Bayern / Baden-Württemberg / Deutschland – Durch das auf den Weg gebrachte Entlastungspaket sollen die Energiepreise sinken. Der Bund der Selbständigen Bayern (BDS Bayern) nimmt dazu nun gemeinsam mit den Bund der Selbständigen Baden-Württemberg in einem offenen Brief an Bundesfinanzminister Christian Lindner Stellung und fordert dabei eine Entlastung, die auch bei den Unternehmen ankommt.
„Wir haben genauer hingeschaut und stellen fest, dass die Unternehmen die staatlichen aufgaben umsetzen müssen und den bürokratischen Aufwand zu tragen haben“, heißt es in dem Schreiben, dass von Gabriele Sehorz, Präsidentin des BDS Bayern und Bettina Schmauder und Janz Dietz vom BDS Baden-Württemberg unterzeichnet wurde. Der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg und der Bund der Selbständigen Bayern vertritt gemeinsam über 25.000 Unternehmer und Unternehmerinnen des Mittelstandes.
Den Unternehmen seien schon bei den Corona-Verordnungen wie die 3G-Regelungen am Arbeitsplatz staatliche Aufgaben übertragen worden ohne die Berücksichtigung auf die schon bestehende Belastungen durch Corona.
Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro soll für alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen über die Lohnabrechnung ausgezahlt werden. „Sie unterliegt somit der Einkommenssteuer, wodurch ein Teil des Geldes wieder an den Staat zurückfließt.“ Unklar sei in diesem Zusammenhang, wie die Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen abgerechnet werden bzw. wer diese übernehme. Darüber hinaus sei auch noch nicht geklärt, wie die Umsetzung überhaupt erfolgen soll und die Arbeitgeber das Geld erhalten werden.
„Die kleinen und mittelständischen Betreibe werden vor immer größere bürokratische Herausforderungen gestellt“, heißt es in dem Brief an Christan Lindner.
Von 300 Euro Energiepreispauschale
bleiben am Ende nur zwischen 150 und 200 Euro
Die Frage an ihm: „Warum unterliegt die Energiepreispauschale der Einkommenssteuer bzw. den Sozialversicherungsausgaben?“. Für den Arbeitnehmer würden so von den angepriesenen 300 Euro lediglich ein Nettobetrag zwischen 150 und 200 Euro bleiben.
Nicht verstehen kann der BDS auch, warum die Energiepreispauschale nicht direkt über das Finanzamt ausgezahlt wird. So hätten die Unternehmen den bürokratischen Aufwand zu tragen und gerade diese bedürften der gezielten Entlastung. Die beschlossene Senkung der Kraftstoffsteuer mit einer Begrenzung von 3 Monaten sei für die Unternehmen ein Tropfen auf den heißen Stein. Zumal gerade Fahrzeuge von Unternehmen in der Regel mit Diesel betreiben werden – aktuell der teuerste Treibstoff. „Warum dieser nun geringer entschädigt werden soll als Benzin ist nicht schlüssig. Es wird wieder einmal ‚Politik auf den Rücken der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gemacht“.
Hier die Forderungen des BDS an Christian Lindner:
– Eine Entlastung, die auch bei unseren Unternehmen ankommt wie:
– die Ausweitung des KuG aufgrund der Ukrainekrise
– die Senkung der Kraftstoffsteuer für einen längeren Zeitraum und auf alle Kraftstoffarten in derselben Höhe
– die Ausweitung der Energiepreissenkung auf fossile Energieträger
– Förderprogramme und Zuschüsse für Energiekosten von Unternehmen
– Eine kurzfristige Entlastung und ein langfristiges Umdenken bezüglich der Energieversorgung, die die Energiepreise auf ein europäisches Maximalniveau absenken.
– Eine gezielte Entlastung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die mit den hohen Energie- und Benzinkosten zu kämpfen haben
– Eine schnelle Klärung der offenen Fragen zur Energiepreispauschale und der Auszahlung über die Arbeitgeber
– Staatliche Aufgaben dürfen nicht weiter auf die Unternehmen abgewälzt werden.
– Eine echte Entlastung für Selbständige:
(Quelle: Pressemitteilung BDS Baden-Württemberg und BDS Bayern / Beitragsbild: Symbolfoto: re)
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