Holzkirchen / Landkreis Miesbach / Bayern- Immer mehr Verkehrsteilnehmer finden Freude an der E-Mobilität, insbesondere E-Bikes erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Was es dabei alles zu beachten gilt, Darüber informierte die Polizeiinspektion Holzkirchen beim Grasmarkt in Holzkirchen.
Zu beachten ist, dass die Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb auch für den Verkehr zugelassen sind. Schon Elektrokleinstfahrzeuge müssen laut Auskunft der Polizeiinspektion Holzkirchen mit einer gültigen Versicherungsplakette ausgestattet sein. Als Benutzer solcher Fahrzeuge steht man selbst in der Verantwortung und sollte sich daher gut vor dem Kauf informieren. Es ist darauf zu achten mit welchem Alter man welche Fahrzeuge benutzen darf, wo damit gefahren werden darf, auch ob und welche Fahrerlaubnis benötigt wird.
Nicht alles was man im Internet kaufen kann, ist für Deutschland zugelassen
Vor allem Online kann man aller Art E-Fahrzeuge erwerben, welche in Deutschland nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind.
Diesbezüglich werden nun verstärkt Kontrollen im Dienstbereich der Holzkirchner Inspektion durchgeführt. Hierbei werden die technischen Einrichtungen, aber auch die Fahrtüchtigkeit der Verkehrsteilnehmer überprüft. Auf mögliches Tuning von E-Fahrzeugen wird ebenso geachtet. Hierbei werden einfache Pedelecs oft fahrerlaubnis-, steuer- und versicherungspflichtig. Die Zulassung für den Straßenverkehr ist dann nicht mehr gegeben.
Weiterhin werden die Beamten auch die widerrechtlichen Benutzungen von Gehwegen, Missachten von Lichtzeichenanlagen und Verkehrszeichen sowie verbotswidriges Verwenden von elektronischen Geräten während der Fahrt überwachen und Verstöße entsprechend ahnden. Allgemein rät die Polizei zu gegenseitiger Rücksichtnahme im Straßenverkehr, vor allem zu Schulwegzeiten.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Holzkirchen / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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