Bayern – Schwangere Lehrerinnen sollen in Bayern wieder freiwillig unterrichten dürfen – so Bayerns Kultusminister Michael Piazolo. Diese Aussage sorgt nun für Wirbel bei verschiedenen Lehrergewerkschaften. „Mal wieder reibe man sich aufgrund der Informationspolitik des Kultusministerium verwundert die Augen“, meldet bspw. aktuell die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern (GEW).
In den Medien macht nach den Aussagen von Kultusminister Piazolo die Schlagzeile die Runde, dass schwangere Lehrkräfte unter Umständen wieder in Präsenz unterrichten können. Bislang gab es ein betriebliches Beschäftigungsverbot („Betretungsverbot“) aufgrund fehlender belastbarer Aussagen zu den möglichen Folgen einer Coronainfektion für Schwangere. Die Arbeit musste aus dem Homeoffice erfolgen, auch der freiwillige Einsatz war nicht möglich.
Das soll sich laut Aussagen von Kultusminister Piazolo nun ändern. Der Presse teilte er mit, dass das Betretungsverbot bald fallen wird. Das ärgert Florian Kohl, stellvertretender Vorsitzender der GEW Bayern und Mitglied im Hauptpersonalrat: „Wir wissen im Hauptpersonalrat und in den örtlichen Personalräten von nichts. Es gibt bislang kein Schreiben an die Schulen und meiner Kenntnis nach auch keinen wissenschaftlichen Standpunkt, der ein erhöhtes Risiko ausschließt. Allerdings erreichen uns in den Personalräten jetzt natürlich die Anfragen von Betroffenen, die nicht wissen, wie sie vorgehen sollen. Und außer, dass wir das auch nicht wissen, können wir kaum etwas sagen. Hier handelt das Kultusministerium unprofessionell. Das ist ärgerlich.“
„Desolate Informationspolitik
beinahe schon Gewohnheit“
Man sei die desolate Informationspolitik des Kultusministeriums mittlerweile ja beinahe schon gewohnt. Dennoch sei es absolut nicht nachvollziehbar, warum am ersten Schultag des neuen Schuljahres die Presse mit so einer Information gefüttert werde. „Das ist unverständlich. Die Planungen sind jetzt durch, die Stundenpläne stehen. Diese Information an die Presse verunsichert und verwirrt. Sowas muss gegen Ende des Schuljahres intern kommuniziert werden, damit alle Beteiligten planen und beraten können, bevor man das öffentlich macht. Ob und wann schwangere Lehrkräfte wieder freiwillig in Präsenz arbeiten können, ist außerdem überhaupt nicht klar. Bislang gilt weiterhin das Betretungsverbot“, sagt Ruth Brenner, ebenfalls Mitglied im Hauptpersonalrat. „Das wirkt eher wie politischer Aktionismus, was Piazolo da macht. Wichtig ist, sollte das Ganze konkret werden, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mütter und ihrer Kinder im Vordergrund stehen. Schwangere Beschäftigte sollten sich nicht unter Druck setzen lassen. Eine individuelle Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht und auch eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung sollte unbedingt eingefordert werden. Auskunft gibt das Arbeitsmedizinische Institut AMIS.“
(Quelle: Pressemitteilung GEW / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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