Rosenheim / Laufen – Am Bahnhof Rosenheim hat die Bundespolizei am vergangenen Samstag einen 21-jährigen verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Laufen eingeliefert. Dort wird der junge Mann die nächsten 215 Tage bleiben müssen.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die Bundespolizei hat am Samstag (4. März) einen 21-Jährigen in Rosenheim verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Laufen eingeliefert. Dort wird der junge Mann voraussichtlich für die Dauer von 215 Tagen bleiben müssen.
Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle des deutschen Staatsangehörigen im Reisezug aus Österreich fanden die Bundespolizisten mithilfe seiner Personalien heraus, dass das Amtsgericht Laufen Ende Januar dieses Jahres einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Demnach war der in Österreich gemeldete Deutsche in der Vergangenheit wegen Körperverletzung zu einem eineinhalbjährigen Freiheitsentzug verurteilt worden. Ende 2022 wurde die Vollstreckung der Strafe unter der Bedingung zurückgestellt, dass er sich in einer Therapieeinrichtung aufzuhalten habe. Diese hatte er allerdings ohne Erlaubnis verlassen, sodass die Restjugendstrafe wieder fällig wurde.
Am Rosenheimer Bahnhof musste der Zugreisende den Eurocity verlassen und den Beamten zur örtlichen Bundespolizei-Dienststelle folgen. Von dort aus wurde er nach Laufen in die Haftanstalt gebracht, wo er voraussichtlich die 215-tägige Reststrafe zu verbüßen hat.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)
Rosenheim / Laufen – Am Bahnhof Rosenheim hat die Bundespolizei am vergangenen Samstag einen 21-jährigen verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Laufen eingeliefert. Dort wird der junge Mann die nächsten 215 Tage bleiben müssen.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die Bundespolizei hat am Samstag (4. März) einen 21-Jährigen in Rosenheim verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Laufen eingeliefert. Dort wird der junge Mann voraussichtlich für die Dauer von 215 Tagen bleiben müssen.
Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle des deutschen Staatsangehörigen im Reisezug aus Österreich fanden die Bundespolizisten mithilfe seiner Personalien heraus, dass das Amtsgericht Laufen Ende Januar dieses Jahres einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Demnach war der in Österreich gemeldete Deutsche in der Vergangenheit wegen Körperverletzung zu einem eineinhalbjährigen Freiheitsentzug verurteilt worden. Ende 2022 wurde die Vollstreckung der Strafe unter der Bedingung zurückgestellt, dass er sich in einer Therapieeinrichtung aufzuhalten habe. Diese hatte er allerdings ohne Erlaubnis verlassen, sodass die Restjugendstrafe wieder fällig wurde.
Am Rosenheimer Bahnhof musste der Zugreisende den Eurocity verlassen und den Beamten zur örtlichen Bundespolizei-Dienststelle folgen. Von dort aus wurde er nach Laufen in die Haftanstalt gebracht, wo er voraussichtlich die 215-tägige Reststrafe zu verbüßen hat.
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