Rosenheim / Bayern – Noch kurz vor Jahreswechsel hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass auch Bekleidungsgeschäfte in Bayern der „Deckung des täglichen Bedarfs“ dienen und somit nicht der Corona-2G-Regel unterliegen. Der Einzelhandel hat darauf reagiert – wie auch ein Rundgang durch die Rosenheimer Geschäftswelt zeigt.
Schon an vielen Eingangtüren der entsprechenden Geschäfte wird darauf hingewiesen, wie unser Foto zeigt, dass am Aicherpark in Rosenheim entstand. Dennoch ist das Einkaufsverhalten nach unserem Eindruck nach wie vor sehr zurückhaltend. Für einen Freitagnachmittag in den Ferien war in vielen Geschäften kaum Publikumsverkehr.
(Beitragsfoto: Josefa Staudhammer)
Eine Übersicht, wo welche Corona-Regeln in Bayern aktuell gelten, gibt es hier:
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