Nürnberg:  PETA verhindert illegalen Welpenhandel

Nürnberg: PETA verhindert illegalen Welpenhandel

Nürnberg / Bayern – Die Tierrechtsorganisation Peta hat in Nürnberg einen Fall von illegalen Hundehandel verhindert: Eine Nürnbergerin bot ungeimpfte Chow-Chow-Welpen aus einer vermeintlich tschechischen Zucht zum Kauf an.

Eine aktuelle PETA-Recherche zeigt das Leid hinter dem Geschäft mit Hundebabys. Begleitet vom BR Fernsehen konnte eine Ermittlerin der Tierrechtsorganisation PETA Ende September einen exemplarischen Fall in Nürnberg aufdecken. Zwei Chow-Chow-Welpen sollten für je 1.000 Euro über eine Online-Plattform verkauft werden. Die PETA-Ermittlerin hatte sich zuvor als Interessentin ausgegeben und mit der Verkäuferin ein Treffen vereinbart. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die ungeimpften Tiere augenscheinlich auf einem Balkon gehalten. Die Mutterhündin befand sich laut Angaben der Verkäuferin in Tschechien. „Dies legt den Verdacht nahe, dass die Jungtiere auch aus dem Ausland stammen und für den Verkauf nach Deutschland gebracht wurden, so PETA  Die von der PETA-Ermittlerin alarmierte Polizei beschlagnahmte mit der zuständigen Veterinärbehörde daraufhin die Welpen. Der Verkäuferin droht jetzt ein Tierhalteverbot. Beide Welpen wurden in das Tierheim Nürnberg gebracht und stehen nun zur Adoption.

„Der kriminelle Handel mit Hundewelpen hat ein immenses Ausmaß in ganz Europa angenommen. Deutschland ist hierbei wegen lückenhafter Gesetze ein großer Player. Und insbesondere Bayern spielt aufgrund der Grenznähe eine wichtige Rolle“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Durch den Onlinehandel wird das tierquälerische Geschäft noch befeuert. Wir fordern deshalb ein Verbot des Tierverkaufs im Internet und bitten alle Menschen, Tiere ausschließlich aus dem Tierschutz zu adoptieren.“

Welpen wie Ware im Netz „verscherbelt“

Der Welpenhandel ist laut PETA  unter den Top Drei des europäischen Schwarzmarktes. „Mit einem geschätzten jährlichen Umsatz von 1,3 Milliarden Euro sind illegal „produzierte“ Hundewelpen ein gewinnbringendes Geschäft für Kriminelle.  Auch, weil laut EU-Kommission knapp 60 Prozent aller Hunde- und Katzenverkäufe mittlerweile über den Online-Markt stattfinden  und dort jeder wegen fehlender Regulierungen Tiere völlig anonym anbieten und verkaufen kann“, so PETA. Etliche PETA vorliegende Screenshots belegen, dass einige Händler die Tiere mittlerweile über soziale Netzwerke wie WhatsApp oder Viber untereinander anbieten und verkaufen. Den Auswertungen zufolge werden allein in Deutschland monatlich zwischen 17.000 bis 20.000 Welpen-Annoncen geschaltet. Aber auch Tiere in „legalen“ Verkaufsstätten würden aus der massenhaften „Welpenproduktion“ stammen: .“Zwei große Hundehändler in Deutschland und Belgien bezogen zum Zeitpunkt der Recherche Welpen aus zahlreichen Zuchtstätten in Osteuropa.“

Mit gefälschten Heimtierausweisen über die Grenze

Laut Tierschutz-Hundeverordnung dürfen Welpen in Deutschland ab der achten Lebenswoche von ihrer Mutter getrennt werden. Da sich aber vor allem besonders kleine, niedliche Hundekinder verkaufen lassen, würden Hundehändler die Tiere meist schon im Alter von drei bis vier Wochen verkaufen. „Durch die fehlende Sozialisierung in der wichtigen Prägephase zeigen viele der Welpen später Verhaltensstörungen, die oft ein Leben lang bleiben“, so PETA. Da die Hundekinder in den Zuchtanlagen weder geimpft noch entwurmt werden, würden sie außerdem häufig unter Parasiten, Wurmbefall, Entzündungen und Virusinfektionen leiden.
Um nach Deutschland einzureisen, brauchen die vorwiegend in Polen, Ungarn, Slowenien, Tschechien, Rumänien oder der Slowakei vermehrten Welpen neben einem EU-Heimtierausweis und Mikrochip außerdem eine Tollwutimpfung. Diese ist jedoch erst ab der vollendeten 15. Lebenswoche gültig. Kriminelle Händler würden dies umgehen, indem sie die Tiere oft mit gefälschten Heimtierausweisen über die Grenze schleusen. Dies mache den Tierhandel nicht nur tierschutzwidrig, sondern zusätzlich illegal. Hinzu komme der extreme Stress durch die langen Fahrtwege, bei welchen die Welpen oftmals zusammengepfercht in kleinen Boxen sitzen müssten.. „Ihre Mütter verbringen meist ihr gesamtes Leben in den grauenhaften Verschlägen. Sind sie für die Züchter nicht mehr „produktiv“ genug oder zu alt, werden sie in der Regel getötet oder ausgesetzt“, so PETA.

Adoptieren statt kaufen

In Deutschland warten jährlich Tausende nicht mehr gewollte Tiere in Tierheimen auf ein neues Zuhause. 25 bis 30 Prozent bleiben ein Jahr oder länger dort. Viele Einrichtungen haben in den vergangenen Monaten einen Aufnahmestopp verhängt. PETA appelliert daher an alle Menschen, die Zucht nicht zu unterstützen und stattdessen ein Tier aus dem Tierheim aufzunehmen.
(Quelle: Pressemitteilung PETA / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Illegaler Welpenhandel in Bernau: 2 Hunde sterben, Bewährungsstrafe für Händler

Illegaler Welpenhandel in Bernau: 2 Hunde sterben, Bewährungsstrafe für Händler

Bernau / Rosenheim – Zwei rumänische Staatsangehörige handelten in Bernau am Chiemsee illegal mit Welpen. Zwei de Tiere starben kurz nach ihrem Verkauf über diverse Internetkanäle. Nun wurden die Händler im Amtsgericht Rosenheim zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt: 

Bei den Angeklagten handelt es sich um einen 41-jährigen Mann und eine 30-jährige Frau. Von November 2021 bis Februar 2022 sollen sie, laut gemeinsamer Pressemitteilung des Amtsgerichts Rosenheim und der Staatsanwaltschaft Traunstien, insgesamt 22 Hundwelpen der Rassen Malteser, Malteser-Bichon oder Maltipoo, teilweise unter acht Wochen alt, aus dem Ausland importiert und in ihre Wohnung in Bernau am Chiemsee gebracht haben. 
Von dort aus boten sie die Hundebabys dann in diversen Verkaufsportalen im Internet an – als angeblich zwölf Wochen alte, geimpfte, gechippte und entwurmte Tiere, die bei dem Muttertier in der Wohnung in Bernau aufgewachsen seien.
„Mit diesen falschen Angaben täuschten sie die Käufer bewusst“, so der Wortlaut in der Pressemitteilung. Auf diese Weise verkaufte das Paar 14 Welpen zu Kaufpreisen zwischen 1.300 Euro und 1.400 Euro. Betrügerischer Verkaufserlös damit insgesamt: 19.300 Euro. 
Zwei der Welpen waren bereits bei der Übergabe an die Käufer schwer erkrankt und verstarben jeweils wenige Tage später, obwohl sich die Käufer sofort zum Tierarzt begeben hatten. In diesen Fällen wurden die Angeklagten auch wegen quälerischer Tiermisshandlung verurteilt, da sie die erheblichen und über mehrere Tage andauernden Leiden und Schmerzen der beiden Tiere, die durch die verzögerte Behandlung, den Halterwechsel und den Transport verursacht wurden, jedenfalls billigend in Kauf genommen haben.

Zu Gunsten der Angeklagten wurde bei der Strafzumessung gewertet, dass sie nicht vorbestraft waren, ein vollumfängliches Geständnis ablegten und zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung den Schaden bereits teilweise wiedergutgemacht hatten. Daher wurde die Vollstreckung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafen auf Bewährung ausgesetzt. Hinsichtlich des nach Abzug der bereits geleisteten Schadenswidergutmachung und der Aufwendungen der Angeklagten verbleibenden Schadens in Höhe von rund 7.000 Euro wurde die Einziehung von Wertersatz angeordnet.
(Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung Amtsgericht  Rosenheim und Staatsanwaltschaft Traunstein / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Bundespolizei bringt Zwergspitz-Welpen ins Tierheim

Bundespolizei bringt Zwergspitz-Welpen ins Tierheim

Mühldorf am Inn Am gestrigen Sonntag (28. Januar) hat die Bundespolizei bei Grenzkontrollen in Neuötting einen Hundewelpen mit unvollständigen Papieren festgestellt. Die Beamten zeigten den Fahrer wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz an und brachten das Tier ins Tierheim.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Am frühen Sonntagmorgen kontrollierten Beamte der Bundespolizei ein Fahrzeug mit bulgarischer Zulassung. Der Fahrer sowie seine vier Begleiter konnten sich ordnungsgemäß ausweisen. Auf die Nachfrage, wie alt der Welpe sei, der ungesichert auf dem Schoß des Beifahrers saß, konnte keiner der fünf Bulgaren eine Auskunft erteilen. Der Zwergspitz sollte lediglich ein Geschenk für einen Verwandten sein, gaben die Reisenden an. Nach Aushändigung des Heimtierausweises konnten die Beamten feststellen, dass die benötigte Tollwutimpfung für die Einfuhr nach Deutschland fehlte. Auch das Alter des Welpen war nicht im Ausweis vermerkt. Die Bundespolizisten verständigten daher das zuständige Veterinäramt, stellten den etwa 10 Wochen alten Zwergspitz in Amtshilfe sicher und übergaben den Hund anschließend an ein Tierheim. Dort muss er für die nächsten Wochen erstmals in Quarantäne bleiben.
Die Bulgaren durften ihre Reise im Anschluss ohne den Hundewelpen, aber mit einer Anzeige gegen den Fahrer wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz fortsetzen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Bundespolizei)

Hundewelpen-Händler gefasst

Hundewelpen-Händler gefasst

Garmisch-Partenkirchen / München  – Ein polizeibekannter Hundewelpen-Händler konnte am gestrigen Dienstag von der Garmisch-Partenkirchner Bundespolizei gefasst werden. Der Russe erhielt ein mehrjähriges Einreiseverbot. 

Reiseziel der 37-jährigen Russen war, laut Pressebericht der Bundespolizei, München. Der Mann führte zwei Welpen der Hunderasse Pomerian Spitz mit. Er verfügte auch über Dokumente, die zum Verkauf der Tiere erforderlich gewesen wäre. Diese offenkundliche Absicht zum Verkauft der Welpen in Deutschland, stand im Widerspruch zu dem in Spanien für touristische Zwecke erteilten Visum.
Bei ersten Recherchen stellte sich zudem heraus, dass der Mann bereits polizeilich registriert worden war. Die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen hatten den Russen erst am Oktober bei dessen Einreise mit Hundewelpen im Gepäck erwischt. Dort war er unter anderem beschuldigt worden, illegalen Welpenhandel zu betreiben.
Er wies die Vorwürfe von sich. Als die Beamten die Dokumente aber dann genauer unter die Lupe nahmen, erkannten sie, dass es bei einem Tierausweis beziehungsweise einer Veterinärbescheinigung für die Einfuhr in die EU Unregelmäßigkeiten gab. In den Papieren waren laut Bundespolizei Veränderungen vorgenommen worden, die klar auf nachträgliche Verfälschungen hindeuteten. 

Der aus Moskau stammende Mann erhielt Strafanzeigen wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise und Visumerschleichung. Sein Touristenvisum erklärte die Bundespolizei für ungültig, zeigte ihn wegen illegaler Einreise an und setzte für die kommenden vier Jahre ein Einreiseverbot fest. Nachdem er 750 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren hinterlegt hatte, wurde er zurückgeschoben und der österreichischen Polizei überstellt. Die zwei Welpen, die sich laut Veterinäramt zufolge in einem guten Zustand befinden, wurden dem Tierheim übergeben.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Es bleibt bei Hundesteuer für Tierheimhunde

Es bleibt bei Hundesteuer für Tierheimhunde

Rosenheim – Wer in Mannheim einen Hund aus dem Tierheim adoptiert, ist automatisch für zwölf Monate von der Hundesteuer befreit, in der Stadt Duisburg sogar für 24 Monate. Nun stellte die AfD einen entsprechenden Antrag auch für die Stadt Rosenheim. Dieser wurde jedoch in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss mit 10 :1 Stimmen abgelehnt.

AfD-Stadtrat Andreas Kohlberger wollte mit seinem Antrag Menschen dazu animieren, Hunde aus dem Tierheim zu adoptieren, anstatt sie zu kaufen. Damit wollte er vor allem etwas gegen den illegalen Welpenhandel unternehmen, der aktuell boomt und für die betroffenen Tiere in vielen Fällen großes Leid bedeutet. Außerdem erhoffte er sich durch eine derartige Maßnahme eine Entlastung für die Tierheime. „Tierheime sind durch die vermehrte Abgabe von Hunden in dieser wirtschaftlich schweren Zeit sehr überlastet“, heißt es in seinem Antrag.
Nach den Worten von Kohlberger sah die Rosenheimer Stadtverwaltung diesen Vorschlag ebenfalls durchaus positiv. Die Stadträte ließen sich aber davon nicht überzeugen. Als Grund wurde beispielsweise angeführt, dass Hunde aus dem Tierheim sehr häufig verhaltensauffällig seien und deswegen nur schwer an private Haushalte vermittelt werden könnten. Eine Argumentation, die Kohlberger nicht nachvollziehen kann. Er selbst hat seine Hündin aus einem Tierheim adoptiert. „Unsere Luna ist ein toller Hund. Da hat es keinerlei Probleme gegeben.“