Hilpoltstein / Bayern – Der bayerische Naturschutzverband LBV begrüßt die Entscheidung der bayerischen CSU-Landtagsfraktion, Ausnahmen von der 10H-Regelung zulassen zu wollen.
„Von den Regionalplanungsbehörden ausgewiesene Vorranggebiete für Windkraft von der 10H-Regel auszunehmen, ist ein wichtiger Schritt hin zu einem naturverträglichen Ausbau der regenerativen Energien in Bayern. Diese Gebiete müssen jedoch unbedingt noch auf Basis aktueller Daten für windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten auf ihre Eignung als Windkraftstandort überprüft werden“, kommentiert der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.
Hilpoltstein, 28.04.2022 – Der bayerische Naturschutzverband LBV begrüßt die Entscheidung der CSU-Landtagsfraktion, Ausnahmen von der 10H-Regelung zulassen zu wollen. „Von den Regionalplanungsbehörden ausgewiesene Vorranggebiete für Windkraft von der 10H-Regel auszunehmen, ist ein wichtiger Schritt hin zu einem naturverträglichen Ausbau der regenerativen Energien in Bayern. Diese Gebiete müssen jedoch unbedingt noch auf Basis aktueller Daten für windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten auf ihre Eignung als Windkraftstandort überprüft werden“, kommentiert der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.
Der LBV lehnt hingegen die Errichtung von Windrädern in Wäldern, Schutzgebieten und Truppenübungsplätzen ab: Diese Gebiete liegen in der Regel nicht in Windkraft-Vorranggebieten und weisen häufig Vorkommen Windkraft-sensibler Arten auf. Aus Sicht des Artenschutzes müssen sie weiterhin konsequent von Windkraft freigehalten werden“, betonte Schäffer und weiter: „Wenn die 10H-Regel in Vorranggebieten gelockert wird, stehen ausreichend Flächen für Windenergie außerhalb von Wäldern und Schutzgebieten zur Verfügung.“
(Quelle: Pressemitteilung LBV Bayern / Beitragsbild: Symbolfoto: re)
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