Stuttgart / Bayern – Die Tierrechtsorganisation Peta hat Strafanzeigen gegen 26 Rinderhaltungsbetriebe in Süddeutschland erstattet – 19 davon liegen in Bayern und 7 in Baden-Württemberg. Grundlage ist ein neues Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster, das im Februar Anbindehaltung als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wertete.
„Jahrelange Forderungen nach der Abschaffung dieser besonders qualvollen Haltungsform werden damit erneut bestätigt“, heißt es dazu in der aktuellen Peta-Pressemitteilung. Die Tierrechtsorganisation ruft die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und baden-württembergischen Minister Peter Hauk auf, Anbindehaltung sofort zu verbieten. Gleichzeitig sollten sie Landwirte mit Ausstiegshilfen unterstützen. Weiter heißt es: „Da die Landesregierungen einen schnellen Ausstieg aus der Haltungsform blockieren, ruft Peta Verbraucher auf, insbesondere Milch und Milchprodukte aus Bayern und Baden-Württemberg konsequent zu boykottieren.“
„Das dauerhafte Anbinden von Rindern muss endlich in die Geschichtsbücher verbannt werden. Dieses mittelalterliche Haltungssystem ist körperliche und auch seelische Folter“, so Scarlett Treml, Fachreferentin für Tiere in der Agrarindustrie bei PETA Deutschland. „Ein sofortiges Verbot dieser Form der Rinderhaltung ist allerdings nur die mindeste Maßnahme. Denn auch andere Formen, wie etwa die Laufstallhaltung, verursachen nachweislich enormes Tierleid und müssen abgeschafft werden.“
Etwa eine Million Kühe in
deutschen Ställen am Hals fixiert
Bei der Anbindehaltung werden die Kühe und Bullen das ganze Jahr lang oder während der langen Wintermonate an einem Platz im Stall fixiert und dort gehalten. „Sie können sich nicht bewegen, umdrehen, putzen oder soziale Interaktionen mit Artgenossen eingehen. Den Tieren wird damit die meiste Zeit ihres Lebens das gesamte Repertoire arteigener Verhaltensweisen verwehrt“, so Peta. Nicht selten würden die Anbindevorrichtungen schmerzhafte Quetschungen und Verletzungen am Hals verursachen. Außerdem würde sich durch das dauerhafte Stehen und Liegen auf dem harten Untergrund Gelenke und Klauen entzünden Hinzu komme, dass die Altbauten auf die mittlerweile durch die Zucht viel massigeren Rinder längst nicht mehr angepasst seien: „In vielen Fällen müssen sie deswegen auf Kot-Gitterrosten liegen, was vor allem für Kühe aufgrund des Euters unsagbar schmerzhaft ist“ Laut Bundesregierung führe die dauerhafte oder zeitweise Anbindehaltung „zu erheblichen Beeinträchtigungen in allen Funktionskreisen des arteigenen Verhaltens“. [1]
Bundestierärztekammer fordert seit
Jahren ein Ende der Anbindehaltung
Peta weist darauf hin, dass die Bundestierärztekammer bereits 2015 einen kompletten Ausstieg aus der Haltungsform forderte. Am 3. Februar 2022 urteilte das VG Münster, dass ein Landwirt Rindern grundsätzlich mindestens zwei Stunden freien Auslauf pro Tag gewähren muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Peta mahnt, dass das Leid der in landwirtschaftlicher Tierhaltung ausgebeuteten Rinder systembedingt sei. Auch in Einrichtungen wie „Laufställen“ könne man die natürlichen Bedürfnisse der Tiere nicht erfüllten Daher wendet sich die Tierrechtsorganisation neben der Politik auch an Verbraucher – mit dem Appell, beim Einkauf zu veganen Produkten zu greifen.
(Quelle: Pressemitteilung Peta / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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