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Corona: Neue Regeln für die Schulen

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

18. März 2022

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Rosenheim / Landkreis / Bayern – Aktuelles Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Diese Regeln gelten für Bayerns Schüler ab der kommenden Woche: 

– Die Testungen werden in Bayern bis auf Weiteres fortgeführt.
– Die Maskenpflicht wird in den nächsten beiden Wochen schrittweise gelockert wird.
Konkret gilt:
– Ab Montag, 21. März, entfällt die Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler am
Platz im Klassenzimmer. In den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie in den weiteren Jahrgangsstufen an den Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Sehen, geistige Entwicklung sowie körperlich-motorische Entwicklung. Dies gilt nur für Klassen, in denen PCR-Pooltests stattfinden.
– Ab Montag, 28. März, entfällt die Maskenpflicht auch in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an
allen Schularten, wenn sich die Schüler am Platz befinden. Voraussetzung ist auch hier, dass in den betreffenden Klassen PCR-Pooltestungen durchgeführt werden.
– Die Maskenpflicht am Platz entfällt auch bei schulischen Ganztagsangeboten und in der
Mittagsbetreuung.
– Nach einer Infektion in einer Klasse greifen besondere Schutzmaßnahmen: In diesem Fall
gilt die Maskenpflicht für fünf Unterrichtstage auch wieder am Platz, zudem werden
zusätzliche Selbsttests durchgeführt.
– Die Schüler können freiwillig auch am Sitzplatz weiterhin eine Maske tragen, wenn sie dies möchten.
– Für die übrigen Schüler sowie für Lehrkräfte und alle anderen an den Schulen tätigen Personen bleibt es vorerst auch am Platz bei der Maskenpflicht.
– Auf den sogenannten „Begegnungsflächen“ im Schulgebäude (z. B. auf den Gängen oder in den Treppenhäusern) gilt ebenfalls die Maskenpflicht vorerst weiterhin für alle.
– Die genannten Regelungen gelten zunächst bis zum 2. April, wenn die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregelung ausläuft. Bislang beabsichtigt die Bundesregierung, dass die Maskenpflicht in den Schulen danach insgesamt wegfällt (außer im Fall von Hot-Spot-Regelungen.
(Quelle: Mittelung des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

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