Rosenheim / Traunstein / Laufen / Freilassing – Egal ob zu Fuß, mit der Bahn, mit dem Auto oder Fahrrad – Schmuggler nutzen viele Transportmöglichkeiten. So hat das Hauptzollamt Rosenheim mit seiner Kontrolleinheit Verkehrswege am Standort Traunstein stets viel zu tun, insbesondere, um im grenznahen Raum zu Österreich zu verhindern, dass Waffen und Rauschgift ein oder ausgeführt werden.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Ein junger Fahrgast – mit dem Zug aus Richtung Salzburg kommend – verneinte vor
kurzem die Frage der Zollbeamten, ob er etwas für den Zoll Relevantes mit sich
führe.
Marihuana aus Unterhose hervorgeholt
Da der Zoll nicht locker ließ und dem Befragten klar wurde, dass ihm eine
körperliche Durchsuchung bevorstehen würde, holte er freiwillig das in seiner
Unterhose mitgeführte 5 Gramm schwere Päckchen Marihuana hervor. Gleich am
nächsten Tag – Samstagabend – kontrollierten die Zollbeamten erneut am Bahnhof
Freilassing und entdeckten bei einem Zugreisenden, der mit seiner Freundin
unterwegs war, 5 Gramm Marihuana in seinem Rucksack. Bei beiden Zugreisenden
wird nun wegen des Verdachts der unerlaubten Einfuhr und des unerlaubten
Besitzes von Betäubungsmitteln ein Strafverfahren eingeleitet. Aufgrund der
geringen Menge wurde auf eine Verhaftung verzichtet. Ob und in welcher Höhe eine
Geldstrafe droht, wird noch entschieden.
Schusswaffe mit dabei
Unabhängig davon schreitet der Zoll auch beim unerlaubten Verbringen von
Schusswaffen ein und sorgt für die Einhaltung des Waffenrechts. Wenige Tage
später wurde ein junger Mann am Bahnhof Laufen kontrolliert. Aus Fahrtrichtung
Salzburg kommend war dieser aus dem Zug gestiegen. Den Zollbeamten fiel auf,
dass sich durch die Jacke des Mannes die Silhouette einer Schusswaffe
abzeichnete. In erhöhter Alarmbereitschaft nahmen die Beamten dem Mann die Jacke
ab und durchsuchten diese. Tatsächlich befand sich darin eine Soft-Air Pistole
mit einem Energiewert von über 0,5 Joule. Für das Führen solch einer täuschend
echt wirkenden Pistole ist ein Waffenschein zum Führen erforderlich. Diesen
besaß der Reisende nicht. Es wurde daher ein Strafverfahren gegen ihn
eingeleitet. Im Anschluss wurde er entlassen.
(Quelle: Pressemitteilung Hauptzollamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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