Bayern – Seit Januar 2013 ist es in Bayern Pflicht neue Wohnungen mit Rauchwarnmeldungen ausgestattet werden. Damit müssen 2023 Tausende dieser kleinen Gerätschaften ausgetauscht werden – selbst wenn sie noch einwandfrei funktionieren.
Die Lebensdauer von Rauchwarnmelder ist auf zehn Jahre eingeschränkt. Dann besteht die Verpflichtung zum Austausch, auch wenn ein Gerät zu diesem Zeitpunkt augenscheinlich noch fehlerfrei funktioniert. Und das ist dann 2023 bei vielen Rauchwarnmeldern in Bayern der Fall. Das genaue Austauschdatum findet sich im Normalfall auf dem jeweiligen Melder auf dem Typenschild.
Ausrangierte Rauchmelder zählen als Elektroschrott und können auf dem Wertstoffhof abgegeben werden. In den Restmüll gehören sie keinesfalls.
Seit 2018 sind die Rauchwarnmelder auch in allen Bestandswohnungen in Bayern Pflicht.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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