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8er-Kabinenbahn an Kampenwand kommt

Familie sitzt auf Bank auf der Kampenwand und schaut in das Tal

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

24. Juni 2022

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Landkreis Rosenheim – Das Landratsamt Rosenheim erteilt Genehmigung für Bau und Betrieb einer 8er-Kabinenbahn für die Kampenwand. Nach einem umfangreichen Genehmigungsprozess hat das Landratsamt Rosenheim mit Bescheid vom 24. Juni 2022 einem Änderungsantrag der Kampenwandseilbahn GmbH in Aschau zum Bau und Betrieb einer kuppelbaren 8er-Kabinenbahn zugestimmt. Der positive Bescheid wurde unter Auflagen und Nebenbestimmungen erteilt.

Das Landratsamt als sachlich zuständige Genehmigungsbehörde hatte zu prüfen, ob die Änderungen den Voraussetzungen für den Bau und Betrieb der beantragten 8er-Kabinenbahn entsprechen. Dazu gehörte auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung, die 2016 durchgeführt und für den Änderungsantrag 2019 und 2021 ergänzt wurde. Zudem beteiligte das Landratsamt alle zuständigen Behörden sowie den Deutschen Alpenverein,  den Verein zum Schutz der Bergwelt, Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. und den BUND Naturschutz in Bayern e.V.. Auch die Gemeinde Aschau wurde beteiligt und hat ihr Einvernehmen zum Vorhaben erteilt.

Projekt wurde vom Landratsamt Rosenheim
als umweltverträglich eingestuft

Nach umfangreiche und intensiver Prüfung kommt das Landratsamt Rosenheim zu dem Schluss, dass das geplante Projekt unter den Gesichtspunkten der Umweltverträglichkeit allen gesetzlichen Erfordernissen entspreche. Beeinträchtigungen einzelner Schutzgüter könnten im Rahmen der Projektdurchführung durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Diese würden in der Umweltverträglichkeitsstudie und im Landschaftspflegerischen Begleitplan aufgezeigt und durch entsprechende Auflagen und Nebenbestimmungen im Bescheid festgelegt.
Die Erteilung der Genehmigung wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Sie kann auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.landkreis-rosenheim.de/aktuelles/#amtsblatt-amtsblaetter-2022 nachgelesen werden. Der Genehmigungsbescheid sowie alle dazugehörigen Unterlagen liegen von 29. Juni bis 12. Juli im Rathaus der Gemeinde Aschau zur Einsicht aus.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: re)

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