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Neues Feuerwehrhaus in Happing

Luftaufnahme von Happing, Ortsteil von Rosenheim

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

28. Juni 2022

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Happing / Rosenheim – Das Feuerwehrhaus in Happing beschäftigt die Stadt schon weit über zehn Jahren. Weil es den zeitgemäßen Anforderungen nicht mehr gerecht wird, soll ein Neubau entstehen. Lange war die Frage: Wo? Entstehen soll das neue Feuerwehrhaus nun zwischen den beiden Ortsteilen Alt-Happing und Kaltmühl. Dazu liegen jetzt die Planentwürfe zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehrhaus Happinger Straße“ sowie zum Bebauungsplan Nur190 „Feuerwehrhaus Happinger Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan öffentlich aus. 

Der Stadtrat  Rosenheim hat in seiner Sitzung vom 22.12.2021 die Planentwürfe zu den beiden Verfahren 48. Änderung des Flächennutzungsplan „Feuerwehrhaus Happinger Straße“ sowie Bebauungsplan Nr. 190 „Feuerwehrhaus Happinger Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben.
Ziel der Planung ist die Sicherung eines Standorts zur Errichtung eines neuen Feuerwehrgebäudes in Happing zwischen den beiden Ortsteilen Alt-Happing und Kaltmühl sowie die planungsrechtliche Steuerung der Errichtung einer land- und forstwirtschaftlich genutzten Halle. Der Geltungsbereich liegt nördlich des Dorfkerns von Happing zwischen der Heilig-Blut-Straße und der Happinger Straße.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) als Veröffentlichung im Internet vom morgigen Mittwoch, 29. Juni, bis einschließlich Donnerstag, 4. August 1922 durchgeführt.
Die genannten Planentwürfe, die Begründungen mit Umweltbericht, die wesentlichen Gutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in diesem Zeitraum auf der Homepage der Stadt Rosenheim einsehbar unter den Links: https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/planen-und-bauen/flaechennutzungsplan/oeffentlichkeitsbeteiligung.html und https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/planen-und-bauen/bebauungsplaene/oeffentlichkeitsbeteiligung.html.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Herbert Borrmann)

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