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Warnung vor „Sextortion“

Nackter Männer-Oberkörper, schwarz-weiss-Aufnahme

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

6. Mai 2022

Lesezeit: 2 Minute(n)

Südliches Oberbayern – Bei „Sextortion“ geht es um sexuelle Erpressung. Die Täter bringen ihre Opfer dazu, sich vor der Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Anschließend erpressen sie mit diesen Aufnahmen ihre gutgläubigen Chatpartner. Im Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizei Rosenheim wurde ein Mann mit dieser perfiden Masche um 800 Euro gebracht. Ähnliche Fälle werden auch aus Miesbach, Weilheim, Garmisch-Partenkirchen und Mühldorf gemeldet.

Der Begriff „Sexortion“ setzt sich aus den englischen Wörtern „Sex“ und „Extortion“ zu Deutsch „Erpressung“ zusammen.
Die Opfer werden in den meisten fällen über die sozialen Medien kontaktiert. Häufig erfolgt von attraktiven weiblichen Profilen eine unverfängliche Freundschaftsanfrage. Anfängliche Chats werden schnell sexualisiert: Schließlich vereinbart man auf Vorschlag der neuen Bekanntschaft eine weitere Kommunikation über eine der zahlreichen existierenden Videoplattformen.
Die betroffenen Männer lassen sich dann auf Aufforderung zu sexuellen Handlungen vor laufender Kamera. Danach erfolgt unvermittelt die Drohung, dieses verfängliche Bildmaterial auf Freundeslisten oder an Familienangehörige zu verschicken, wenn sich das Opfer nicht zu einer Zahlung einer hohen Summe an eine ausländische Kontonummer bereit erklärt. Auch Forderungen zu Bitcoin-Zahlungen oder der Herausgabe von Aktivierungsnummern von Prepaidkarten sind nach Auskunft der Polizei keine Seltenheit.
Aus Scham und Angst gehen die Betroffenen häufig auf die Erpressung ein. Nicht zuletzt auch, weil ihnen eine Information zugespielt wird, dass die Dame des Chats noch minderjährig sei.
Den Ermittlungen der Kriminalpolizei zufolge lassen sich die Geldströme zumeist Richtung Elfenbeinküste zurückverfolgen. Das Geld sei unwiderruflich verloren.
Im Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizei Rosenheim wurde ein Mann um 8000 Euro gebracht. In Miesbach zahlte ein Opfer 3000 Euro an seine Erpresser. Weitere Fälle wurden beriets aus Weilheim, Garmisch-Partenkirchen und Mühldorf gemeldet.
Wurden im Jahr 2020 noch 20 derartige Fälle im Bereich des Polizeipräsidium Oberbayern Süd verzeichnet. steig die Zahl im Folgejahr 2021 bereits auf mehr als 30 Fälle an und auch für das laufende Jahr 2022 sei tendenziell mit einer weiteren Zunahme der Fallzahlen zu rechnen.

Die Kriminalpolizei gibt Verhaltenstipps, wie man sich vor sexueller Erpressung schützen kann:

  • Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäreeinstellungen.
  • Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber.
  • Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu.
  • Im Zweifel kleben Sie die Chatkamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.
  • Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in Videochats zu, wenn Sie die Person erst seit kurzem kennen.
  • Halten Sie Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf Ihren online-genutzten Endgeräten wie Smartphone, Laptop, Tablet oder Computer immer auf dem aktuellen Stand, um sich vor Schadsoftware, sogenannter Malware, zu schützen. Es gibt Malware, die Ihre Webcam problemlos aktiviert und Sie damit jederzeit filmen kann!

Falls Sie bereits erpresst werden:

  • Überweisen Sie kein Geld! Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden.
  • Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten.
  • Sichern Sie die Chatverläufe und Nachrichten mittels Screenshot.

Umfangreiche Informationen zu dem Phänomen, Verhaltenstipps und einen Videoclip finden Sie auf den Internetseiten von ProPK, der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes:

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