Happing / Rosenheim – Der Streit um die Eichfeldstraße im Rosenheimer Stadtteil Happing spitzt sich weiter zu: die Asphaltdecke wird heute aufgeschnitten. Die Nerven bei vielen Anliegern liegen blank. Die SPD-Stadtratsfraktion hat deswegen einen Eilantrag gestellt. Dieser lag nun aufgrund eines Eilantrags der SPD bei der gemeinsamen Sitzung von Umwelt- und Haupt- Finanzausschuss auf dem Tisch.
Ein Landwirt will einen Teil der Eichfeldstraße, die auf seinem Privatgrund liegt, abreißen. Viele Anlieger, darunter ASV Happing, Restaurant „Da Guiliano“, Fitnessstudio Crossfit und Trampolinpark AirStyle fürchten deshalb um ihre Existenz, weil sie dann nur noch vom Süden her erreichbar wären (wir berichteten).
Landwirt handelt
nicht ungesetzlich
Das Problem: der betreffende Landwirt handelt nicht ungesetzlich. Das Bayerische Verwaltungsgericht hat ihm im April dieses Jahres Recht gegeben.
Damit sind der Stadtverwaltung die Hände gebunden und sie sucht nun nach Lösungen, wie Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März bei der jüngsten Sitzung berichtete. „Wir sind im Gespräch mit dem Eigentümer“, sagte er. Man suche nach Kompromissen und würde dies nicht gelingen, auch nach einer anderen Lösung, die vorsieht, die Straße in dem betreffenden Bereich zu verlegen. „Doch dafür brauchen wir die Einwilligung von zwei weiteren Grundstückseigentümern und die haben wir bisher noch nicht“.
Wie angespannt die Lage bei den Anwohnern der Eichfeldstraße mittlerweile ist, zeigte sich schon vor Beginn der Sitzung im Foyer des Rathauses. Da wurde aufgeregt diskutiert. Man erwarte, dass die Stadt eine Lösung findet und das schnell, war zu hören.
„In der Wahrnehmung der Bürger erscheint es natürlich so, als liege die Schuld bei der Stadt“, meinte CSU-Stadtrat Herbert Borrmann. Dabei habe die Stadt dem betreffenden Landwirt in den vergangenen Jahren schon viele Zugeständnisse gemacht, um den Frieden zu wahren: „Und er hat seine Zusagen an uns immer wieder gebrochen.“
Wie es überhaupt zu dieser unglücklichen Situation kommen konnte, erläuterte Herbert Hoch, Dezernent für Recht, Sicherheit und Ordnung. In den 1960er und 1970er Jahren sei es völlig normal gewesen, Straßen auf privaten Grund zu verlegen. Bisher gab es damit auch nie rechtliche Probleme, zumal die bisherige Rechtsauffassung der Gerichte solche Straßen duldete. Seit etwa fünf Jahren aber werten die Gerichte das Eigentumsrecht höher als das Gewohnheitsrecht.
Mit dem Aufschneiden des Asphalts will der betreffende Landwirt wohl seine Position bei den Gesprächen mit der Stadt weiter stärken. Bis auf weiteres werde die Eichfeldstraße aber weiter befahrbar bleiben, habe er zugesichert. Was genau „bis auf weiteres“ zeitlich bedeutet, konnte Andreas März aber nicht sagen. Eine Lösung eilt also.
(Quelle: Artikel Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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