Rosenheim – Der Stadtrat Rosenheim hat in seiner Sitzung am 24. November.2021 die Einleitung der 54. Änderung des Flächennutzungsplans „Moosbachstraße Happing“ sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 201 Moosbachstraße Happing“ mit Erlass einer Veränderungssperre (in Kraft getreten mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 07.12.2021) beschlossen.
Ziel der Planung ist es, die Verkehrsflächen einschließlich des Dammradwegs zu sichern und neu zu ordnen; dies gilt speziell für die Funktion als bedeutsame Wegeverbindung zwischen Happing und der Kastenau sowie zu den Sport- und Freizeitanlagen im Bereich der Happinger Seen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der Veränderungssperre umfasst die gesamte Länge der Moosbachstraße sowie den Teilbereich des Dammradweges, der zwischen der Brücke am südlichen Ende der Moosbachstraße und der Brücke am südwestlichen Ende des Grundstückes 1057, Gemarkung Happing, liegt. Die 54. Änderung des Flächennutzungsplans „Moosbachstraße Happing“ umfasst in größerem Umgriff die Moosbachstraße, die Kastenauer Straße und den Eichenweg.
Die Bauleitplanverfahren werden nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durchgeführt. Die Bekanntmachungen mit den räumlichen Geltungsbereichen sind auf folgender Webseite abrufbar: https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/amtsblatt.html. Alternativ dazu können diese nach Terminvereinbarung (Tel.: 08031-365-1641) auch im Rathaus der Stadt Rosenheim, im Stadtplanungsamt, 3. Stock, Zimmer 300, Königstr. 24, 83022 Rosen-heim, während der Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag, 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr, Freitag, 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden. Die aktuell gültigen Corona-Regeln für den Zugang zum Rathaus sind zu beachten
Aufgrund der Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des Paragraph 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, dürfen ebenfalls nicht vorgenommen werden, auch wenn sie nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind. Die Veränderungssperre endet, wenn der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird, spätestens aber nach Ablauf von zwei Jahren.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim)
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