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Mogelpackung des Jahres

Einkaufswagen im Fokus. Dahinter Regale mit Waren verschwommen

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

18. Januar 2023

Lesezeit: 2 Minute(n)

Bayern / Deutschland – Die Verbraucherzentrale Hamburg sucht die „Mogelpackung“ des Jahres 2022. Online abgestimmt werden kann noch bis 22. Januar. Fünf Kandidaten stehen zur Wahl.

Einkaufen wird immer teurer. Die Inflation treibt die Preise seit Monaten extrem in die Höhe. Einige Unternehmen wählen aber eine andere Art, die gestiegenen Rohstoff- und Energiekosten zu kompensieren: „Shrinkflation“ , zu deutsch Schrumpfung- bedeutet: Der Preis bleibt zwar gleich, aber der Inhalt der Produkte ist weniger.  Umgangssprachlich spricht man dann von einer Mogelpackung.
Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) sucht jedes Jahr nach der Mogelpackung des Jahres. Jetzt ist es wieder soweit. Bis zum 22. Januar um 18 Uhr kann online abgestimmt werden.

Diese „Mogelpackungen“ stehen zur Wahl:

Kandidat 1: „Rama“ von Upfield: gleicher Becher, gleiche Gestaltung – aber 100 Gramm weniger Inhalt. Damit wird das Streichfett für den Verbraucher unbemerkt bis zu 25 Prozent teurer.

Kandidat 2: „Leerdammer“ von Lactalis: Statt 160 Gramm Käse bekommt der Käufer jetzt nur noch 140 Gramm. Zusätzlich wurde hier auch noch der Preis erhöht. Bedeutet: der Verbraucher zahlt bis zu 43 Prozent mehr:

Kandidat 3: „Pringles“ von Kellogg: Von außen alles gleich, aber in der Dose befinden sich 15 Gramm weniger Kartoffelchips. Zusätzlich wurde auch hier der Preis verteuert. Dadurch bezahlt man für den Snack 25 Prozent mehr.

Kandidat 4: „Calgon“ von Reckitt Benckiser: Bei dem Wasserenthärter wird bei den Dosierangaben „getrickst“ und damit, laut VZHH, ein Preisanstieg von 42 Prozent vertuscht.

Kandidat 5: „Gummibären“ von Haribo: Tüte gleich, aber darin tummeln sich weniger Gummibärchen, ergibt rechnerisch eine Preiserhöhung von bis zu 14 Prozent.

Aufgenommen in die Liste wurden diese fünf Produkte laut Verbraucherzentrale Hamburg, weil es dazu in den vergangenen 12 Monaten zahlreiche Hinweise und Beschwerden gab. 
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Information: www.vzhh.de / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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