Hilpoltstein / Bayern – Die Regierung von Oberbayern hat am gestrigen Montagabend die „Entnahme“ des Wolfs bekanntgegeben. Das Tier war in den vergangenen Monaten in der Region Rosenheim unterwegs und soll dabei Nutztiere und Wildtiere verletzt und teils auch getötet haben. Scharfe Kritik an der Entscheidung zur Tötung des Wolfs kommt am heutigen Dienstag vom Bayerischen Naturschutzverband LVB. „Die vorgelegte Begründung für die Entnahmegenehmigung ist nicht stichhaltig und tritt den Bayerischen Aktionsplan Wolf mit Füßen“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.
„Ein Abschuss muss immer ein Einzelfall und eine Ausnahme bleiben. Die in diesem konkreten Fall genannte Voraussetzung dafür, nämlich die Gefährdung von Menschen, ist allerdings nicht gegeben“, kritisiert Schäffer weiter. Der LBV fordert deshalb eine parlamentarische Überprüfung der Entscheidungsfindung anhand der Kriterien des Bayerischen Aktionsplans Wolf und einen Einblick in den Bericht der Expertenkommission.
Der LBV-Vorsitzende zeigt sich enttäuscht über die Entwicklung: „Obwohl die juristischen Hürden für die Entnahme eines Wolfes sehr hoch und die Voraussetzungen dafür nach den bislang vorliegenden Informationen aus Sicht des LBV nicht gegeben sind, wird hier eine politische Entscheidung gegen die gemeinsam entwickelten Grundsätze des bayerischen Aktionsplans gefällt. Die jetzt getroffene Entscheidung ist eine schallende Ohrfeige für alle, die an der Entwicklung des Aktionsplans Wolf beteiligt waren. Es entsteht der Eindruck, dass man sich erst gar nicht an die Regeln halten wollte und von vorneherein der Abschuss des Wolfes geplant hatte.“
Zwei verschiedene Wölfe
an den dokumentierten Rissen beteiligt
Wie bekannt geworden ist, waren an den in der Region dokumentierten Rissen von Nutztieren zwei verschiedene Wölfe beteiligt. In der von der Regierung von Oberbayern vorgelegten Aufstellung der Einzelfälle hat es trotz der jahreszeitlich bedingt in Siedlungsnähe erfolgten Ereignisse – Tiere werden im Winter nun einmal in Tallagen und am Rande von Siedlungen gehalten – in keinem Fall eine Gefährdung von Menschen gegeben. Auch bei der einzigen direkten Begegnung am 15.12.2021 in Bergen ist der Wolf umgehend geflüchtet, als der Tierhalter hinzukam. Die von der Regierung von Oberbayern angeführte erhöhte Wahrscheinlichkeit für gefährliche Begegnungen zwischen Wolf und Mensch ist deshalb für den LBV nicht nachvollziehbar.
Der LBV unterstützt die Grundsätze und Vorgaben des Bayerischen Aktionsplans Wolf. Darin ist als eine mögliche Voraussetzung für eine legale Entnahme aufgeführt, dass ein Wolf ohne Provokation aggressiv auf Menschen oder begleitende Hunde reagiert. „Dies war in der betroffenen Region bislang nicht der Fall. Insofern gibt es auch keine sachliche Begründung dafür, diesen Wolf jetzt zu schießen“, bewertet Norbert Schäffer die Situation.
„Nicht jeden Wolf beliebig
zum Problem-Wolf erklären“
Ziel des LBV ist, das Zusammenleben von Wolf und Mensch zu erreichen. Für diese Herausforderung ist es von großer Bedeutung, dass wir alle mehr über die Lebensweise der Wölfe erfahren, um ein realistisches Bild dieser mit so vielen Vorurteilen und Ängsten behafteten Tierart zu erhalten. „Es darf keinesfalls der Eindruck entstehen, dass jeder Wolf beliebig zum Problem-Wolf erklärt und geschossen werden kann“, so der LBV-Vorsitzende.
(Quelle: Pressemitteilung LBV)
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