Landkreis Rosenheim – Der Landkreis Rosenheim entschädigt die Gemeinden für den Betrieb von Wertstoffhöfen im Landkreis. Jetzt wurde die „Wertstoffhofvereinbarung“ überarbeitet und eine Erhöhung der Entschädigung für Betriebs- und Personalkosten beschlossen, um so längere bzw. angepasste Öffnungszeiten zu gewährleisten.
Der Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Landwirtschaft, räumliche Entwicklung, Natur und Klimaschutz sowie Mobilität des Landkreises Rosenheim hat die Verwaltung in seiner jüngsten Sitzung beauftragt, den Gemeinden eine überarbeitete Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb von Wertstoffhöfen anzubieten sowie die Verwaltungskostenpauschale für den Gebühreneinzug durch die Gemeinden zu erhöhen.
Alte Vereinbarung war
rund 30 Jahre alt
Der Landkreis Rosenheim entschädigt die Gemeinden für den Betrieb von Wertstoffhöfen im Landkreis. In der „Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb von Wertstoffhöfen“ zwischen dem Landkreis und den Gemeinden sind die Regelungen und die Höhe der Entschädigung vorgegeben. Diese Vereinbarung ist rund 30 Jahre alt und wurde nun überarbeitet.
Ziel dieser neuen Wertstoffhofvereinbarung, soll laut Auskunft des Landratsamtes Rosenheim, eine Erhöhung der Entschädigung für Betriebs- und Personalkosten sein, um längere bzw. angepasste Öffnungszeiten zu gewährleisten. So soll die Entschädigung künftig an längere Mindestöffnungszeiten und eine Regelbesetzung gekoppelt sein. Ferner soll für jede ganzjährig eingerichtete Wertstoffinsel ebenfalls ein gesonderter Betrag erstattet werden, um einen Anreiz für solche Flächen zu schaffen. Es steht den Gemeinden frei, die Öffnungszeiten zu erweitern und im Gegenzug eine höhere Entschädigung zu erhalten.
Anpassung der
Verwaltungskostenpauschale
Neben der Wertstoffhofentschädigung wurde im Ausschuss auch die Entschädigung für die Verwaltungskosten für die Gemeinden thematisiert. Beispielsweise für den Erlass von Gebührenbescheiden oder die Ausgabe von Mülltonnen erhalten die Gemeinden im Landkreis eine jährliche pauschale Entschädigung. Diese wurde auf Angemessenheit überprüft und wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 um 12,3 Prozent erhöht.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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