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9 Jahre Haft für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern

Hammer und Gesetzbuch

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

9. September 2023

Lesezeit: 2 Minute(n)

Traunstein – Das Landgericht Traunstein verurteilte zu Beginn dieses Jahres einen mittlerweile 57-jährigen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwölf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren. Der Angeklagte hatte sich bei seiner Tätigkeit als Linienbusfahrer im Jahr 2021 das Vertrauen eines damals 13-jährigen Jungen erschlichen, bevor er diesen von Ende Mai bis Mitte Juli 2021 in Wasserburg und Waldkraiburg durch zwölf selbständige Taten jeweils schwer sexuell missbrauchte. Dabei manipulierte er den Jungen gezielt und bedrohte ihn damit, ihm und seiner Familie etwas anzutun, falls er sich nicht wie gewünscht verhalte. Gegen das Urteil des Landgerichts legte der Angeklagte Revision ein, die der Bundesgerichtshof nun mit Beschluss vom 29. August als unbegründet verwarf. Das Urteil ist somit rechtskräftig, der Angeklagte befindet sich weiterhin in Haft.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Er hat sich aktuell in einem neuen Strafverfahren vor dem Landgericht zu verantworten, in dem ihn die Staatsanwaltschaft Traunstein wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung in weiteren Fällen angeklagt hat. Im Falle einer Verurteilung steht hier auch die Anordnung von Sicherungsverwahrung im Raum.
Das Urteil der 1. Jugendkammer als Jugendschutzkammer des Landgerichts Traunstein vom 25.01.2023 erging nach 16 Hauptverhandlungstagen und einer sehr umfangreichen und sorgfältigen Beweisaufnahme, in der insbesondere zahlreiche Zeugen vernommen wurden und mehrere Sachverständige ihr Gutachten erstatteten. Im Ermittlungsverfahren konnten durch die Staatsanwaltschaft Traunstein und die KPS Mühldorf viele wichtige objektive Spuren gesichert werden. Diese bestätigten die Aussage des geschädigten Kindes, sodass der Angeklagte, der sämtliche Tatvorwürfe bestritt, eindeutig überführt werden konnte.

Die Hauptverhandlung im neuen Strafverfahren findet ebenfalls vor der 1. Jugendkammer als Jugendschutzkammer statt und hat bereits begonnen. Hier wird dem Angeklagten vorgeworfen, seinen eigenen Sohn und zwei weitere männliche Geschädigte, die zu den meisten Zeitpunkten der angeklagten Straftaten jeweils deutlich unter 14 Jahre alt waren, in ähnlich gravierender Weise immer wieder sexuell missbraucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat diese Straftaten, die der Angeklagte zwischen 1992 und 2005 begangen haben soll, insbesondere als mehrere Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vergewaltigung angeklagt.
Für das laufende neue Strafverfahren sind nach derzeitigem Stand insgesamt weitere 6 Hauptverhandlungstermine vorgesehen, der nächste Termin findet am 11.09.2023 um 08.30 Uhr im Sitzungssaal B136 des Landgerichts Traunstein statt.
(Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Traunstein und der Staatsanwaltschaft Traunstein / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

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