Oberwöhr / Rosenheim – Im Rosenheimer Stadtteil Oberwöhr soll ein neues Wohngebiet mit 166 neuen Wohnungen entstehen. Dafür würden nun zwei Hürden genommen: Änderung des Flächennutzungsplans ist wirksam geworden und Beschluss des Bebauungsplans wurde rechtsverbindlich.
Das geplante Baugebiet liegt unmittelbar an der Krainstraße und umfasst rund 2,8 Hektar. Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben von 3. August die 53. Änderung des Flächennutzungsplans „Krainstraße Nordwest“ in der Fassung vom 10. März genehmigt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 20 der Stadt Rosenheim vom 20. September ist diese Änderung wirksam geworden.
Ziel der Änderung ist, nach Auskunft der Stadt, di Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets. Damit soll ein Teil des dringenden Bedarfs an Wohnbauflächen in Rosenheim gedeckt werden. Mit der Bauleitplanung soll der Ortsteil Oberwöhr im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in „einem angemessenen und verträglichen Umfang erweitert sowie ein baulicher Siedlungsabschluss geschaffen werden“.
Die Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung kann während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr, Freitag, 8 bis 13 Uhr) sowie nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt, Rathaus, Königstraße 24, Ostflügel 3. Stock, jeder Person eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Im Internet können die Unterlagen hier aufgerufen werden.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2023 den Bebauungsplan Nr. 194 „Krainstraße Nordwest“ in der Fassung vom 10.03.2023 als Satzung beschlossen. Mit der ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 20 vom 20. September.2023 ist der Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden.
Hier der Wortlaut dazu aus der betreffenden Pressemitteilung der Stadt Rosenheim:
„Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes für 166 neue Wohnungen. Damit soll ein Teil des dringend benötigten Bedarfs an Wohnbauflächen in Rosenheim gedeckt werden. Mit der Bauleitplanung wird der Ortsteil Oberwöhr im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in einem angemessenen und verträglichen Umfang erweitert sowie ein baulicher Siedlungsabschluss geschaffen.“
Der Bebauungsplan einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung kann während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag, 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis17 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) sowie nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt, Rathaus, Königstraße 24, Ostflügel 3. Stock, von jeder Person eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Im Internet können die Unterlagen hier aufgerufen werden.
(Quelle: Pressemitteilungen Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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