Nachrichten, Informationen und Geschichten aus Rosenheim

55-jährigen am Bahnhof Freising angegriffen und verletzt

Handschellen auf Dokumenten. Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

5. November 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Freising – Am gestrigen Montagnachmittag (4.11.2024) wurde am Bahnhof Freising ein 26-Jähriger Eritreer festgenommen, nachdem er zuvor einen 55-Jährigen Deutschen angegriffen und leicht verletzt hatte. Wegen eines offenen Vollstreckungshaftbefehl wurde er der Justiz zugeführt.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Gegen 17:30 Uhr war im Bahnhof Freising eine körperliche Auseinandersetzung gemeldet worden. Alarmierte Beamte der Polizeiinspektion Freising konnten vor Ort die Beteiligten antreffen und übergaben einen 26-jährigen Eritreer, der vorläufig festgenommen worden war, wenig später der für den Bahnbereich zuständigen Bundespolizei.
Worüber der 26-Jährige und der 55-jährige Deutsche aus Mainburg, dem ins Gesicht geschlagen worden war, in Streit gerieten, ist nicht bekannt. Beide hatten jedoch rund 1,5 Promille Alkohol im Atem. Im Zuge der Streitigkeiten trat der Eritreer aus Freising auch nach dem Fahrrad eines 56-jährigen Tunesiers und beschädigte dieses. Zudem warf er einen Aschenbecher gegen eine Anzeigetafel am Bahnsteig, so dass auch diese beschädigt wurde.

Bei weiteren Ermittlungen förderte ein Datenabgleich einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut aufgrund versuchter Vergewaltigung zu Tage. Der im September 2015 erstmals ins Bundesgebiet eingereiste Eritreer war zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 11 Monaten verurteilt worden, trat diese bislang aber nicht an. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurde der 26-Jährige, der eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung besitzt, der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim überstellt. Nun wird er sich auch wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten müssen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei) 

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.