Rosenheim – Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rosenheim hat die „junge arbeit rosenheim GmbH & Co. KG“ als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Der Beschluss fiel in der jüngsten Sitzung einstimmig. Er war notwendig geworden, weil die bisherigen Gesellschafter das Unternehmen zum 1. Januar 2022 verkauft hatten.
Wie Rosenheims Landrat Otto Lederer sagte, sei der Träger in Stadt und Landkreis seit mehr als zehn Jahren tätig und habe sich mit seiner Arbeit etabliert. Die „junge arbeit rosenheim“ ist vorrangig eine Einrichtung der berufsbezogenen Jugendhilfe. Mit ihren Angeboten verfolgt sie das Ziel, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu gemeinschaftsfähigen und eigenverantwortlich handelnden Persönlichkeiten zu begleiten. Es wird Unterstützung geleistet, wenn sie zum Ausgleich von Benachteiligung bzw. zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen notwendig ist.
„Junge Arbeit“ darf in
Gremien mitwirken
Die öffentliche Anerkennung bewirkt, dass die „junge arbeit rosenheim“ in Gremien wie den Jugendhilfeausschuss, in Arbeitsgemeinschaften und bei der Jugendhilfeberatung mitwirken kann. Außerdem ist die Anerkennung eine Voraussetzung für eine auf Dauer angelegte Förderung. Die Zuständigkeit für die Anerkennung liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dem Landkreis Rosenheim.
Bereits 2012 war die „junge arbeit rosenheim“ als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt worden. Nach dem Gesellschafterwechsel zum 1. Januar 2022 war eine erneute Anerkennung erforderlich.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim)
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