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Geflügelpest nachgewiesen

Blick auf Chiemsee. Foto: Innpuls.me

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

7. Juni 2023

Lesezeit: 2 Minute(n)

Prien / Landkreis Rosenheim – Bei einer toten Möwe, die im Bereich der Marktgemeinde Prien am Chiemsee aufgefunden wurde, ist das Influenzavirus H5N1 nachgewiesen worden. Aus Sicht des Veterinäramtes Rosenheim ist es weiterhin notwendig, in Geflügelhaltungen erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geht immer noch von einem hohen Risiko aus, dass Vogelgrippe-Viren in Geflügelhaltungen eingebracht werden können. Das Landratsamt Rosenheim weist daraufhin, dass die geltenden Regelungen der Allgemeinverfügung vom 25. November 2022 genau einzuhalten sind.

Diese war erlassen worden, um Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel vor der Geflügelpest zu schützen. Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1.000 Tiere haben seitdem eine ganze Reihe an Maßnahmen umzusetzen. Unter anderem dürfen unbefugte Personen, Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten. Dazu sind Einrichtungen zum Waschen der Hände, zum Wechseln oder Ablegen der Kleidung sowie zur Desinfektion der Schuhe vorzuhalten.

Geflügelschauen weiter verboten

Zudem sind Ausstellungen, Märkte und Schauen, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird, verboten. Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 17. vom 25. November 2022 veröffentlicht. Sie kann im Internet unter www.landkreis-rosenheim.de nachgelesen werden.

Verendete Wildvögel melden

Bürger werden gebeten, verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel wie Möwen oder Reiher dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinem Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden. Zudem ist die Fütterung von Wildwasservögeln derzeit nicht erlaubt. Fütterungsplätze stellen naturgemäß ein höheres Risiko für eine mögliche Übertragung dar, da hier viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen.

Zuletzt war im März bei einer toten Möwe in Prien das Influenzavirus H5N1 nachgewiesen worden.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me – Chiemsee)

 

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