Rosenheim – Am Dienstagnachmittag war die Bundespolizei in Rosenheim mehrere Stunden lang mit einem äußerst aggressiven Mann beschäftigt. Schließlich wurde dem 38-jährigen sogar von einem Arzt ein Beruhigungsmittel verabreicht.
Die Notfallleitstelle der Bahn informierte die Bundespolizei über einen Zwischenfall in einem Zug auf der Strecke von München nach Rosenheim. Nach ersten Erkenntnissen hat der Deutsche andere Reisende und zwei Zugbegleiterinnen feindselig angegangen und bedroht. Dabei soll es sogar zu einer Tätlichkeit gekommen sein. Auf die beiden Bahnangestellten ging der Tatverdächtige offenbar derart bedrohlich los, dass diese keine andere Möglichkeit mehr sahen, als die Flucht zu ergreifen. Da der Mann sie verfolgte, schlossen sie die Tür eines Abteils hinter sich zu, sodass sie nicht von ihm angegriffen werden konnten.
Nach Ankunft des Zuges in Rosenheim nahmen sich die eingeschalteten Bundespolizisten des Unruhestifters an. Dieser reagierte zunächst nicht auf die Beamten. Als er zur Dienststelle mitgenommen werden sollte, widersetzte er sich vehement und versuchte, sich gewaltsam dem polizeilichen Zugriff zu entziehen. Nachdem es gelungen war, dem aufgebrachten 38-Jährigen unter Zwang die Handschellen anzulegen, musste er von vier Beamten vom Bahnsteig zum Streifenfahrzeug vor dem Bahnhofsgebäude getragen werden.
Mann war bereits in der
Vergangenheit mehrfach auffällig
Die anschließende Beförderung in die Dienststelle verlief weitgehend störungsfrei. In der Inspektion zeigte sich der Festgenommene jedoch wieder von seiner aggressiven Seite. Aufgrund seines gesamten Verhaltens musste davon ausgegangen werden, dass er unter erheblichem Drogeneinfluss stand. Sicherheitshalber forderte die Bundespolizei den Rettungsdienst an, dem auch sogleich ein Notarzt folgte. Erst ein ärztlich verabreichtes Beruhigungsmittel zog eine wesentliche Verhaltensänderung nach sich. Anschließend wurde der in Nürnberg gemeldete Mann mit dem Rettungswagen in die Rosenheimer Klinik gebracht. Er war den Recherchen der Bundespolizei zufolge in der Vergangenheit bereits wegen Verstößen unter anderem gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen. Wegen der jüngsten Vorkommnisse muss er mit Verfahren wegen Körperverletzung, Bedrohung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechnen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild Symbolfoto Bundespolizei)
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