Landkreis Rosenheim – Der Kreisbrandrat, die Kreisbrandinspektoren, die Kreisbrandmeister sowie Schiedsrichter des Landkreises Rosenheim erhalten höhere Entschädigungen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit. Die Mitglieder des Rosenheimer Kreisausschusses haben eine entsprechende Anpassung der Entschädigungssätze beschlossen. Die Änderung gilt ab 1. Januar 2023.
Das Bayerische Feuerwehrgesetz gibt vor, dass der Kreisbrandrat das Landratsamt, die Gemeinden und die Feuerwehren in Fragen des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes unterstützt, die Feuerwehren besichtigt und für Ausbildungsveranstaltungen Sorge trägt. Bei dieser Aufgabe unterstützen ihn vier Kreisbrandinspektoren und 17 Kreisbrandmeister. Bei der Abnahme von Leistungsprüfungen sind außerdem elf Schiedsrichter unterstützend tätig. Diese Aufgaben werden ehrenamtlich übernommen.
Entschädigung wurde seit
14 Jahren nicht mehr angepasst
Der Landkreis Rosenheim ist für eine angemessene Aufwandsentschädigung, zum Beispiel für Dienstkleidung oder anfallende Reisekosten, zuständig. Die Höhe der Entschädigungen wurde seit 14 Jahren nicht mehr angepasst, die Kosten in nahezu allen Lebensbereichen aber sind in dieser Zeit gestiegen. Landrat Otto Lederer zeigt sich dankbar für die ehrenamtliche Arbeit in diesem Bereich: „Wir sind froh und dankbar für das Engagement der ehrenamtlichen Führungsdienstgrade sowie Schiedsrichter. Diese Anpassung der Entschädigung ist auch ein Zeichen von Wertschätzung.“ Der Beschluss im Kreisausschuss fiel einstimmig.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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