Prien / Landkreis Rosenheim – Im Rahmen der Vermieterversammlung wurden Priener Vermieter über wichtige Neuerungen touristischer Themen von der Prien Marketing GmbH informiert. So tritt in der Marktgemeinde ab Montag, 9. Januar 2023 eine neue Kurbeitragssatzung in Kraft.
Prien ist ein staatlich anerkannter Kneipp- und Luftkurort, der zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Erneuerung und Unterhaltung ihrer dem Fremdenverkehr dienenden Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen einen Kurbeitrag erhebt. „Durch künftige Mehraufwendungen sei die Anpassung erforderlich“, erklärt die Geschäftsführerin der Prien Marketing GmbH Andrea Hübner. Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet. So bezahlen Personen ab dem 17. Lebensjahr (ab 16 Jahren) künftig 2,00 Euro sowie Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten siebten Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,00 Euro pro Tag. Für schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 bis einschließlich GdB 99 beträgt der Kurbeitrag pro Aufenthaltstag die Hälfte der Beträge.
Die neue Satzung ist ab dem 9. Januar im elektronischen Meldewesen angelegt. Für Gäste, die über dieses Datum gebucht haben, werden zwei Meldescheine benötigt. Des Weiteren wurden die Anwesenden darüber informiert, dass ab dem Jahr 2024 die Online Buchbarkeit zur Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit dem Tourismusbüro Prien erklärt wurde.
(Quelle: Pressemitteilung Prien Marketing GmbH / Beitragsbild: Prien Marketing GmbH)
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