Nußdorf / Landkreis Rosenheim – Auf frischer Tat ertappen konnte eine Streife der Polizeiinspektion Brannenburg einen französischen Fischwilderer am Steinbach in Nußdorf am Inn.
Während der Streifenfahrt im Gemeindegebiet fiel den Beamten ein Angler am Steinbach in Nußdorf am Inn auf. Bei der Kontrolle konnte der französische Tourist den erforderlichen Fischerschein und eine entsprechende Erlaubniskarte nicht vorweisen. Die Angel des Touristen wurde an Ort und Stelle beschlagnahmt.
Fischwilderei
kein Kavaliersdelikt
Die Polizei weist an dieser Stelle darauf hin, dass Fischwilderei in Deutschland kein „Kavaliersdelikt“ ist. Den jungen Mann erwartet ein Strafverfahren, welches wohl in einer empfindlichen Geldstrafe münden wird.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Brannenburg / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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