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2 Millionen Euro für Tierheime

Golden Retriever jagt auf Wiese gelben kleinen Ball hinterher

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

18. März 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Bayern – Mit 2 Millionen Euro werden Bayerns Tierheime zusätzlich in der Energiekrise unterstützt. Die Mittel aus dem Härtefallfonds können nun abgerufen werden.

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die Unterstützung von Tierheimen ist ein wichtiger Beitrag zum Tierschutz. Tierheime leisten wertvolle Arbeit: Mit großem Engagement kümmern sich die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer um ihre Schützlinge. Viele Tierheime sind aufgrund der hohen Energiepreise in ihrer Existenz bedroht. Bayern lässt die Tierheime in der akuten Energiekrise nicht im Stich. Wir unterstützen die Einrichtungen mit bis zu 2 Millionen Euro in dieser schwierigen Zeit.“ Dazu sei nun die Richtlinie „Härtefallfonds Tierheime“ in Kraft gesetzt worden.

Auch tierheimähnliche Einrichtungen
sind berechtigt, einen Antrag zu stellen

Antragsberechtigt sind Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen (insbesondere Gnadenhöfe, Tierasyle, Lebenshöfe) in Bayern. Antragstellung und Nachweis erfolgen anhand einheitlicher Formblätter. Voraussetzung für eine Förderung ist ein Antrag der jeweiligen Einrichtung mit Nachweis der Energiekostensteigerung und der damit verbundenen Existenzgefährdung.
Der Ministerrat hatte am 20. Dezember 2022 den Bayerischen Härtefallfonds für soziales Leben und Infrastruktur beschlossen. Damit können Einrichtungen unterstützt werden, die in der aktuellen Energiekrise vom Bund keine oder keine ausreichenden Hilfen erhalten.
Die Anträge werden einheitlich für ganz Bayern durch die Regierung von Oberfranken betreut. Anträge auf Unterstützungsleistungen müssen spätestens zum 30. September 2023 bei der Bewilligungsbehörde vorliegen. Der Nachweis über die tatsächlich erfolgten Ausgaben ist bis spätestens 30. Juni 2024 der Regierung von Oberfranken vorzulegen.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

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