehr nötig. Grund: Die notwendige Chlorkonzentration im Leitungswasser wurde inzwischen erreicht. Es kann zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht, das Trinkwasser kann uneingeschränkt genutzt werden.

Bei einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung waren „Coliforme Keime“ festgestellt worden. Für die betroffenen Haushalte im Versorgungsgebiet des Gemeinnützigen Vereins für Wasserversorgung e.V. wurde deshalb ein Abkochgebot ausgesprochen. Dieses konnte am 10. November 2023 wieder aufgehoben werden, da die erforderliche Konzentration von mindestens 0,1 Milligramm Chlor pro Liter Wasser im betroffenen Leitungsnetz nachgewiesen worden ist. Die Chlorung wird zur Sicherheit noch fortgesetzt. Das Gesundheitsamt Rosenheim informiert, sobald das Trinkwasser nicht mehr desinfiziert wird.

Betroffen ist der Pruttinger Westen mit den Ortsteilen Haidbichl, Obernburg, Niedernburg, Dobl und Moosen.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

Abkochgebot in Teilen von Prutting aufgehoben

Abkochgebot in Teilen von Prutting

Prutting / Landkreis Rosenheim – In Teilen von Prutting (Landkreis Rosenheim) muss ab sofort das Trinkwasser abgekocht werden. Bei einer routinemäßigen Beprobung wurden laut Mitteilung des Landratsamts Rosenheim „Coliforme Keime“ nachgewiesen.

Betroffen von dem Abkochgebot ist lediglich das Versorgungsgebiet des Gemeinnützigen Vereins für Wasserversorgung in Obernburg, nämlich der Pruttinger Westen mit den Ortsteilen Haidbichl, Oberburg, Niedernburg, Dobl und Moosen. 

In der Gesamtbeurteilung der Lage hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim zum Schutz der Bevölkerung eine Chlorung angeordnet. Bis diese wirksam ist, muss im Versorgungsgebiet des Vereins für Wasserversorgung e.V. das Trinkwasser wie folgt abgekocht werden:
Das Wasser sollte für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden (~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten einzuhalten, um Keime effektiv abzutöten:

• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder
• aufbewahrt werden, es sei denn es werden Geschirrspülmaschinen verwendet
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.

Die Chlorung ist bis auf weiteres aufrechtzuerhalten. Eine Ursache für die Verkeimung ist derzeit nicht bekannt.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)