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37 gefährliche Gegenstände sichergestellt

Sichergestellte Gegenstände. Foto: Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

4. Juli 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Nürnberg / München – Die Bundespolizei hat am vergangenen Wochenende mit verstärkten Kontrollen die Einhaltung des Mitführverbots von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Nürnberg überwacht. Insgesamt kontrollierten die Beamten rund 1.250 Personen und stellten dabei 37 gefährliche Gegenstände sicher.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die Beamten stellten in den drei zurückliegenden Nächten insgesamt 37 gefährliche Gegenstände bei 27 Personen sicher. Die Alterspanne der Männer reichte dabei von 16-65 Jahren. Vor allem stellten die Einsatzkräfte diverse Messer (21x), aber auch potentielle Schlag- und Stichgegenstände (z.B. Billardqueue oder Schere), sicher.
Bei den festgestellten Verstößen handelte es sich in einigen Fällen zugleich um Verstöße gegen das Waffengesetz.
Bei den Kontrollmaßnahmen stellten die Beamten zudem 25 Straftaten beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten, darunter mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie 28 Fahndungstreffer, darunter acht Ausschreibungen zur Festnahme, fest.
Ein polizeibekannter Deutscher wehrte sich gegen die Sicherstellung seines Taschenmessers und erhielt daher eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Sichergestellte Gegenstände, die nicht unter das Waffengesetz fallen, können nun bei der Bundespolizeiinspektion Nürnberg wieder abgeholt werden. Zwangsgelder wurden bei diesem Einsatz nicht erhoben.
Die Bundespolizei kann zur Abwehr einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung Allgemeinverfügungen erlassen. In diesem Sinne kann aufgrund einer aktuellen Gefährdungsbewertung das Mitführen von Waffen oder Gegenständen untersagt werden, die bei Gewaltdelikten häufig zum Einsatz kommen, ohne selbst unter das Waffengesetz zu fallen.

Aus Sicht der Bundespolizei ist der Einsatz erfolgreich verlaufen und hat zu einem Sicherheitsgewinn im Bahnverkehr beigetragen. Die Bundespolizeidirektion München plant so einen Einsatz zusammen mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Bundespolizei, zeigt einige der sichergestellten Gegenstände)

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