Rosenheim / Landkreis / Bayern – Aufgrund der aktuell angespannten Corona-Lage in Bayern wurde der Infektionsschutz an den Schulen weiter verstärkt. Es gilt dort ab sofort auf dem gesamten Schulgelände die „3G-Regel“ – auch für Eltern oder Erziehungsberichtete – egal, ob sie zu einem Beratungsgespräch wollen oder etwas abgeben müssen. Das geht aus einem aktuellen Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus hervor.
Die Schulen sind laut Schreiben rechtlich verpflichtet, den Zugang zum Schulgelände und den erforderlichen 3G-Nachweis zu kontrollieren. Eltern werden gebeten, folgende Punkte zu beachten:
– Bitte betreten Sie das Schulgelände nur in wirklich dringenden Ausnahmefällen!
–Falls Sie Ihr Kind – beispielsweise bei jüngeren Schülerinnen und Schülern – zur Schule bringen: Bitte begleiten Sie es bei Unterrichtsbeginn maximal bis zum Eingang des Schulgeländes, nicht aber bis zum Schulgebäude und holen Sie es nach Unterrichtsschluss auch außerhalb des Schulgeländes wieder ab.
–Sofern ein Schulbesuch dringend erforderlich ist, melden Sie Ihren Besuch bitte möglichst vorher gegenüber der Schule an.
–Führen Sie in einem solchen Fall bitte einen entsprechenden 3G–Nachweis mit. Sofern Sie keinen gültigen Impf– oder Genesenennachweis vorlegen, müssen Sie über einen aktuellen Testnachweis (max. 24 Stunden alter Antigen–Schnelltest oder max. 48 Stunden alter PCR–Test) verfügen.
–An den Schulen kann für externe Personen kein Test unter Aufsicht durchgeführt werden.
(Quelle: Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus)
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