Rosenheim – Um möglichen Nachbarschaftskonflikten vorzubeugen, gilt im Rosenheimer Stadtgebiet eine Hausarbeits- und Musiklärmverordnung. Darin ist geregelt, wann lärmintensive Gartenarbeiten oder ruhestörende Hausarbeiten ausgeführt werden dürfen.
Unter ruhestörenden Garten- und Hausarbeiten versteht man beispielsweise das Hämmern und Bohren in der Wohnung, das Holzsägen oder -hacken im Garten und natürlich das Rasenmähen. Beim Rasenmähen spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Elektro- oder Benzinrasenmäher handelt oder ob ein Rasenmähroboter tätig ist.
Diese Arbeiten dürfen laut Verordnung in der Sommerzeit (Ende März bis Ende Oktober) von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 12 Uhr sowie von 14 Uhr bis 19 Uhr und an Samstagen von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr erledigt werden.
In der Winterzeit (Ende Oktober bis Ende März) gelten diese Zeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18.30 Uhr. Samstags von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17 Uhr.
Winter- und Sommerzeit gemein ist die Mittagsruhe von 12 Uhr bis 14 Uhr an allen Werktagen. An Sonn- und Feiertagen sind lärmintensive Garten- und Hausarbeiten gänzlich verboten.
Eine Ausnahme hat die Haus- und Musiklärmverordnung: sie gilt nicht für gewerbliche Tätigkeiten wie beispielsweise den Hausmeisterservice.
„Im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme und guter Nachbarschaft bitten wir alle Rosenheimer und Rosenheimerinnen sich an die Regelungen der Haus- und Musiklärmverordnung zu halten. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden“, so Pressesprecher Christian Schwalm.
Weitergehende Informationen zur Hausarbeits- und Musiklärmverordnung erteilt das Ordnungsamt der Stadt Rosenheim unter der Telefonnummer: 08031/365-1862.
Die Hausarbeits- und Musiklärmverordnung ist hier einzusehen:
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