Rosenheim / Landkreis / Bayern – Die Faschingsferien gehen in Bayern zu Ende. Ab dem kommenden Montag, 7. März, gelten dann in den bayerischen Schulen wieder neue Corona-Bestimmungen.
– Demnach ist es dann wieder möglich, Schulveranstaltungen unter Einhaltung der 15. Bayerischen Infektionsschutzverordnung und der Auflagen, die für die Schulen gelten, durchzuführen.
– Im Sportunterricht in der Sporthalle besteht keine Maskenpflicht mehr.
– Schüler, die einen positiven PCR-Test haben, nehmen 28 Tage nach Erhalt des positiven Testergebnisses nicht mehr an den Schultestungen (egal ob PCR-Test oder Selbsttests) teil. Dafür muss eine Bescheinigung vorgelegt werden. Ausnahme besteht, wenn eine intensivere Testung für die Klassen notwendig ist.
(Beitragsbild: Symbolbild: re)
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Karin Wunsam
Schreibt immer schon leidenschaftlich gern.
Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus.
Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie
sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin
und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten
Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.
4. März 2022
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