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Tuntenhausen: Junge Sprayer auf frischer Tat erwischt

Spraydosen am Boden

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

11. April 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Tuntenhausen / Landkreis Rosenheim – Die Bundespolizei hat am Mittwochnachmittag (9.4.2ß25) zwei Minderjährige in Tuntenhausen i(Landkreis Rosenheim) n Gewahrsam genommen. Die beiden Burschen im Alter von 13 und 14 Jahren wurden dabei erwischt, wie sie sich mit Farbsprühdosen an der Lärmschutzwand der Zugstrecke Rosenheim – München zu schaffen machten.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Eine Bundespolizistin, die sich nicht im Dienst befand, hatte zwischen Ostermünchen und Aßling auf Höhe des Ortsteils Weiching von der Straße aus zwei Personen auf den Gleisanlagen wahrgenommen. Sogleich verständigte die Beamtin per Mobiltelefon die Bundespolizei-Dienststelle in Rosenheim. Dort wurde veranlasst, dass alle auf dieser Hauptstrecke verkehrenden Züge gewarnt und nur noch mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit „auf Sicht“ fahren. Eine hinzugezogene Streife, die nur Minuten später vor Ort war, traf auf der den Schienen zugewandten Seite der Lärmschutzwand zwei Buben an. Diese waren augenscheinlich gerade damit beschäftigt, die Wand mit Farbe zu besprühen. Offenbar waren sie sich der Gefahr, in die sie sich mit ihrer Aktion auf dem Gleis begeben hatten, nicht bewusst.
Die Beamten nahmen den 13- und den 14-Jährigen zur Bundespolizeiinspektion nach Rosenheim mit. Beide Jungen stammen aus dem Rosenheimer Landkreis, jedoch nicht aus dem Gemeindebereich Tuntenhausen. In der Dienststelle konnten sie dann von ihren vermutlich wenig begeisterten Eltern in Empfang genommen werden. Abgesehen von einem Strafverfahren wegen Sachbeschädigung stehen voraussichtlich auch noch Kosten für die Beseitigung der Schmierereien an.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

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