Landkreis Rosenheim – Der Rosenheimer Kreistag hat am heutigen Mittwoch ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof umgesetzt. Damit ändere sich die Sitzverteilung in zwei Ausschüssen.
Im Rosenheimer Kreistag hat die Ausschussgemeinschaft, bestehend aus FDP, Bayernpartei und ÖDP, in zwei Ausschüssen ihren Sitz verloren. Aufgrund eines inzwischen rechtskräftigen Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, sprach der Kreistag die freigewordenen Sitze im Jugendhilfeausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss jeweils der SPD zu.
Das höchste bayerische Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil die Vorschriften über Ausschussgemeinschaften in der Bayerischen Landkreisordnung konkretisiert. Demnach dürften sie keine Anwendung finden, wenn dadurch eine nach ihrer Größe ausschussfähige Fraktion oder Gruppe nicht mehr in den Ausschüssen vertreten wäre.
Widerspruch zum verfassungsrechtlichen
Gebot der Spiegelbildlichkeit
Im konkreten Fall hatte die Bildung einer Ausschussgemeinschaft der Kreisräte von FDP, Bayernpartei und ÖDP zur Folge, dass ihnen im Jugendhilfeausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss je ein Sitz zugesprochen wurde und nicht der SPD-Fraktion. Dies widerspricht, so die aktuelle Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dem verfassungsrechtlichen Gebot der Spiegelbildlichkeit. Gemeint ist damit, dass die Zusammensetzung eines Plenums oder eines Ausschusses eine verkleinerte Abbildung des Wahlergebnisses oder der Wählerschaft darstellen muss.
Die SPD-Fraktion im Rosenheimer Kreistag schickt ab sofort Petra Keitz-Dimpflmeier in den Jugendhilfeausschuss und Alexandra Burgmaier in den Rechnungsprüfungsausschuss.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto Landratsamt Rosenheim)
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